„Katastrophe“ um die Katastrophenhalle 28 – Bürgerwille verfehlt.

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Die Lage um die Sylter Katastrophenhalle ist schräg und verfahren. Foto: L.Koch

Am 12.6.2018 verstrich die amtliche Zwei-Jahres-Frist seit dem Bürgerentscheid um die Hallen auf dem Sylter Fliegerhorst. Die neuen Gemeindevertreter Sylts hätten nun die rechtliche Möglichkeit den „Willen der BürgerInnen“ ohne erneuten Bürgerentscheid wieder aufzuheben, da dessen Ziel, die Bereitstellung einer funktionstüchtigen Katastrophenhalle, bis jetzt nicht vollständig umgesetzt werden konnte. Vielmehr droht das ganze Projekt zu einem finanziellen schwarzen Loch  zu werden.

Zur Erinnerung (s. auch andere Artikel in diesem Blog unter dem Stichwort „Hallen“):

"Nazihalle" 28

Halle 28

Auf dem Fliegerhorstgelände stehen zwei Flugzeug-Hallen (Nr. 25 und 28), die noch aus der „Nazi-Zeit“ stammen. Die Gemeinde hatte vor Jahren beschlossen, diese Hallen und andere Gebäude abzureissen und die Flächen zu renaturieren, auch um sie der Spekulation auf der Insel, also Deutschlands teuerstem Immobilienstandort, zu entziehen. Bei Nichterfüllung des Renaurierungs-Vertrages mit dem Bund, der das Gelände der Gemeinde überließ, fallen rund 200.000 Euro Rückzahlungen pro Halle an die zuständige Bundesanstalt BIMA, die von ihr bereits, zumindest für die Halle 28, gerade eingeklagt werden.

Die Insel-Partei „Zukunft Sylt“ zettelte 2016 einen Bürgerentscheid gegen den Abriss an, der vor allem vom DRK und Sylter Unternehmern massiv beworben wurde. Das Argument war: Sylt braucht eine Katastrophenschutzhalle und das könne nur die sein, die seitens des DRK seit Jahren vertragslos, also illegal, als Garage und Abstellager genutzt wurde. Das Ergebnis: 3201 Stimmen gegen den Abriss, 934 dafür. 12824 Bürger beteiligten sich erst gar nicht an der Wahl.
Die Sanierungskosten für beide Hallen wurden seitens der Gemeindeverwaltung auf 6,58 Millionen Euro geschätzt. Nach dem Bürgerentscheid wurden die Kosten, die die Gemeinde zu dem Sanierungsprojekt der Halle 28 beizusteuern habe, auf 500 000 Euro gedeckelt. So hatten es die Befürworter der Halle selbst beziffert und wollten durch ehrenamtliche Arbeit, Eigenmittel und Spenden den Rest erledigen, den sie als weit geringer einschätzten, als die amtlichen Bau-Gutachter.

Der Ist-Stand: Beide Hallen stehen jetzt auf dem Gelände der Flughafen Sylt GmbH und die Umsetzung wurde an diese Gesellschaft übertragen, der Peter Douven vorsteht. Halle 25 wird als deren Verwaltungsgebäude auf eigene Kosten hergerichtet. In Halle 28 stehen nach wie vor unter anderem DRK-Fahrzeuge und Deckenlager.

Inzwischen sind rund 500 000 Euro an Gemeindemittel in das Projekt Halle 28 geflossen. Überwiegend in notwendige Gutachten, Grunderwerb, Nebenkosten und Baueinzäunung sowie Gebäudesanierung. Deutliche Fortschritte in der Sache gibt es bis heute nicht. Im Gegenteil: die Gutachter stellten im Sommer 2016 einen heftigen Pilzbefall und einen Mangel an Brand- und Elektroschutz in der Halle 28 fest, der per bauordnungsbehördlichem Kreisentscheid zu einer sofortigen Räumung des Gebäudes führte. Auch Bausubstanz und Statik seien zu gefährlich, um die Halle schon zu nutzen. Eine Baugenehmigung wird dem Projekt bislang versagt, da im Trinkwasserschutzgebiet zunächst eine moderne Schmutzwasserentsorgung eingebaut werden müsste. Die Hallen sind diesbezüglich gar nicht erschlossen und stehen zu dem noch unter Denkmalschutz. Allein die Kosten des Schmutzwasseranschlusses werden – wie bereits 2016 kalkuliert – mit 850 000 Euro beziffert.

Der Bürgerwillen kann so gar nicht realisiert werden

Was den wenigsten BürgerInnenn klar gewesen sein dürfte, als sie abstimmten, ist die Definition einer Katastrophenschutzhalle. Selbst wenn diese fertig gestellt werden sollte, wird sie am Bürgerwillen vorbeigehen. Es gibt nämlich rechtlich den Unterschied zwischen Katastrophenschutz und Gefahrenabwehr. Für den Katastrophenschutz ist einzig der Landrat des Kreises zuständig und der ruft diesen aus, wenn die örtlichen Wehren überfordert sein sollten. Der Landrat hatte schon früh gemeinsam mit dem Sylter Bürgermeister verkündet: „Der Kreis Nordfriesland braucht keine Katstrophenschutzhalle auf Sylt.“ Die Problemlagen, die die BürgerInnen im Kopf habe, wie brennende Hotels und ähnliches, seien keine Katastrophen im rechtlichen Sinne. Ausserdem gäbe es für die Evakuierung bei solchen Fällen, die die Inselwehren selbst bewerkstelligen könnten, genug geeignete und  bestehende öffentliche Gebäude und Hallen auf der Insel, in die dezentral evakuiert werden könne.

Fazit: Die Katastrophenhalle dürfte also nur verwendet werden, wenn der Kreis-Landrat den Katastrophenfall ausriefe. Das ist in der Insel-Vergangenheit letztmalig in den 1970er Jahren geschehen. Es darf bezweifelt werden, dass die BürgerInnen für ein Gebäude, das voraussichtlich nie gebraucht werden wird, permanent Steuergelder der Gemeinde opfern will. Dass es nicht bei den gedeckelten 500 000 Euro bleiben wird, ist jetzt schon absehbar. Schon ruft das DRK nach weiteren 200 000 Euro, um überhaupt erstmal Eigenmittel loszutreten. Ausserdem will der auf der Insel mit rund 50 Mitgliedern vertretene DRK-Verein auch noch die zukünftigen Betriebskosten der Halle (ca. 40 000 Euro) auf die Gemeinde abwälzen.

BürgerInnen selbst sind gefragt!

Die BürgerInnen sollte sich also überlegen, ob sie nicht selbst die Gemeinderäte auffordert in Sachen Halle 28 ein „Ende mit Schrecken“ zu veranlassen, als der Finanz-Katastrophe weiteren Lauf zu lassen, die zudem permanent teure Man-Power in der Verwaltung bindet. Dies könnte durch Leserbriefe, offizielle Anfragen an die Gemeinde und über die Ansprache vertrauter Gemeindevertreter und Parteivertreter versucht werden. Die Parteien werden sich kaum trauen, den Bürgerentscheid von sich aus aufzuheben, da sie wohl einen Shitstorm befürchten, in dem sie als undemokratisch diffamiert werden könnten.

Ob nach den bereits erfolgten, erheblichen Investitionen in die marode Halle ein Abriss noch angeraten ist, wäre zu überlegen. Eine leerstehende, weitgehend ungenutzte Halle jedoch sicherlich indiskutabel. Möglicherweise wäre am Ende ein BürgerInnen-Veranstaltungszentrum der sinnvollste Nutzen. Zumal in dieser Saison das Gebäude-Vorfeld erstmalig für Großkonzerte genutzt werden wird.

Lothar Koch

Naturschützer vermitteln  Strandmitarbeitern Meer-Schutz-Wissen.

Sylter Naturschutzverbände schulen derzeit wieder Mitarbeiter der Kurbetriebe in Sachen Natur & Umwelt.

Rettungsschwimmer als "Augen für Meeresschutz"

Rettungsschwimmer als „Augen für Meeresschutz“

Vieles, was am Weststrand in Sachen Natur- und Meeresschutz gemacht wird, ist selbst den Strand-Mitarbeitern der Kurbetriebe nicht immer einleuchtend: Weshalb werden ganz bestimmte Vogelarten registriert und Totfunde abgesammelt und andere nicht? Wann genau sollen Seehundjäger informiert werden? Und was hat es eigentlich  mit dem Sylter Walschutzgebiet und dem Dünenschutz auf sich?

„Die Idee, mehr Umwelt-Wissen und Zusammenhänge zwischen Strandpersonal und Naturschutzmitarbeitern zu vernetzen, wurde vor einigen Jahren in die Tat umgesetzt und von allen Seiten begrüßt“, sagt Margit Ludwig von der Naturschutzgemeinschaft Sylt, und ergänzt: “Es fördert doch das Verständnis für unser Anliegen enorm, wenn Rettungsschwimmer, Strandkorbwärter und Kurkartenkontrolleure besser Bescheid wissen, was in ihrem Strandabschnitt an Meeres-und Strandschutzmaßnahmen wichtig sein könnte”.

“Das ergibt wirklich Sinn”, so die Nationalpark-Rangerin Anne Schacht, “schließlich sitzen entlang des vierzig Kilometer langen Strandes ja über hundert Mitarbeiter der Kurbetriebe, die durchaus nebenbei ein “Naturschutz-Auge” auf Strand und Meer haben könnten.”

Esther Lutz von der Schutzstation Wattenmeer in Hörnum ergänzt: “Gerade in diesen Tagen sind vor dem Weststrand viele kleine Seehunde und Schweinswale unterwegs. Im Zusammenspiel von Seehundjäger und Naturschutzverbänden sind auch die Rettungsschimmer wichtige Partner bei der Heuler-Meldung und Wale-Erfassung“.

„Das Projekt hat sich bereits in den vergangenen Badesaisons bewährt. Die Strand-Mitarbeiter können interessierten Gästen fachkundig Auskunft geben, sofern sie unsere naturschutzfachlichen Schulung mitgemacht haben“, meint Walter Körnig, der Beauftragte des NABU in List.

Dabei soll es nicht nur um Meeressäuger gehen, sondern auch um verschiedene Projekte zum Thema Plastikmüll im Meer und die Kontrolle von Strandverschmutzungen. Die Verbände erhoffen sich so eine schnellere Weiterleitung von Informationen, die von naturkundlicher oder umweltschutztechnischer Bedeutung am Strand sind. Eine gute Vernetzung vereinfacht die Kommunikation der verschiedenen Akteure und definiert genauer die Zuständigkeiten.

Von den Kurbetrieben der Insel werden die Strand-Mitarbeiter eigens für die Teilnahme an den einstündigen Info- Veranstaltungen der Verbände freigestellt. Die Teilnahme an den Info-Treffen und am Strand-Beobachtungsnetzwerk sind für die Mitarbeiter natürlich freiwillig.

Für jede Gemeinde werden außerdem wieder Informationsmappen mit  Infomaterialien geschnürt, die den Mitarbeitern an den Stränden zur Verfügung stehen.

Lothar Koch, Der NaturReporterSylt,

für die Schutzstation Wattenmeer eV., die Naturschutzgemeinschaft Sylt e.V., den NABU, die sylter Nationalpark-Rangerin

 

Nationalparkthemenjahr 2018: „Muscheln und Schnecken“ , Folge 4

100.000 Muschelarten gibt es auf der ganzen Welt, nur 15 davon im Nationalpark Wattenmeer. Trotzdem spielen die Weichtiere mit der harten Schale eine zentrale Rolle in diesem Ökosystem. Ihre wöchentliche Filterleistung entspricht dem gesamten Wasservolumen des Wattenmeeres, sie sind also eine große biologische Kläranlage. Anlässlich des Themenjahres „Muscheln und Schnecken“ wird Biologe Rainer Borcherding monatlich über die Welt der Weichtiere im Nationalpark Wattenmeer berichten.

 

Junge Miesmuscheln auf einem Polypenstock

Junge Miesmuscheln auf einem Polypenstock

Im Juni können aufmerksame Watt- und Strandbesucher winzige dunkle Krümel entdecken, die an fädigen Algen oder buschigen Polypenstöcken haften. Es sind junge Miesmuscheln, die mit einer Größe von einem drittel Millimeter zum Bodenleben übergegangen sind. Zunächst haben sie einige Wochen als Ei und Larve frei schwebend im Plankton zugebracht. Dann wachsen ihnen kleine Kalkschalen, und sie machen sich auf die Suche nach einem geeigneten Untergrund. Ein kleiner Schleimfaden, der etwa zehnmal so lang wie die Minimuschel ist, dient den Müschelchen als Anker. Allerdings sind die Jungtiere wählerisch: sie bevorzugen feinbuschige Rot- und Grünalgen, die sie vermutlich am „Geruch“ unter Wasser erkennen. Ältere Miesmuschelklumpen oder auch buschige Polypenstöcke können ebenfalls als Ansiedlungssubstrat dienen. Hier sitzen die winzigen Muscheln für einige Wochen, um dann – aus noch unbekanntem Grund – erneut umzuziehen. Danach finden sie sich in dichten Gruppen zusammen und bilden in Seegraswiesen oder Prielen neue Miesmuschelbänke.

Seesterne, Krebse, Vögel und Muschelfischer stellen diesen etwa erbsengroßen Jungmuscheln nach, so dass ihre Zahl oft schnell abnimmt. Gerade in Schleswig-Holstein ist die Ausdehnung der Miesmuschelbänke auf den Wattflächen seit dem Jahr 2000 um etwa 90 Prozent zurückgegangen. Offenbar ist der Fraßdruck der Feinde höher als die Vermehrungskraft der Miesmuschel. Auch nach zwei oder drei Jahren, wenn die Miesmuscheln schon fünf bis sieben Zentimeter groß sind, sind sie noch wichtige Futtertiere für tauchende Eiderenten oder – auf dem Watt – für Silbermöwen und Austernfischer. Die Miesmuschel ist eine Schlüsselart im Wattenmeer, die viel Plankton filtert, die Biomasse in Form von Muschelbänken bilden kann und ein wichtiges Beutetier für vielerlei andere Tiere ist.

Miesmuscheln werden im Wattenmeer intensiv genutzt und vor allem in den Beneluxstaaten viel gegessen. Nordfriesische Miesmuscheln sollen dabei besonders schmackhaft sein.

Nach langjährigen Konflikten wurde die Miesmuschelnutzung auf vier der 14 Gezeitenbecken von Schleswig-Holstein begrenzt und erhielt im Gegenzug das MSC-Ökosiegel. Nun wird noch nach Wegen gesucht, einen ausreichenden Teil der frei im Wasser schwebenden Muschellarven zur Ansiedlung für die Muschelkulturen zu gewinnen. Milliarden der sandkorngroßen Miesmuscheln sind derzeit wieder im Watt vorhanden – wer weiß, was aus ihnen wird…

 

Rainer Borcherding, Schutzstation Wattenmeer

Wer darf Sylt das Wasser reichen?Aussagen von EVS und VEN widersprechen sich.

Wie sicher ist eine ökologisch vertretbare Trinkwasserversorgung auf Sylt  in Zukunft? Naturschützer warnen vor Übernutzung.
Wasserversorger irritieren mit krass gegensätzlichen Verlautbarungen.

Im Sommer 2017 warnte die EVS in einer offiziellen Antwort auf eine Anfrage der Grünen (und weiterer Parteien) an die Gemeinde Sylt noch, dass die Wasserversorgung in fünf Jahren mit den bestehenden Brunnen knapp werden könnte. Erst vor wenigen Monaten bestätigte der Leiter der EVS noch diese Haltung, ja machte sie dringlicher, in einem Referat bei der Naturschutzgemeinschaft Sylt(s. folgenden Artikel).
In den vergangenen Wochen rund um die Kommunalwahl erschienen in der Sylter Rundschau jedoch plötzlich eine Stellungnahme und ein Artikel in denen EVS und VEN (Wasserversorger der Norddörfer) derlei Befürchtungen weit von sich wiesen und die Naturschützer der Panikmache bezichtigten.Der Leiter der VEN sprach gar von traumhaften Bedingungen beim Sylter Trinkwasser. Einer Bitte an die Sylter Rundschau, diese Diskrepanz durch sorgfältige, journalistische Recherche aufzuklären, wurde bislang nicht nachgekommen. Das macht die Angelegenheit für den Bürger eigentlich nur noch bedrohlicher: Inwieweit können wir Aussagen dieser Firmen, die eine unserer wichtigesten Ressource verwalten noch trauen und wer kümmert sich noch engagiert um die objektive Bewertung von Informationen?*

*Nachtrag vom 13.6.:Die Rundschau berichtet nun: SHZ-Artikel zum Thema

Dünenheide im NSG Hörnum Odde

Empfindliche Dünenheide. Flora und Fauna braucht einen hohen Grundwasserspiegel.

Hier der Bericht aus dem Vortrag der EVS bei der  Naturschutzgemeinschaft:

Im Frühjahr lud die Naturschutzgemeinschaft Sylt in Braderup zu einer Vorstandssitzung den Leiter der EVS, Georg Wember und seinen Trinkwasser-Experten Karl Dettmer ein, um etwas über den Stand der Trinkwasserversorgung auf Sylt zu erfahren. Die Nutzung des Süßwasserreservoirs unter der Insel ist nicht nur lebenswichtig für alle Bürger, sondern auch von ökologischer Bedeutung für Tiere und Pflanzen in Heiden und Dünen, da diese von anstehendem Grundwasser direkt abhängig sind.

Warnungen aus der Grundwasserblase
Die beiden Experten erläuterten anhand von Grafiken die aktuelle und zukünftige Versorgungslage der Insel mit Trinkwasser, das aus 16 Brunnen der EVS gefördert wird und einigen weiteren der VEN (Versorger der Norddörfer).

Die Warnungen, die sich aus dem Vortrag ableiten liessen, waren nicht zu überhören: So führte Herr Dettmer aus: “ Die Wasserversorgung auf Sylt ist auf Dauer nicht gewährleistet, da sich jederzeit Probleme ereignen können, die zur Schliessung von Brunnen beitragen könnten“. Dazu gehören Salzwassereinbruch, Schadstoffbelastung, besonders im Hauptbrunnenfeld unter dem Flughafenareal und aktuell, die Verseuchung des Bodens mit Chlorkohlenwasserstoffen aus einer ehemaligen Reinigung in Westerland. Wegen letzterer sind derzeit bereits Brunnen in ihrer Leistung deutlich heruntergefahren, um die Gifte nicht ins Trinkwasser zu ziehen. Im Bereich des Fliegerhorstes ist mit zahlreichen Altlasten aus dem Krieg und Flugbetrieb der vergangenen achtzig Jahre zu rechnen, die besonders mobilisiert werden könnten, wenn nun, wie bereits geschehen und weiter geplant, Flächen entsiegelt werden (Abriss alter Gebäude und Betonflächen). Das alles ist besonders relevant, weil die Experten ausführten, dass derzeit weniger als 20% Brunnenreserve vorhanden ist, um im Notfall auszugleichen.

Immer mehr Menschen verbrauchen Wasser auf Sylt
Die Verbrauchszahlen an Trinkwasser steigen von Jahr zu Jahr mit steigenden Menschenmassen auf der Insel. Die Personenzahl die sich an Spitzentagen auf der Insel aufhält, beläuft sich nach den Berechnungen der EVS auf 207.500 Menschen die maximal 12.700 qm Wasser pro Tag allein im EVS -Versorgungsgebiet verbrauchen. Die reale Zahl läge auf der gesamten Insel vermutlich noch höher, möglicherweise bei 230 000 Menschen, so Dettmer.

Dass die Sylter Wasserversorgung mit den bestehenden Brunnen und „wenn keine weiteren Hotelbauten hinzukommen“(EVS) nur noch für etwa 5 Jahre gewährleistet sei, hatte die EVS im vergangenen Sommer bereits auf eine Anfrage der Grünen im Umweltausschuss bekannt gegeben. In deren Antwort hiess es, dass seit 2013 die Trinkwasserförderung auf der Insel um fast 230 000 m3/Jahr angestiegen sei. Bis 2019 rechne die EVS mit einem Anstieg um knapp 400 000 m3/Jahr auf 2.500 000 qm. Die technischen Möglichkeiten der Wasserentnahme werden von der EVS auf 2,8 Millionen m3/Jahr geschätzt, wenn alle 16 verfügbaren Brunnen voll betriebsbereit sind.
Und, so Wember und Dettmer unisono,: „Es gibt weit und breit, keine „Nachbarn“ die der Insel Trinkwasser in den erforderlichen Mengen liefern könnten, auch nicht am Festland“. Die Folge wäre also die weitere Exploration von Brunnenfeldern, die in der Dünenlandschaft des NSG Nordsylt/Listland vorgenommen werden müssten.

Ökosystem Dünenheide in Gefahr
Laut Dr. Roland Klockenhoff, dem Vorsitzer der Naturschutzgemeinschaft Sylt, könnte sich das jedoch fatal auf zahlreiche geschützte Pflanzen- und Amphibienarten in der Sylter Dünenlandschaft auswirken und letztlich auch für die Sylter EinwohnerInnen. Die Gefährdung der Wasserversorgung mit den existierenden Brunnen sei auch eine Folge des unbegrenzten Baubooms unter einer fragwürdigen Wachstumsphilosophie der Tourismusindustrie, so Klockenhoff. Letztes Beispiel dafür sei die Genehmigung eines weiteren Großverbrauchers in List, der Hotelanlage Lanserhof.

Laut Biologe Rainer Borcherding von der Schutzstation Wattenmeer ist Sylt  einer der

Laichgebiet von seltenen Kreuzkröten: Nasses Dünental bei Rantum

Laichgebiet von seltenen Kreuzkröten: Nasses Dünental

wichtigsten natürlichen Lebensräume der Kreuzkröte in Deutschland. Deutschland ist nach EU-Recht verpflichtet, die Kreuzkröte zu erhalten.
„Die Frage ist daher nicht, ob man den Krötenbestand weiter schwächt, indem man Wasser aus den Dünen pumpt. Die Frage muss vielmehr sein, wie man die
Lebensbedingungen der Kröten im Listland verbessert“, so Borcherding.

Wasserentnahmen sind nach Landes-, Bundes- und Europarecht im Listland
heutzutage unzulässig, da auch die Pflanzen und Tiere der feuchten
Dünentäler höchstgradig selten und gefährdet sind. Es ist daher
vorstellbar, dass sogar die EU-Umweltverwaltung an einer Wasserentnahme im
Listland Anstoß nehmen und einschreiten würde. Auch Naturschutzverbände wären bereit, Klage einzureichen.

Auf die Frage eines Vorstandsmitgliedes der NSG an die beiden Herren der EVS, inwieweit sie diese Warnungen denn auch mit Nachdruck öffentlich machen würden, antwortete EVS Leiter Wember, dass das nicht die Aufgabe der EVS sei. Die Aufgabe der EVS sei einzig und allein die stetige Gewährleistung der Trinkwasserversorgung. Um die Interpretation der Zahlen, die die EVS ermittelt und die politische Implementierung von Massnahmen,  müssten sich andere kümmern.

 

Lothar Koch