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GROKO will Infektionsschutzgesetz vor Bundestagswahl durchpeitschen. Stoppt die Aushebelung unserer Grundrechte!

Auch Tourismusverband wehrt sich.

Gestern wurde im Bundestag über das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ diskutiert.

In atemberaubender Geschwindigkeit soll die Vorlage des Gesundheitsministers durchgeboxt werden.
Die Unverletzlichkeit der Wohnung, die körperliche Unversehrtheit sowie die Bewegungsfreiheit würden damit unverhältnismäßig stark eingeschränkt. „In Gefahrenlagen muss normalerweiser immer zunächst das mildere Mittel geprüft werden. Die Vorschläge der Bundesregierung widersprechen diesem Prinzip.“ sagt MdB Dr.Gesine Lötzsch von „Den Linken“. Katrin Göring Eckardt Fraktionsvorsitzende von Bündni90/Die Grünen ergänzt: „Der Bundestag muss das Recht bekommen, eine solche von der Regierung ausgerufene Notstandslage jederzeit auch wieder aufzuheben.“ der Grüne Bundestagsabgeordnete aus dem Norden, Konstatin von Notz erklärt: „Es kann – aufgrund des Rechtsstaatsprinzips, des Demokratiegebots und letztlich dem Ziel der Eindämmung der Pandemie – nicht länger hingenommen werden, dass die Einbindung der Parlamente derart zurückgefahren wird.“

Im Gesetzentwurf wird beispielsweise die Reisefreiheit bei Ausrufen einer pandemischen Lage nationaler Tragweite an eine Impfung gekoppelt. (Art. 1 Nr. 18, S. 12). Dies besagt, dass Menschen, die nach Deutschland einreisen und eventuell “einem erhöhten Infektionsrisiko” für den für die Pandemie verantwortlichen Erreger ausgesetzt waren, in Zukunft verpflichtet werden können, eine entsprechende Impfdokumentation vorzulegen. Dies entspricht einer Impfpflicht durch die Hintertür für all diejenigen, die ins Ausland reisen möchten oder müssen, welches als Risikogebiet deklariert wird. Es wird explizit erwähnt, dass das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 GG) durch diese und weitere Regelungen eingeschränkt wird.

Ausnahmen von den Regelungen nach Art 1 Nr. 18, S. 12 werden durch Rechtsverordnungen geregelt. Das heißt, dass wiederum nicht der Gesetzgeber, sondern Behörden darüber entscheiden, wer von den Regelungen ausgenommen ist und wer nicht.

Der Datenschutz wird ebenso mit Füßen getreten. Beispielsweise sollen Betroffene sich digital melden müssen und dabei u.a. ihre Aufenthaltsorte bis zu zehn Tage vor und nach der Einreise angeben. Hierfür soll das RKI ein elektronisches Melde- und Informationssystem einrichten und einen IT-Dienstleister mit der technischen Umsetzung beauftragen (S. 11 unter 18. (9)). Die Daten dürfen zwar von der zuständigen Behörde nur eingeschränkt und maximal 14 Tage nach Einreise verwendet werden, über die Datennutzung durch den externen Dienstleister ist hier nichts festgelegt. Darüber hinaus sollen die Gesundheitsdaten an Beförderer weitergegeben werden dürfen (neuer Abs. 10 Nr. 1, S. 11).

Es ist problematisch, dass all diese Pflichten durch Verordnung der Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundestages beschlossen werden dürfen.

Dagegen wehr sich nun auch der Deutsche Tourismusverband in einer Pressemitteilung:

Infektionsschutzgesetz: Tourismusverbände kritisieren fehlende Beteiligung der betroffenen Branchen

Berlin, 11.11.2020 – Der Bund will mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz, in dem auch das Infektionsschutzgesetz enthalten ist, die Rechtsgrundlage für weitreichende Grundrechtseingriffe schaffen. Dazu gehören im neuen § 28a Infektionsschutzgesetz auch Verbote touristischer Übernachtungen, Reiseverbote, Beförderungsbeschränkungen, Veranstaltungsverbote oder Gastronomieschließungen. Dazu findet im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am Donnerstag eine Öffentliche Anhörung statt. Bereits in der kommenden Woche soll das Gesetzespaket abschließend im Bundestag beraten werden.

Der Deutsche Reiseverband (DRV) und der Deutsche Tourismusverband (DTV) kritisieren, dass die Reisefreiheit mit Übernachtungsverboten weitreichend eingeschränkt wird. Dabei liefert der Gesetzentwurf keine ausreichende Begründung, warum Beherbergungsverbote geeignet und erforderlich sein sollen, das Pandemiegeschehen maßgeblich zu beeinflussen. Vielmehr haben die Auswertungen des Robert-Koch-Institutes in den vergangenen Monaten gezeigt, dass Reisen und touristische Übernachtungen im In- und Ausland nicht zu einer erhöhten Verbreitung des Virus geführt haben. Maßgeblich sind nach wie vor die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln besonders im familiären Umfeld.

DTV und DRV zeigen sich zudem überrascht, mit welcher Geschwindigkeit das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz beraten und beschlossen werden soll. Der Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes, Norbert Kunz betont: „Der rechtlich komplexe Gesetzentwurf soll in nicht einmal zwei Wochen das gesamte parlamentarische Verfahren von der ersten bis zur dritten Lesung durchlaufen. Weder der Tourismusausschuss noch der Kulturausschuss des Deutschen Bundestages waren zunächst für die Mitberatung vorgesehen, obwohl der Tourismus und der Kulturbereich stark von den vorgesehenen Regelungen betroffen sein werden.“ Dirk Inger, Hauptgeschäftsführer des DRV ergänzt: „Für die Tourismusbranche stehen u.a. Beherbergungs- und Reiseverbote, Restaurantschließungen und Veranstaltungseinschränkungen und -verbote im Raum. Zu der am Donnerstag anstehenden Anhörung des Bundestagsgesundheitsausschusses sind fast ausschließlich Sachverständige aus dem Gesundheitswesen sowie juristische

Sachverständige geladen. Vertreter der betroffenen Wirtschaftsbranchen werden dagegen nicht angehört. Das empfinden wir angesichts der Tragweite der vorgesehenen Regelungen als nicht angemessen.“

Angesichts der zum Teil sogar die Grundrechte betreffenden Eingriffe sollte ein Mindestmaß an parlamentarischen Gepflogenheiten eingehalten werden, betonen beide Branchenverbände. Die von den Regelungen hauptbetroffenen Branchen sollten wenigstens die Möglichkeit haben, sich im parlamentarischen Raum zu den Gesetzgebungsplänen zu äußern. Der Deutsche Reiseverband und der Deutsche Tourismusverband haben in einem gemeinsamen Brief an die Fraktionen im Deutschen Bundestag eine angemessene Beteiligung der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft angemahnt sowie um Berücksichtigung der Daten zur Ausbreitung des Infektionsgeschehens gebeten.

PM des Toursimusverbandes: Huberta Sasse
Leitung Presse- & Öffentlichkeitsarbeit Deutscher Tourismusverband
 sasse@deutschertourismusverband.de

NaturReporter Sylt empfiehlt Mails an die Bundestagsabgeordneten Ihres Kreises zu senden.

Textvorschlag:

Mit Bestürzung habe ich vom Entwurf zum  3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nat. Tragweite gehört.
Als kritische Bürgerin und Demokratin, die sich mit der deutschen Geschichte auseinandergesetzt hat, bitte ich Sie, diesem Gesetzesentwurf nicht zuzustimmen.
Meines Erachtens ist die Gefahr eines Missbrauchs zu groß, Bürgerrechte im Handstreich und nach Belieben auszusetzen.

Sollten Sie sich doch für dieses Gesetz entscheiden, bitte ich um eine Erläuterung, wie sichergestellt werde  kann, daß in Zukunft Regierende dieses nicht im Sinne eines Ermächtigungsgesetzes mißbrauchen können. 

Mit freundlichen Grüssen…

Sylter Grüne zur Wahl: Zusammenhalten für Europa!

Die kommende Europawahl wird das Schicksal unseres Landes und des europäischen Staatenbundes auf lange Zeit bestimmen. Noch können wir einige bedrohliche Tendenzen, die kurz vor dem „Umkippen“ stehen aufhalten, wenn alle, die weiter in den Genuss von Freiheit, Demokratie und intakte Natur kommen wollen, wählen gehen und die richtigen Entscheidungen treffen. 

Sylt ist von europäischen Themen direkt betroffen! Das gilt vor allem in Bezug auf den Klimawandel, den Meeresspiegelanstieg und den Nordseeschutz.

Die drohende Gefahr einer Ent- Demokratisierung durch rechtsgerichtete, populistische Parteien betrifft ganz Europa. In zahlreichen europäischen Staaten und auch einigen Bundesländern hören wir bereits wieder von Nazi-Parolen, antisemitischen Aktivitäten, von Säbelrasseln und Stiefeln, die im Gleichschritt rechts abbiegen. Das parlamentarische Sprachrohr in Deutschland für diese Tendenzen heisst AfD. Diese Partei hat vor allem in den neuen Bundesländern starken Zulauf. Dies wollen wir Grünen für das Europaparlament verhindern.

Gerade wir Sylter sind ein reiselustiges Volk- aber in einigen Staaten Europas werden bereits wieder massive Grenzkontrollen hochgezogen. Die Welt wird enger. Auch wegen zahlreicher Konflikte, die weltweit von Populisten in Machtpositionen  (z.B.USA) weiter angeheizt werden. Wir sollten in eigenem Interesse diese reale Gefahr für das Europarlament unbedingt abwenden. Für „Spass- und Protest-Wählen“, wie es in einigen Ländern offenbar passiert ist (Italien, Ukraine), wo Komiker und Schauspieler zu Präsidenten wurden, ist das Risiko jetzt zu gross.

Jeder ist aufgerufen, die Bewerber zur Europawahl genau zu studieren und wählen zu gehen. Jetzt gilt es zusammen zu halten, für die zentralen Werte unserer Demokratie und für gute Lebensbedingungen auf unserem Planeten- und zwar für alle Arten- denn 1 Million (von ca 8 Mio.) Arten sind bereits vom Aussterben bedroht.

Die Grünen treten u.a. für Weltoffenheit, Natur-, Klima-, Tier- und Umweltschutz, Gesundheit, gute Nahrungsmittel, soziale Gerechtigkeit, bezahlbaren Wohnraum und saubere Meere ein. Das dürfte alles im vitalen Interesse von Sylt liegen, egal ob man UnternehmerIn, oder Angestellte/r auf Sylt ist. Egal ob man auf die Insel als ArbeiterIn oder PendlerIn kommt.

Sylt ist von europäischen Schutzgebieten geprägt. Ohne die lang erkämpften EU-Verordnungen hätten wir wohlmöglich keine Meeresschutzgebiete vor dem Strand. Die Folge wären mehr Industrie in Sichtweite, mehr Ölverschmutzungen und noch mehr Müll an den Stränden. Und das wichtigste: Sylt wird als exponierte Insel direkt vom Klimawandel und Meeresspiegelanstieg betroffen sein. Hier wirkungsvoll und rechtzeitig gegenzusteuern, ist für alle Sylter eine Überlebensfrage. Klimawandel ist jedoch grenzenlos und lässt sich nicht in nationalen Alleingängen bremsen- gleiches gilt für den Nordseeschutz. Deshalb braucht es eine starke Grüne Fraktion im Europaparlament. Nur dann können wir das Erreichte weiter verbessern.

Gerade Sylt ist mit Europa bislang gut gefahren. Zahlreiche EU-geförderte Projekte wurden hier und im Kreis Nordfriesland umgesetzt. Was entginge unseren jungen Syltern beispielsweise ohne das europäische Förderprogramm „Erasmus“ an wichtiger Lebenserfahrung bei Auslandsstudien- und Reisen? 

Damit das so bleibt und besser wird, bewerben sich die Grünen Spitzenkandidatinnen Ska Keller, Sven Giegold und Rasmus Andresen aus Schleswig Holstein  mit ihrer ganzen Kompetenz um Ihre Stimme am 26.Mai. Helfen Sie mit ein stabiles, lebens- und liebenswertes Europa zu bauen. Grün liegt in Deutschland derzeit im Trend ganz oben- bitte geben Sie uns den nötigen Rückenwind für die Europawahl. 

Rüm Hart, Klaar Kimming!

Lothar Koch 

Ihre Sylter Grünen

Jan Philipp Albrecht eröffnet Europawahlkampf auf Sylt

Bevor der Landes-Umwelminister am Montag an einer Bereisung des Landesamtes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresküste (LKN) teilnahm, hatte er am Sonntagnachmittag ganz privat, als Grüner Abgeordneter seinen ersten Termin zum Europawahlkampf mit den Sylter Grünen absolviert.

Der Ringelpullover wird zum Markenzeichen von JPA

Die Grünen nutzten das strahlende Sommerwetter zu einer Europa-Fotosession am Strand. Die Sylter legten dem Minister im Anschluss die Parole „Klimaschutz ist Küstenschutz“ ans Herz. 

Vorstandssprecher Lothar Koch überreichte Jan Philipp Albrecht im Anschluss einen Brief mit Sylter Themen und Anregungen, die das Umwelt-Ressort betreffen.

„Damit meinen wir“, so Lothar Koch von den Sylter Grünen, „dass Küstenschutz nicht bei Sandvorspülungen und Deichbau aufhören darf, sondern ursächlicher gedacht und gesichert werden muß.“


Naturschutz auf Sylt, Folge 7: Das NSG Sylter Außenriff

Zeichnung Martin Camm

Zeichnung Martin Camm

In einer Serie stellt die Naturschutzgemeinschaft Sylt und die Söl’ring Foriining das Thema „Natur auf Sylt“ in seiner ganzen Bandbreite in der Sylter Rundschau dar. Erschienene Artikel werden auf natuerlichsylt.net veröffentlicht und archiviert. Es werden Institutionen und Vereine vorgestellt und auch  Menschen, die sich für die Sylter Natur einsetzen. In der sechsten Folge gibt der Diplombiologe Fabian Ritter einen Überblick über den Stand der Dinge beim kürzlich neu eingerichteten NSG Sylter Aussenriff.

Wichtiger Lebensraum & Naturschutzgebiet westlich des Nationalparks SH-Wattenmeer mit dem Walschutzgebiet

von Dipl. Biol. Fabian Ritter, Whale and Dolphin Conservation (WDC)

 

Landseitig ist Sylt vom Nationalpark Wattenmeer begrenzt, der recht strengen Schutz genießt. Seeseitig blicken wir vom Weststrand ebenfalls auf einen Teil des Nationalparks. Dort erstreckt sich auch Deutschlands erstes – und bisher einziges – Walschutzgebiet entlang der gesamten Insel und südlich bis Amrum. Für die heimischen Schweinswale ist es eines der wichtigsten Aufzuchtsgebiete, hier bringen sie jedes Jahr ihre Jungen zu Welt. Weniger bekannt ist jedoch, dass auch die Gewässer außerhalb der 12-Meilen-Zone (und damit in der deutschen „Ausschließlichen Wirtschaftszone“, AWZ) unter Schutz stehen. Das größte deutsche Meeresschutzgebiet der Nordsee „Sylter Außenriff“ schließt sich direkt an das küstennahe Schweinswalschutzgebiet an.

Walschutzgebiet

Befliegungskarte Schweinswale monitoring Sylter Aussenriff 2014-Karte

Ende 2017 wurde das Sylter Außenriff als Naturschutzgebiet gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ausgewiesen. Damit wurde endlich vollzogen, was seit über einem Jahrzehnt in der Entstehung, jedoch immer wieder erheblich verzögert worden war. Denn auf dem Papier besteht das Schutzgebiet schon seit 2007 – es ist Teil eines Schutzgebietsnetzwerkes „Natura2000“ unter der 2004 in Kraft getretenen Flora-Fauna-Habitat (FFH-) Richtlinie der EU in Kraft. Die EU-Mitgliedsstaaten verpflichteten sich, den Schutz der Lebensräume und Arten in den Natura2000-Gebieten zu gewährleisen und binnen sechs Jahren in nationales Recht umzuwandeln. Doch damit begannen auch die Schwierigkeiten.

Das Sylter Außenriff ist in der Tat ein besonderes Gebiet. Großräumig gibt es hier Steinriffe, die eine Vielzahl von bodennah lebenden Arten beherbergen. Zwischen den Riffen liegen wichtige Habitate für zahlreiche Organismen. Die Amrumbank ist als große Sandbank ein wichtiger Lebensraum für Fische. Die Vielgestaltigkeit dieses Mosaiks führt zu einem Fischreichtum, der wiederum Meeressäuger anzieht. Deshalb konzentrieren sich Schweinswale hier, aber auch Seehunde und Kegelrobben finden gute Bedingungen. Außerdem ist das Sylter Außenriff Nahrungs-, Überwinterungs-, Mauser-, Durchzugs- oder Rastgebiet für diverse Seevogelarten, darunter Seetaucher, Tordalken, Basstölpel, Trottellumme und Dreizehenmöwe.

All diese Charakteristika wurden ins Feld geführt, als es um die Ausweisung des Schutzgebietes ging. Und zu verbessern gibt es in der Tat einiges, denn obwohl es sich um einen Lebensraum von hohem Stellenwert für viele, seltene und bedrohte Arten handelt, ist sein Zustand alles andere als natürlich. Denn überall im Schutzgebiet wird kommerziell gefischt. Die grundberührende Fischerei ist im Sylter Außenriff praktisch flächendeckend verbreitet. Die schweren Geräte der Krabbenkutter hinterlassen mit jedem Fischzug deutliche Spuren der Zerstörung auf dem Meeresboden. Stellnetze tun ihr übriges, in ihnen verfangen sich bekanntermaßen besonders viele Meeressäuger und Seevögel. Zusätzlich trifft man Freizeit- und Stellnetzfischer landwärts, während große Trawler ihre Schleppnetze weiter draußen auf hoher See ausbringen. Wenngleich die Fischerei den größten negativen Effekt auf das Ökosystem hat, ist sie bei weitem nicht die einzige menschliche Nutzung. Die Schifffahrt, der Bau von Windparks, die Suche nach Öl- und Gas und massive militärische Übungen finden im Umfeld sowie innerhalb des Schutzgebietes statt. Unrühmliches Beispiel war zuletzt der Bau des Windparks „Butendiek“, der trotz massiver Störungen von Vögeln und Meeressäugern bis 2015 mitten ins Schutzgebiet gebaut wurde. An Tagen mit guter Sicht kann man die Windräder vom Sylter Weststrand aus in der Ferne sehen. 2015 hat der Windpark seinen Betrieb aufgenommen, und seit mehr als drei Jahren läuft auch eine Klage von Naturschützern gegen die Betriebserlaubnis der 80 Windenergieanlagen.

Aber wie kann es sein, dass all diese Aktivitäten innerhalb eines Naturschutzgebietes stattfinden? An Land würde niemand auf die Idee kommen, Straßen oder Großanlagen in ein Naturschutzgebiet zu bauen, militärische Übungen oder die massenhafte Entnahme von Organismen zu genehmigen. Ein Grund für den mangelnden Schutz im Sylter Außenriff war lange das Fehlen eines Managementplans, der fest legt was im Schutzgebiet erlaubt ist und was nicht. Für das Sylter Außenriff wurde jedoch erst Ende 2017 vom Bundesumweltministerium der Entwurf eines Managementplans vorgestellt. Vorangegangen war eine schier unendlich politische Auseinandersetzung, bei der sich verschiedene Bundesministerien gegenseitig blockierten. Dass auch in Zukunft wirtschaftliche Interessen an vielen Stellen über den Naturschutz gestellt werden, ist den Managementplan-Entwürfen bereits anzusehen. Kaum eine Aktivität soll im Sylter Außenriff per se verboten werden. Windparks, ja sogar der Abbau von Rohstoffen können nach einer Umweltverträglichkeits-prüfung weiterhin genehmigt werden. Hier wird im Vergleich mit Naturschutzgebieten an Land mit unterschiedlichem Maß gemessen.

Thema Schifffahrt: Der viele Verkehr in der Nordsee kreuzt mitten durch das Schutzgebiet, und bringt damit die Gefahr von Müllverschmutzung, Kollisionen mit Meeressäugern und Unterwasserlärm. Insbesondere Schweinswale reagieren sehr empfindlich auf den Lärm, und erst vor kurzem wurde nachgewiesen, dass Schweinswale aufgrund von Schiffslärm weniger effektiv jagen können. Andere Folgen des Lärms sind Stress, Vertreibung und mögliche Effekte auf Populationsebene. Zu bedenken ist stets auch, dass alle Einflüsse kumulativ auf die Meeresorganismen einwirken und synergistische Effekte entstehen können, welche den Gesamtdruck zusätzlich verstärken.

Thema militärische Übungen: Die Bundeswehr darf im Sylter Außenriff heute praktisch alles tun und lassen was sie für notwendig erachtet, auch wenn dadurch die Natur – buchstäblich – unter Beschuss gerät. Manöver, Schießübungen, Tiefflüge, Sonareinsatz, usw. werden auch zukünftig erlaubt bleiben – inmitten der Schutzgebiete und ohne Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Totschlagsargumente „innere Sicherheit“ und „Terrorabwehr“ sorgen dafür, dass es hier bis auf Weiteres keine Einschränkungen geben wird. Immerhin hat die Marine mittlerweile Dialogbereitschaft signalisiert, zukünftig mehr auf Naturschutzaspekte zu achten. Ob das zu wirksamen Veränderungen führen wird, darf jedoch bezweifelt werden.

Thema Fischerei: Da Deutschland aufgrund von EU-Beschlüssen die Aktivitäten der Fischer in der AWZ nicht selbstständig beschränken darf, müssen alle Vorschläge zur Regulierung bestimmter Fangmethoden oder zeitlich-räumliche Begrenzungen mit den EU-Nachbarstaaten abgesprochen werden. So werden bis heute Deutschlands Vorschläge im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik verhandelt. Nun hat die Fischerei in Deutschland eine starke Lobby, die im zuständigen Landwirtschaftsministerium stets auf offene Ohren stößt. Das Ergebnis der Verhandlungen wird aus Sicht des Naturschutzes enttäuschend sein, denn weder wird Fischerei flächendeckend verboten (was für ein Naturschutzgebiet ja durchaus adäquat wäre), noch werden umweltzerstörerische Fangmethoden abgeschafft. Im Gegenteil: je länger die Verhandlungen dauern, desto mehr werden die ursprünglichen Maßnahmen verwässert. Leidtragende sind Schweinswale, Seevögel und viele andere schützenswerte Arten. Leider hat die Bundesregierung hier ihre Chance verspielt, eine Vorreiterrolle im Meeresschutz innerhalb der EU einzunehmen.

Whale and Dolphin Conservation (WDC) setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass Meeresschutzgebiete in Deutschland ihren Namen verdienen. In Kooperation mit anderen Umweltschutzorganisation – darunter auch die Schutzstation Wattenmeer – werden dazu Gespräche mit Entscheidungsträgern gesucht, Kampagnen zur öffentlichen Bildung ins Leben gerufen und fachliche Stellungnahmen verfasst. Ohne diese wichtige Arbeit hätte der Meeresschutz in Deutschland deutlich weniger Gewicht.

Bedauerlicherweise bestehen die Nordsee-Meeresschutzgebiete, inklusive dem Sylter Außenriff bisher also praktisch nur auf dem Papier. Ob wir Menschen unsere störenden Aktivitäten zukünftig fast unverändert fortführen werden, oder ob es zu echten Einschränkungen kommt, die der Natur dienen (sprich: ob die Schutzgebiete das Papier wert sind, auf dem sie stehen), daran wird sich die Meeresschutzpolitik in Deutschland trefflich messen lassen können.

Dipl.-Biol. Fabian Ritter, und Meeresschutzexperte bei WDC setzt sich zusammen mit seiner Organisation und dem Projekt „Walheimat“ { http://de.whales.org/themen-und-projekte/walheimat-sichere-schutzgebiete-jetzt } für den verbesserten Schutz der Schweinswale in deutschen Gewässern ein.

Sein neues Buch über Wale und Delphine bei den Kanarischen Inseln gibt es hier:Delfinbuch Titelhttp://clarityverlag.de/shop/edition-claritycollection/delfine-detail.html

Grüne räumen bei der Kommunalwahl 2018 in Sylt ab

vorläufig amtliches Wahlergebnis der Gemeinde Sylt. Quelle: Gemeinde Sylt

Kommunalwahl 2018: vorläufig amtliches Wahlergebnis der Gemeinde Sylt. Quelle: Gemeinde Sylt

Bündnis 90/Die Grünen sind die Gewinner dieser Kommunalwahl in der Gemeinde Sylt. Abgesehen von den Insulanern und der Zukunft, die unter „Sonstige“ zusammengefasst werden, sind die Grünen die einzige Partei, die gegenüber 2013 zugelegt hat und das gleich um knapp 5 %. Die Wähler haben das Engagement im Verlaufe des vergangenen Jahres und die Aufstellung und Aktivitäten ausgewiesener Inselkenner offenbar honoriert.

Einen absoluten Senkrechtstart legten die Grünen in der Gemeinde List hin. Hier erreichte die erstmalig aufgestellte Partei aus dem Stand 10,9 %. Leider hat die CDU jedoch die absolute Mehrheit, sodass auch in dieser Legislaturperiode keine erheblichen  Kursänderungen mit einem grünen Sitz zu erwarten sind.

Ergebnisse von 2013 und 2009

Ergebnisse von 2013 und 2009