Ausschüsse votieren gegen Strandrestaurant in Rantum

Gestern kamen der Umwelt- und Bauausschuss der Gemeinde Sylt, sowie der Ortsbeirat Rantum und ExpertInnen aus Verwaltung und Landschaftszweckverband in öffentlicher Sitzung zusammen, um über einen Antrag des ISTS (Insel Sylt Tourismusservice ) zur Umsetzung des Strandversorgungskonzeptes

unverbauter Strandübergang: ein sinnliches Naturerlebnis!

in Rantum zu beraten. Nach einem kurzen Ortstermin am Strand-übergang Rantum Nord auf Höhe des Tui- Dorfhotels wurden die Beratungen im Westerländer Rathaus fortgesetzt.

Die Ausschüsse empfehlen dem Sylter Gemeinderat nach einer eingehenden Diskussion per Abstimmung unter dem Strich eine deutlich abgespeckte Lösung (Variante 2), nämlich lediglich die Einrichtung einer Grundversorgung (WC, Kurkartenkontrolle und Kiosk) statt dem Neubau eines Bistros auf maximal 300 qm Grundfläche. Ein wesentlicher Grund für das Scheitern einer grossen Lösung, dürfte auch das völlig ungeklärte Parkplatzproblem sein. Auf Nachfrage hatten die Planer der Gemeinde keine Lösung für ein  erhöhtes Verkehrsaufkommen parat, das durch die Einrichtung einer Strandgastronomie erfahrungsgemäß zu erwarten ist. Schon jetzt herrscht akute Parkplatznot in der nahegelegenen Siedlung am Sandwall. Nächste freie Parkflächen wären erst beim relativ weit entfernten Meerkabarett/Syltquelle zu finden, die jedoch vor allem diesen Einrichtungen dienen. VertreterInnen des Landschaftszweckverbandes erklärten, dass durch die Widmung eines Teils des betroffenen Dünentals zum Nationalen Naturerbe dort die Einrichtung von Parkflächen nahezu ausgeschlossen sei.

Zur Abstimmung standen drei Varianten, die einen bereits verabschiedeten Beschluss der Gemeinde ausfüllen könnten, nämlich die Möglichkeit der Einrichtung einer neuen „Strandversorgung“ durch den ISTS an diesem Übergang. Ähnlich wie am Roten Kliff in Kampen ist der Neubau von Gebäuden am Strand oder in der Dünenlandschaft sehr umstritten. Während Befürworter auf maximale Dienstleistung  für Touristen durch Bereitstellung einer hohen Dichte von Restaurants plädieren (Variante 3, 300 qm Fläche für Strandresrtaurant und Grundversorgung), wollen die Projektgegner eine weitere Bebauung von Natur und Landschaft ausserhalb bestehender Bebauungsgebiete verhindern (Variante 1, ausschlieslich Grundversorgung ohne Kiosk).

Die Strandversorgung ist im Naturschutz-und FFH Gebiet Rantumer Dünen , unmittelbar an der Grenze zum Nationalen Naturerbe Rantumer Dünenlandschaft geplant. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde käme, wenn überhaupt, nur eine Einrichtung an dem seeseitigen oder strassenwärtsgelegenen Dünenfuß, aber nicht, wie ursprünglich von der ehemaligen Gemeinde Rantum favorisiert, auf dem gemeindeeigenen Grundstück auf der gewachsenen Düne in Frage. Gegen den seeseitigen Baukörper sprechen jedoch Küstenschutzargumente und landschaftsästhetische Gesichtspunkte. Im Verlauf der Diskussion wurde vor allem der grundsätzliche Bedarf für einen Kiosk, bzw. ein Strandbistro in Frage gestellt, befinden sich doch drei Restaurants und zwei Kioske in unmittelbarer Nähe (Richter´s, Tui Dorfhotel, Tiroler Stuben). Zudem existieren in Rantum bereits vier alt-eingesessene Strandrestaurants (Sansibar, Seepferdchen, Tadjem Deel und Strandmuschel).

Das Votum der Ausschüsse wird jetzt dem Hauptausschuss und Gemeinderat der Gemeinde Sylt als Empfehlung vorgelegt. Die Gemeinde kann grundsätzlich einer Bebauung grünes Licht geben, ist aber nicht verpflichtet die maximalen Möglichkeiten des Strandversorgungskonzeptes auszuschöpfen. Ein abschliessendes Ergebnis ist noch äusserst ungewiss, da die ehemalige Gemeinde Rantum vor Jahren bereits weitreichende Versprechungen an ein Rantumer Unternehmer-Duo gegeben hatte („Gewinner“ eines überstürzt terminierten  „Ausschreibungswettbewerbes“ für eine Strandversorgung). Es stehen jenen gegenüber vertragliche Verpflichtungen im Raum, die ggf. eingeklagt werden können. Die Unternehmer haben bereits erhebliche Summen in die Vorplanung investiert.

Vorschlag des Autors: Die Gemeinde sollte die kleinste Lösung (Variante 1 oder Null-Lösung) beschliessen, die bestehende Nutzung des Dünentals mit unnötigen Parallelwegen und ungeordneten Strandkorplagerflächen sinnvoll reduzieren und renaturieren und den betroffenen Unternehmern eine Alternativmöglichkeit bieten: zum Beipiel eine angemessen dimensionierte Restauration am Rantumer Seglerhafen mit Blick auf den Nationalpark Wattenmeer.

Lothar Koch

 

Salzwiesen-Radweg nach Hörnum vorübergehend gesperrt

Der Landschaftszweckverband Sylt meldet:

Der Rad- und Wanderweg auf der alten Inselbahntrasse an der Ostküste zwischen Rantum in Richtung Hörnum wird saniert.
Die Wegeoberfläche wird neu profiliert und mit einer Lehmkiesdeckschicht versehen.

Vom 21.05. bis voraussichtlich 25.05.2012 ist die Trasse voll gesperrt.

 

Die Alternativstrecke über den asphaltierten Radweg, der direkt an der Landesstrasse entlangführt bleibt jedoch passierbar.

 

 

 

Strandversorgung Kampen: Diskussion um´s Rote Kliff dauert an.

kampen
Mit Sorge betrachtet der Naturschutz auf Sylt die Umsetzung des sogenannten „Strandversorgungskonzeptes“, das von den Sylter Gemeinden bereits seine Zustimmung erhalten hat. Dabei geht es darum, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, sowie Eventflächen an Stränden und Übergängen zu regeln. Die Gemeinden und der Kreis Nordfriesland haben eine „Maximal-Liste“ dazu aufgestellt, also einen Rahmenplan, über den in Zukunft nicht hinausgebaut werden darf. Der geht Naturschutzverbänden stellenweise jedoch schon zu weit. “ Es wäre eine Horrorvision, wenn an jedem der 148 Strandübergänge eine Toilette mit Pommesverkauf errichtet würde“ so die Meinung eines Gastbeitrages dazu in der Sylter Rundschau. Eine seit langem schwelende Diskussion gibt es vor allem um Planungen, die seitens der Gemeinde Kampen eine Ver-und Entsorgungseinrichtung im Naturschutzgebiet Rotes Kliff beinhalten (s. Zeichnung, Quelle shz). Grund dafür ist die Sorge um den Erhalt des Inselcharakters und eines bundesweit bedeutenden Naturdenkmals, welches das Rote Kliff bei Kampen darstellt. „Alles was von Menschenhand vor dieses Monument gestellt wird, ist eine Beleidigung für´s Auge und mißachtet die naturhistorische Bedeutung dieses einzigartigen Sylter Wahrzeichens.“, sagt der Sylter Biologe und Autor von „Natürlich Sylt“ Lothar Koch.

Seit geraumer Zeit wird in Runden Tisch Gesprächen nach Lösungen gesucht, die sowohl Naturschutzverbände als auch Gemeindevertreter mittragen können. Eine Umsetzung wird nach Aussage der Bürgermeisterin Kampens jedoch erst frühstens 2013 zu erwarten sein.

Was ist Ihre Meinung dazu?

Bitte mailen Sie Ihren Kommentar an info@natuerlich-sylt.com, oder schreiben Sie ihn direkt hier in den blog.

Vielen Dank,

Lothar Koch

 

 

Überfischung der Nordsee: Lösungsansätze

Wie ich in „Natürlich Sylt“ ausführe, kommen die Fischbestände in Nordsee und Nordatlantik immer mehr an ihre Grenze. Zudem verursacht die Fischerei erhebliche ökologische Probleme durch Zerstörung des Meeresbodens und den Rückwurf von grossen Mengen an Beifang.
Zwei TV-Beiträge auf 3Sat zeigen Ansätze, wie die Problematik gemildert werden könnte:

Sanfterer Schollenfang mit der Enterprise
Fischereikontrolle über Bordkamera

Lothar Koch

Europas Megatrawler auf Beutezug vor Afrika

Die EU zahlt jedes Jahr Millionen, damit ihre Flotte vor Afrika fischen kann. Die Meere leeren sich, heimische Fischer werden verdrängt.
Pikant ist: Immer wieder werden Schiffe, die sich Fischereirechte von der senegalesischen Regierung gesichert haben, beim illegalen Fischen erwischt. Erst Anfang März wurde der russische Trawler Oleg Naydenov nach Informationen von Greenpeace festgesetzt, weil er offenbar in den Gründen der Kleinfischer unterwegs war. Er zahlte eine Strafe von 45.000 Euro und durfte weiterfischen. „Der Regierung sind wirkungsvolle Kontrollen und Strafen egal.“Mitte März wurde wegen illegaler Fischerei ein litauischer Trawler festgesetzt. Litauen ist seit 2004 Mitglied der Europäischen Union.

Millionenschwere Fischereiabkommen
Umweltschützer und Fischereiexperten warnen seit Jahren vor den Problemen. Das Thema ist akut, weil die EU beim Beutezug vor Afrika mitmischt und zurzeit ihre Fischereipolitik reformiert. Die Reform dreht sich um Fangquoten, Überkapazitäten und handelbare Fischereirechte. Doch wer über Überkapazitäten streitet, der streitet auch über Fischereiabkommen. Diese schließt Europa seit Mitte der Siebzigerjahre mit afrikanischen und pazifischen Staaten.
Diese Verträge funktionieren nach dem Prinzip „Cash for Fish“: Die EU zahlt afrikanischen Staaten Geld und darf im Gegenzug in deren Fanggründen fischen. Schließlich sind die heimischen Bestände vor Europas Küsten zu mehr als drei Vierteln überfischt. Inzwischen stammen mehr als ein Viertel der Fische, die Europas Flotten jährlich fangen, aus Meeren außerhalb der EU.
Mit 13 Staaten unterhält die EU zurzeit die genannten Partnerschaftsabkommen. Sie sind Millionen wert. Allein die Verträge mit Mauretanien hatten im Jahr 2006, als das jüngste Abkommen mit dem Land in Kraft trat, einen Wert von 86 Millionen Euro. Rund 90 Prozent der Summe zahlen die europäischen Steuerzahler. Die Reeder beteiligen sich kaum an den Kosten. Im Gegenteil: Sie erhalten in der Regel sogar Subventionen für Schiffsneubauten und profitieren vom steuerfreien Treibstoff.
Nicht nur lokale Fischer, Umweltschützer und Politiker sind gegen die Abkommen. Auch der deutsche Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) äußert Kritik. Denn de facto fischt Europa den Afrikanern den Fisch weg. Dabei darf nach internationalem Recht Europa nur Verträge mit Staaten eingehen, die ihre Überschüsse an Fisch verkaufen. Der SRU schreibt in dem Gutachten, er habe „Zweifel daran, dass eine ausreichende Überwachung der Fischereiaktivitäten durch die Drittstaaten wie auch die Einhaltung von strengen Nachhaltigkeitskriterien realistisch ist.“

Die EU zahlt Millionen, um ihre Fischereiflotte auszulasten
Der EU ist es Millionen wert, die überdimensionierte europäische Flotte auszulasten. Sinnhaftigkeit und der effiziente Einsatz europäischer Steuergelder scheinen dabei keine Rolle zu spielen. Das zeigt das Abkommen mit Guinea-Bissau, das der SRU in seinem Gutachten auseinandernimmt. Jährlich habe die EU sieben Millionen Euro gezahlt, damit EU-Schiffe vor der Küste Guinea-Bissaus fischen durften. Sieben Millionen Euro, um 470 Arbeitsplätze von EU-Bürgern auf See zu finanzieren. Für Guinea-Bissau sei das Abkommen im Gegenzug extrem wichtig: Im Schnitt macht es 7,3 Prozent des Staatsbudgets aus. „Wir exportieren unser Überfischungsproblem nach Afrika“, sagt Isabella Lövin, Grünen-Abgeordnete im Europaparlament, „und dann verschwenden wir auch noch Steuergelder dafür.“
Die Regierungen der westafrikanischen Staaten verkaufen  Fischereirechte auch direkt an Staaten wie Russland oder China.
Es sind Nationen, die unter Umweltschützern als Piratenstaaten verschrien sind. Sie fischen, was das Zeug hält – um im Zweifelsfall am Ende nur Fischmehl zu produzieren. Mindeststandards an Transparenz, an Quoten und Arbeitsbedingungen an Bord würden diese Verträge nicht kennen – das unterscheide sie von den EU-Abkommen. „Es war ein Fehler, die Verträge mit der EU aufzukündigen“, sagt Gueye heute und klingt zerknirscht. „Jetzt haben wir die Probleme mit den Russen.“

Quelle: Die Zeit / Greenpeace