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Nonnengansschwärme über Sylt sind ein Geschenk für einen nachhaltigen Natur-Tourismus

Die in Nordeuropa seit Jahren anwachsenden Bestände der Nonnengans sind das Resultat einer der wenigen Erfolgsgeschichten des Naturschutzes.

Foto: Thomas Luther

In den 1950iger Jahren war diese Vogelart, die zwischen dem Brutgebiet in Nordsibirien, dem Wattenmeer und den atlantischen Küsten Westeuropas pendelt, fast zu Tode bejagd worden. Deshalb wurde sie in Europa unter Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie gestellt und ihre Bejagung verboten. 

Zusammen mit ihrer „Schwester“ der dunkelbäuchigen Ringelgans war der Schutz dieser Wildgänse einer der „Motoren“ bei der Einrichtung der Wattenmeer-Nationalparke.

„Das Naturerbe Wattenmeer ist der wichtigste „Trittstein“ für diese Arten auf einem mehrere tausend Kilometer langen ostatlantischen Zugweg. „Unsere Schutzbemühungen hier wirken sich auf die Vögel entlang des gesamten Zugwegs von Sibirien bis Frankreich, England und die Niederlande aus“, sagt der Ornithologe und Rastvogelforscher Klaus Günther von der Schutzstation Wattenmeer. Ein Grund, weshalb der Verein Jordsand die Nonnengans als „Vogel des Jahres 2021“ ausgerufen hat.

Die inzwischen stabil angewachsenen Bestände sind jedoch nicht nur das Ergebnis eines internationalen Schutzprogrammes, sondern auch einer intensivierten Landwirtschaft. Diese bietet mit dem Anbau hochenergetischer Futterpflanzen entlang der Zugroute den Vögeln seit wenigen Jahrzehnten einen reich gedeckten Tisch. Wildtierbestände entwickeln sich von Natur aus in Beziehung zum Nahrungsangebot. Allerdings hat sich die zeitweise steil angestiegene Wachstumskurve der Nonnengans in den letzten Jahren deutlich abflacht.

Aktuelle EU-Gesetze verbieten nach wie vor die Jagd auf die Gänse. Das Land Schleswig-Holstein erlaubt dennoch Vergämungsaktionen, auch mit der Flinte, auf Antrag und auf bestimmten Flächen zu bestimmten Jahreszeiten. Dem wird stattgegeben, wenn Sachkundige die Umstände begutachtet  und besondere Härten für den jeweiligen Landwirt festgestellt haben. Zusätzlich werden Landwirte unter bestimmten Voraussetzungen finanziell entschädigt, wenn sie starke Verluste durch Gänsefrass nachweisen können.

Foto: Thomas Luther

Die Annahme, dass Wiesenvögel besonders unter der steigenden Zahl von rastenden Gänsen leiden würden, kann in Nordfriesland nicht bestätigt werden. Demgegenüber ist offensichtlich, dass ein Schuss oder andere Vergrämungsarten immer alle Vögel vertreiben- auch die seltenen Bodenbrüter, wie Kiebitze und Uferschnepfen. Dass Rinder  wegen des Gänsekotes Durchfall bekommen ist eine unbewiesene Behauptung. Tatsache ist jedoch, dass die Geflügelzucht und Massentierhaltung von Haustieren „Brandbeschleuniger“ von Virusepidemien sein können.

Um das Problem zwischen Naturschutz und Landwirtschaft zu lösen, wird derzeit nach gemeinsam getragenen Lösungen und Kompromissen gesucht, die den Landwirten als auch den Gänsen die Existenz sichert. So wird eine Zonierung an der Westküste Schleswig-Holsteins diskutiert, wo in ausgesprochen landwirtschaftlich genutzten Regionen die Tiere vergrämt werden dürfen. In anderen Gebieten, zum Beispiel überwiegend touristischen Regionen, die oft auch einen hohen Anteil an Grünland aufweisen, sollen sie geduldet werden und die Landwirte dort für Fraßschäden entschädigt werden. 

Sylt würde sicherlich zu den Auffanglagern dieser gefiederten Migranten gehören. Denn Gänseschwärme sind eine Attraktion für jeden, der die nordfriesische Wattenlandschaft liebt- besonders für Urlauber, die wegen der Natur zu uns kommen.

Zu einem nachhaltigen Sylt Tourismus mit Zukunft gehören auch Zug- und Brutvögel, von denen wir seit dem Bau des Eisenbahndammes und der resultierenden Fuchseinwanderung und des Massentourismus immer weniger auf Sylt haben. Sie sollten als lebendiges Geschenk für sanften Naturtourismus begrüsst werden. Vor dem Hintergrund eines weltweiten, massiven Artensterbens müssen wir besonders im Umfeld von Großschutzgebieten wie dem Nationalpark Wattenmeer der Landnutzung durch  Wildtiere absoluten Vorrang vor anderen Interessen geben.

Eine extensive Grün-Landwirtschaft auf Sylt könne bei einem intelligenten Management ohne Flinte durchaus zur Artenvielfalt beitragen. Mit der Schaffung von mehr insularen Grünlandflächen  könnte  also eine Lösungsmöglichkeit für die Belange der Sylter Viehzüchter möglich werden. Leider geht der Trend auf Sylt jedoch eher dahin, jedes Stückchen Inselfläche noch zu bebauen.

Lothar Koch

GROKO will Infektionsschutzgesetz vor Bundestagswahl durchpeitschen. Stoppt die Aushebelung unserer Grundrechte!

Auch Tourismusverband wehrt sich.

Gestern wurde im Bundestag über das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ diskutiert.

In atemberaubender Geschwindigkeit soll die Vorlage des Gesundheitsministers durchgeboxt werden.
Die Unverletzlichkeit der Wohnung, die körperliche Unversehrtheit sowie die Bewegungsfreiheit würden damit unverhältnismäßig stark eingeschränkt. „In Gefahrenlagen muss normalerweiser immer zunächst das mildere Mittel geprüft werden. Die Vorschläge der Bundesregierung widersprechen diesem Prinzip.“ sagt MdB Dr.Gesine Lötzsch von „Den Linken“. Katrin Göring Eckardt Fraktionsvorsitzende von Bündni90/Die Grünen ergänzt: „Der Bundestag muss das Recht bekommen, eine solche von der Regierung ausgerufene Notstandslage jederzeit auch wieder aufzuheben.“ der Grüne Bundestagsabgeordnete aus dem Norden, Konstatin von Notz erklärt: „Es kann – aufgrund des Rechtsstaatsprinzips, des Demokratiegebots und letztlich dem Ziel der Eindämmung der Pandemie – nicht länger hingenommen werden, dass die Einbindung der Parlamente derart zurückgefahren wird.“

Im Gesetzentwurf wird beispielsweise die Reisefreiheit bei Ausrufen einer pandemischen Lage nationaler Tragweite an eine Impfung gekoppelt. (Art. 1 Nr. 18, S. 12). Dies besagt, dass Menschen, die nach Deutschland einreisen und eventuell “einem erhöhten Infektionsrisiko” für den für die Pandemie verantwortlichen Erreger ausgesetzt waren, in Zukunft verpflichtet werden können, eine entsprechende Impfdokumentation vorzulegen. Dies entspricht einer Impfpflicht durch die Hintertür für all diejenigen, die ins Ausland reisen möchten oder müssen, welches als Risikogebiet deklariert wird. Es wird explizit erwähnt, dass das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 GG) durch diese und weitere Regelungen eingeschränkt wird.

Ausnahmen von den Regelungen nach Art 1 Nr. 18, S. 12 werden durch Rechtsverordnungen geregelt. Das heißt, dass wiederum nicht der Gesetzgeber, sondern Behörden darüber entscheiden, wer von den Regelungen ausgenommen ist und wer nicht.

Der Datenschutz wird ebenso mit Füßen getreten. Beispielsweise sollen Betroffene sich digital melden müssen und dabei u.a. ihre Aufenthaltsorte bis zu zehn Tage vor und nach der Einreise angeben. Hierfür soll das RKI ein elektronisches Melde- und Informationssystem einrichten und einen IT-Dienstleister mit der technischen Umsetzung beauftragen (S. 11 unter 18. (9)). Die Daten dürfen zwar von der zuständigen Behörde nur eingeschränkt und maximal 14 Tage nach Einreise verwendet werden, über die Datennutzung durch den externen Dienstleister ist hier nichts festgelegt. Darüber hinaus sollen die Gesundheitsdaten an Beförderer weitergegeben werden dürfen (neuer Abs. 10 Nr. 1, S. 11).

Es ist problematisch, dass all diese Pflichten durch Verordnung der Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundestages beschlossen werden dürfen.

Dagegen wehr sich nun auch der Deutsche Tourismusverband in einer Pressemitteilung:

Infektionsschutzgesetz: Tourismusverbände kritisieren fehlende Beteiligung der betroffenen Branchen

Berlin, 11.11.2020 – Der Bund will mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz, in dem auch das Infektionsschutzgesetz enthalten ist, die Rechtsgrundlage für weitreichende Grundrechtseingriffe schaffen. Dazu gehören im neuen § 28a Infektionsschutzgesetz auch Verbote touristischer Übernachtungen, Reiseverbote, Beförderungsbeschränkungen, Veranstaltungsverbote oder Gastronomieschließungen. Dazu findet im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am Donnerstag eine Öffentliche Anhörung statt. Bereits in der kommenden Woche soll das Gesetzespaket abschließend im Bundestag beraten werden.

Der Deutsche Reiseverband (DRV) und der Deutsche Tourismusverband (DTV) kritisieren, dass die Reisefreiheit mit Übernachtungsverboten weitreichend eingeschränkt wird. Dabei liefert der Gesetzentwurf keine ausreichende Begründung, warum Beherbergungsverbote geeignet und erforderlich sein sollen, das Pandemiegeschehen maßgeblich zu beeinflussen. Vielmehr haben die Auswertungen des Robert-Koch-Institutes in den vergangenen Monaten gezeigt, dass Reisen und touristische Übernachtungen im In- und Ausland nicht zu einer erhöhten Verbreitung des Virus geführt haben. Maßgeblich sind nach wie vor die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln besonders im familiären Umfeld.

DTV und DRV zeigen sich zudem überrascht, mit welcher Geschwindigkeit das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz beraten und beschlossen werden soll. Der Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes, Norbert Kunz betont: „Der rechtlich komplexe Gesetzentwurf soll in nicht einmal zwei Wochen das gesamte parlamentarische Verfahren von der ersten bis zur dritten Lesung durchlaufen. Weder der Tourismusausschuss noch der Kulturausschuss des Deutschen Bundestages waren zunächst für die Mitberatung vorgesehen, obwohl der Tourismus und der Kulturbereich stark von den vorgesehenen Regelungen betroffen sein werden.“ Dirk Inger, Hauptgeschäftsführer des DRV ergänzt: „Für die Tourismusbranche stehen u.a. Beherbergungs- und Reiseverbote, Restaurantschließungen und Veranstaltungseinschränkungen und -verbote im Raum. Zu der am Donnerstag anstehenden Anhörung des Bundestagsgesundheitsausschusses sind fast ausschließlich Sachverständige aus dem Gesundheitswesen sowie juristische

Sachverständige geladen. Vertreter der betroffenen Wirtschaftsbranchen werden dagegen nicht angehört. Das empfinden wir angesichts der Tragweite der vorgesehenen Regelungen als nicht angemessen.“

Angesichts der zum Teil sogar die Grundrechte betreffenden Eingriffe sollte ein Mindestmaß an parlamentarischen Gepflogenheiten eingehalten werden, betonen beide Branchenverbände. Die von den Regelungen hauptbetroffenen Branchen sollten wenigstens die Möglichkeit haben, sich im parlamentarischen Raum zu den Gesetzgebungsplänen zu äußern. Der Deutsche Reiseverband und der Deutsche Tourismusverband haben in einem gemeinsamen Brief an die Fraktionen im Deutschen Bundestag eine angemessene Beteiligung der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft angemahnt sowie um Berücksichtigung der Daten zur Ausbreitung des Infektionsgeschehens gebeten.

PM des Toursimusverbandes: Huberta Sasse
Leitung Presse- & Öffentlichkeitsarbeit Deutscher Tourismusverband
 sasse@deutschertourismusverband.de

NaturReporter Sylt empfiehlt Mails an die Bundestagsabgeordneten Ihres Kreises zu senden.

Textvorschlag:

Mit Bestürzung habe ich vom Entwurf zum  3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nat. Tragweite gehört.
Als kritische Bürgerin und Demokratin, die sich mit der deutschen Geschichte auseinandergesetzt hat, bitte ich Sie, diesem Gesetzesentwurf nicht zuzustimmen.
Meines Erachtens ist die Gefahr eines Missbrauchs zu groß, Bürgerrechte im Handstreich und nach Belieben auszusetzen.

Sollten Sie sich doch für dieses Gesetz entscheiden, bitte ich um eine Erläuterung, wie sichergestellt werde  kann, daß in Zukunft Regierende dieses nicht im Sinne eines Ermächtigungsgesetzes mißbrauchen können. 

Mit freundlichen Grüssen…

Naturschützer erteilen Begehrlichkeiten von großen Kreuzfahrt-Reedereien im Wattenmeer eine Absage

Wegen der Einschränkungen durch die Corona Pandemie suchen große Reedereien nach neuen Zielen für ihre Kreuzfahrten in der näheren europäischen Umgebung. „Offenbar rückt jetzt auch der Nationalpark Wattenmeer mit seinen Inseln und Halligen zunehmend in den Fokus“, berichtet Katharina Weinberg, Naturschutzreferentin der Schutzstation Wattenmeer.

Erste Touren fanden bereits statt oder werden beworben. HAPAG Lloyd steuerte im Oktober 2020 die ostfriesische Insel Borkum an und auch Sylt steht auf ihrem Tourenplan. Andere Reedereien sollen ebenfalls in den Startlöchern stehen. So kündigt Hurtigruten die Gründung einer separaten Einheit für Expeditionskreuzfahrten an.

Naturschützer sehen diese Entwicklung mit Sorge. „Kreuzfahrttourismus ist kein nachhaltiges Geschäftsmodell“, sagt Dennis Schaper, Stationsleiter der Schutzstation Wattenmeer auf Sylt. Die Schiffe fahren überwiegend noch mit Schweröl und haben selbst bei Einsatz von Katalysatoren oder Alternativtreibstoffen eine schlechte CO2-Bilanz. „Dazu kommen die Auswirkungen auf Inseln und Halligen, die jetzt schon von touristischen Aktivitäten überlastet sind. Da bedarf es keiner zusätzlichen Tagesgäste“, sagt Schaper.  

Die großen Schiffe können die Kais der Nordseeinseln wegen ihres Tiefgangs nicht direkt anlaufen. Passagiere müssen mit Schlauchbooten durch den Nationalpark Wattenmeer an Land gebracht, was zusätzlich Unruhe in schützenswerte Bereiche bringen kann. „In den Gemeindekassen bleibt durch die Kreuzfahrer nichts hängen und an der kurzfristigen, aber heftigen Besucherwelle aus einem solchen Schiff verdienen nur wenige Geschäfte und Gastronomen“, beklagt der Stationsleiter.

„Wir sollten auf den Inseln im Nationalpark Wattenmeer ein Zeichen setzen und den großen Kreuzfahrtunternehmen signalisieren, dass sie hier unerwünscht sind“, fordert Schaper. Eckernförde habe es an der Ostsee vorgemacht: Der Umweltausschuss hat beschlossen, ab 2022 keine Kreuzfahrtschiffe mehr in die Bucht zu lassen.

Schutzstation Wattenmeer

C. Goetze, L. Koch & D. Schaper

Overtourismus dient fast Niemandem- Sylt am Scheideweg- Politik muss endlich handeln!

Wer derzeit am Morgen durch Westerland geht, trifft auf lange Schlangen von Wartenden vor allen Bäckereien. Über 40 Personen in einer Reihe sind keine Seltenheit beim Brötchenkauf. Wer an bedeckten oder gar regnerischen Tagen mit Bus oder Auto unterwegs ist, kann ewig im Stau stehen, nicht nur in der City, sondern auch auf den Ausfallstrassen nach Osten und Norden. An vielen Stränden herrscht fast schon mallorquinischer Dichtestress, am Abend einen Restauranttisch zu ergattern ist ohne Vorbestellung höchst unwahrscheinlich- Kann Urlaub so noch Spass machen?

Morgens in Westerland zur Hauptsaison vor allen verfügbaren Bäckereien: 30-60 Minuten für Brötchen Schlange stehen ist nicht selten

Das Phänomen wird neuerdings Overtourism genannt und ist ein gefragtes Medienthema im Sommerloch. Dabei sind die geschilderten Auswirkungen noch die harmloseren Effekte einer viel zu grossen Zahl von Menschen auf der Insel. Die Sylter Rundschau schätzte neulich 200 000 Personen auf Sylt. Eine genaue Statistik haben Verwaltungen und Politik bislang nicht erstellen können, insofern bleiben die Zahlen von Fremdenbetten und Tagestouristen heiss diskutierte Schätzungen.

Die Frage ist jedoch- wer profitiert wirklich von diesem „immer mehr“?

Das Sylt Image nimmt auf jedenfall Schaden. Viele Urlauber sind ob der Massen, deren Teil sie selbst sind arg genervt und beschliessen schon jetzt: Das war das letzte Mal Urlaub auf Sylt. Nicht zuletzt auch deswegen, weil sie auf misslaunige Sylter treffen, denen alles zuviel wird.

Die Gastronomie weiss nicht wo ihr der Kopf steht, wenn abends die hungrige Welle vom Strand in die Orte schwappt. Ebenso wie die Geschäftswelt leidet sie unter der Beschaffung von ausreichend qualifiziertem Personal. Am Ende der Saison werden wieder viele über ihre physischen und psychischen Grenzen gegangen sein. Viel Personal bedeutet hohe Kosten. Gesundschrumpfen könnte der bessere Weg sein, bei wahrscheinlich gleichem Nettogewinn.

Die Sylter Vermieter Die Bettenanzahl der Einheimischen ist wahrscheinlich relativ konstant. Deutlich mehr werden die Zahlen von Zweithäusern, Appartments und Hotelbetten, die durch Investoren geschaffen werden, die vom Festland kommen. Die Rendite landet also nicht in den Kassen der Sylter Vermieter. Die Sylter bekommen eigentlich immer mehr Konkurrenz im Vermietgewerbe durch Betriebe, die von Aussen die Insel übernehmen.

Die Sylter Natur- und Landschaft und die Sylter Kultur leidet unter dem Boom. Am wenigsten noch unter den Spaziergängern, den Zig-Tausend Hunden und ihren Kothaufen- und Tüten. Schlimmer ist der überbordende Autovekehr mit überwiegend SUV-grossen Fahrzeugen und der nicht mehr rückgängig zu machende Flächenverbrauch für Parkplätze, Strassen, Neubauten und ganze Neubaugebiete. Inzwischen sind die wichtigsten Sylter Kulturstätten dadurch unmittelbar bdroht: Der Denghoog in Wenningstedt, die Tinnumburg bei Westerland, der Kampener Leuchtturm mit den grossen Hünengräbern.

Die Sylter Orte verlieren an Authentizität und Dorfgemeinschaft. Sie bluten zunehmend aus. Zu astronomisch hoch sind die Immobilienpreise und damit auch die Mieten. Normalverdienern ist es unmöglich, eine eigene Wohnung oder ein Eigenheim zu erwerben. Erben müssen gleich verkaufen, oder hohe Darlehen aufnehmen, um die Erbschaftssteuer zahlen zu können, wenn sie nicht verkaufen. Feuerwehren klagen über Nachwuchssorgen, Kleine Läden und Bäckereien verschwinden ebenso wie Kindergärten und ganze Nachbarschaften aus den ehemals intakten Dörfern.

Die Sylter Baufirmen? Es gibt nur noch wenige- die meisten Handwekrsbetriebe kommen von „Drüben“ und tragen das Geld weg von der Insel.

Die 200 „sylter“ Makler, die Notare, die Banken, die Land-und Hausbesitzerbesitzer, die verkaufen- ja, sie werden profitieren.

Ein Ende ist nicht abzusehen. Krisen, Krankheit und wirtschaftliche Unsicherheit steigern die Zahl der Inlandsurlauber weiter. Wenn Sylt noch den letzten Rest seines guten Rufes bewahren will muss endlich seitens der Politik gehandelt werden. Es reicht!

Lothar Koch

Mehr. Nachhaltigkeit. wagen. – Tourismus für Sylt

Umweltverbände legen Sylt-Check vor.

Die sylter Natur- und Umweltverbände sind sich einig: Sylt könnte mehr Nachhaltigkeit im Tourismus wagen. Wie das gehen soll, beschreiben sie in einer dreissig Seiten starken Broschüre, die heute in Westerland vorgestellt wurde. 

Die Publikation gibt konkrete Denk- und Handlungsanstöße für einen authentisch nachhaltigen Tourismus auf der Urlaubsinsel und liefert Projektplanern mittels eines Punkterasters einen praktischen „Sylt-Check“. So können Unternehmer rechtzeitig klären, ob sie bei Vorhaben mit Gegenwind seitens des „Inselschutzes“ zu rechnen hätten. 

Die Broschüre der Sylter Umweltverbände

Die Botschaft an die Tourismuswirtschaft lautet: Urlaubsgenuss für Gäste und Lebensqualität für Sylter und ihre Naturlandschaft muss zusammen gedacht werden und kann nur gemeinsam mit den Umwelt & Heimat-Verbänden der Insel authentisch entwickelt  werden.

Die sylter Natur- und Heimatverbände beobachten die insulare Tourismuswirtschaft seit vielen Jahren mit Sorge. „Wir sorgen uns um die Grenzen des Wachstums, den Erhalt der natürlichen Ressourcen und den Fortbestand unseres „Inselgefühls und Kulturerbes“. sagt Sven Lappoen vom Heimatverein  Sölring Foriining.

 „Der Sylter Tourismuswirtschaft fehlt es an bislang an einem gemeinsamen Aufbruch in Richtung Nachhaltigkeit. Dazu möchten wir jetzt mit unserem Projekt einen frischen Impuls geben“, ergänzt Dennis Schaper, Stationsleiter der Schutzstation Wattenmeer auf der Insel.

Eine gemeinsame Positionsbestimmung der Verbände fehlte bislang in dieser Tiefenschärfe. Unter der fachlichen Begleitung des Kieler Instituts für Tourismus- und Bäderforschung (NIT) wurde dieses nun nachgeholt und auf der Grundlage einer Situationsanalyse Eckpunkte für Nachhaltigkeit im Sylt-Tourismus bestimmt. 

Die Situationsanalyse kommt zu den Schluss: Nachhaltigkeit im Sylt Tourismus ist deutlich ausbaufähig.
Mit der nun vorliegenden Broschüre fassen die Verbände die Ergebnisse dieser Arbeit zusammen, beschreiben Erfolgsfaktoren für eine konstruktive Zusammenarbeit, skizzieren ihre Zukunftsvision für den Tourismus auf Sylt und nennen konkrete Schritte für den Weg dorthin. 

Die Broschüre der Verbände kann angefordert werden bei info@naturgewalten-sylt.de

Downloadlink zur pdf Version der Broschüre

Für Rückfragen zu dieser Pressemitteilung bitte: Dr. Matthias Strasser, Tel: 0151 17453497‬ 
Mit freundlichen Grüßen 

Arbeitskreis Natur & Umweltschutz Sylt 

Schutzstation Wattenmeer e.V., Naturschutzgemeinschaft Sylt, NABU, WWF, Sölring Foriining, Verein Jordsand, Erlebniszentrum Naturgewalten Sylt, NaturReporter Sylt, LKN-SH, Nationalpark Wattenmeer