40/60- Regelung soll sylter Dorfleben retten

Sylt/Westerland
Mit hartem Zahlenmaterial informierte gestern Bürgermeister Nikolas Häckel Gemeindevertreter und Fraktionsmitglieder von sylter Parteien über die sogenannte 40/60 Regelung beim Sylter Häuserbau.

Die Lokalpolitiker hatten darum gebeten, weil in den vergangenen Wochen über die Presse scharfe Kritik von Unternehmern, vor allem Maklern, an dem sylter Vorhaben geübt wurde, B326F303-9F2F-4ED6-9833-F6E3677AD448in die Planung von Grund-und Hausbesitzern eingreifen zu wollen. Von „schleichender Enteignung“ war die Rede.

Gemeint ist die Planung der sylter Gemeinden (außer Hörnum), in Zukunft den Bau von Zweitwohnungen und Ferienappartements einzuschränken. Es soll dann in vielen Bebauungsgebieten nur noch möglich sein zu bauen, oder umzubauen, wenn ein bestimmter festzusetzender, prozentualer Anteil des Wohngebäudes als Dauerwohnraum genutzt wird.

Die Maßnahme soll die Verödung ganzer Orte bremsen, die bereits weit fortgeschritten ist. Diese Entwicklung ist nicht nur in touristischer Hinsicht bedrohlich, da Gäste im Urlaubsziel gern Dorfleben und Kontakte zu Einheimischen geniessen, sondern auch lähmend für die Funktionsfähigkeit von Feuerwehren, Unternehmen uvam.

Als Beispiele nannte Häckel das Verhältnis von Hauptwohnsitz zu Nebenwohnsitz-Zahlen in verschiedenen Orten(Haupt/Nebenwohnsitz):
List 1.538/961, Kampen 521/905, Wenningstedt 1.463/1.368, Westerland 9.037/1.706, Rantum 486/266, Munkmarsch 100/136, Keitum 886/557, Archsum 232/237, Morsum 1.150/45.

Der Bürgermeister führte aus, daß im Jahr 2011 auf Sylt 40% Dauerwohnungen 23% Zweit- und 36% Ferienappartements gegenüberstanden. Seit 1987 habe sich der Dauerwohnraum auf der Insel faktisch halbiert. Das läge vor allem an den Preissteigerungen für Grundstücke und Häuser. Die Erlöse seien für bebaute Grundstücke um 88% und für unbebaute um 230% gestiegen.

Einheimische können sich daher oft kein Eigenheim mehr leisten und ziehen deshalb ans Festland. Erben können sich angesichts der hohen Werte ihrer Elternhäuser nicht gegenseitig auszahlen, verkaufen ihr Erbe und ziehen dann von der Insel.

Die Gemeinden der Insel haben deshalb bereits Anfang des Jahres beschlossen, den Ausbau von Zweitwohnsitzen zu bremsen, da diese nichts Wesentliches zum insularen Leben beitragen. Von den politischen Gremien wurde der Gemeindeverwaltung ein Handlungsleitfaden übergeben, der die Umsetzung der 40/60 Regelung vorsieht. Um dies zu gewährleisten müssen jedoch zunächst die bestehenden Bebauungspläne analysiert und bewertet werden. Etwa 60 Pläne sind in Arbeit, die von sechs Mitarbeiten des Bauamtes bearbeitet werden. Die gesetzliche Vorgabe besagt, daß nur Zielvorgaben gemacht werden dürfen, die innerhalb von zehn Jahren auch umgesetzt werden können. Beispielsweise wäre die Einführung einer Regelung für 40% Wohnraum in einem derzeit reinen Gewerbegebiet innerhalb von 10 Jahren sehr unwahrscheinlich, in einem reinen Wohngebiet jedoch sehr wahrscheinlich. So kann also durchaus auch eine 20:80, oder 50:50 Regelung stattfinden, je nach Planungsgebiet. Bei ihrem Vorgehen will die Gemeinde nicht in Altbestand, sondern nur in Neuplanungen eingreifen. Nur wer also in Zukunft neu baut, oder drastisch umbaut kann von der Regelung betroffen sein.

„Das ist im Grunde nichts Neues“, so Bürgermeister Häckel. In andern Fremdenverkehrsorten, wie z.B. der Insel Föhr, ist das schon lange Gang und Gäbe. Auch in Keitum wurde das schon seit langem so praktiziert und klaglos hingenommen. Umso erstaunlicher, daß nun die Entrüstung in Teilen der Öffentlichkeit so groß ist. „Wir dürfen uns nicht von Polemik und Halbwahrheiten durchs Dorf treiben lassen“, meint Bürgermeister Häckel. Mit Enteignung habe das rein gar nichts zu tun. Die Gemeinden sind schon immer verpflichtet, Festsetzungen sorgfältig abzuwägen. Alles muß angemessen und verhältnismässig durchgeführt werden. Das öffentliche Interesse muß überwiegen. Das ist bei diesem Thema der Fall. „Es wird sicher eine Phase von Wertverlust geben, aber die würde in Zukunft wegen des Zusammenbruchs von Infrastruktur ohnehin kommen. Wir ziehen das „Tal der Tränen“ nur etwas vor und haben damit die Kontrolle in der Hand“. Gestützt wird die Auffassung durch Rechtsprechungen in anderen Bundesländern. Auch Land und Kreis gehen den Weg mit.Wie die schleswig-holsteinische Gerichtsbarkeit diese Regelung bewertet, ist jedoch noch offen.

Zudem baue die Gemeinde ja auch zusätzlich mit 80 Millionen Euro (die nicht mehr Kultur, Natur, Kitas, Sport, uv.a.m. zur Verfügung stehen) selbst 500 Wohnungen für Einheimische. Die Landesförderung für diese Projekte sei auch an das insulare 40/60-Konzept gebunden. Würde das wieder gekippt, würde die Insel sehr viel Fördergelder verlieren, so der Bürgermeister.

 

Lothar Koch

Starker Rückgang der Kreuzkröten auf Sylt

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Amrum

In den Dünentümpel von Sylt und Amrum lebte bislang eine der größten Populationen der in Deutschland stark gefährdeten Kreuzkröte. Nun zeigen Untersuchungen der Sylter Naturschutzverbände und eines biologischen Gutachters, dass die Kreuzkröten kaum noch Nachwuchs und im Bestand stark abgenommen haben. Hierzu der Biologe Rainer Borcherding von der Schutzstation Wattenmeer: „Wir haben in der Balzzeit Anfang Mai nur noch einige Hundert rufende Krötenmännchen in den Dünentälern festgestellt. Nach dem feuchten Frühjahr müssten dort Tausende von Babykröten sein – aber es sind fast keine da.“ Auch auf Amrum sind kaum noch Kreuzkröten zu finden, auf Föhr ist die Art bereits ausgestorben.
Ursache für den Rückgang der Kreuzkröte ist nach Ansicht des Gutachters Florian Biebelriether von Amphi Consult eine Überalterung der Dünen und möglicherweise bereits die einsetzende Klimaerwärmung. „Die meisten untersuchten Dünentäler sind sehr trocken und wachsen mit Heidekraut zu. Gerade junge Kröten brauchen aber offene feuchte Sandböden, wo sie genug kleine Insekten finden“, erläutert Biebelriether.
Der langsame Anstieg der Jahrestemperatur führt zu höherer Verdunstung und mittelfristig wahrscheinlich auch zu einer Abnahme der Niederschläge. Margit Ludwig von der Naturschutzgemeinschaft Sylt erklärt die Veränderung der Dünenvegetation: „Wenn die Dünentümpel austrocknen, breitet sich die Glockenheide aus. Sie blüht zwar hübsch, unterdrückt aber seltene Pflanzen wie den Sonnentau. Und sie behindert die Babykröten bei der Nahrungssuche, so dass kaum welche heranwachsen.“
Der extrem nasse Winter und das kühle Frühjahr 2015 hatten zudem in vielen Dünentümpeln einen ungünstigen Effekt: Über Monate wuchsen schwimmende Torfmoos- und Algenteppiche heran, die sich nun beim Austrocknen der Dünentümpel wie eine Filzmatte auf dem Sand absetzen. Hierzu Rainer Borcherding: „Diese Pflanzendecke hat auf den Flächen, wo es für die Glockenheide noch zu nass ist, denselben ungünstigen Effekt für Jungkröten und seltene Pflanzen. Es gibt keine offenen Sandflecken mehr. Besonders in den Lister Dünen, wo bisher das „Gelobte Land“ für viele biologische Raritäten war, sieht es mittlerweile traurig aus.“
Da keine natürliche Verbesserung der Situation zu erwarten ist, halten die Naturschutzverbände Ausschau nach Fördermitteln für ein Biotopprojekt zur Klimaanpassung der Dünentäler. „Wir haben in Nordfriesland und besonders auf Sylt eine herausragende Verantwortung für die biologische Vielfalt der Dünen“, betont Sven Lappoen von der Sölring Foriining. „Bislang sah alles prima aus. Aber nun müssen sich Landeigentümer und Naturschutz zusammensetzen und Ideen entwickeln. Wir brauchen Kröten für die Kröten!“
Rückfragen: 
Dipl.-Biol. Rainer Borcherding, Schutzstation Wattenmeer 0173 242 01 04
Schutzstation Wattenmeer