Mehr Tempo versus Dilemma beim Radwegeausbau

In Sachen „Minderung des Individualverkehrs“ ist insular und in der Gemeinde Sylt wenig an konkreten, greifbaren Fortschritten zu sehen. Nun will die

autofreie Radwege: Treibselweg am Landesdeich

Fraktion Bündnis90/Die Grünen auf Tempo drängen- zumindest beim Ausbau der Radwege. In einem Antrag an den Finanzausschuss der Gemeinde Sylt, der in dieser Woche tagt, heißt es: „Da die Umsetzung des Radwegekonzeptes seit Jahren andauert und nicht alle Notwendigkeiten gleichzeitig abgearbeitet werden können,  beantragen Die Grünen eine prioritäre Umsetzung bestimmter Radwegeverbesserungen, die auch seitens der Verwaltung erkannt werden.“

Tatsächlich hatte  die Gemeinde Sylt bereits am 20.10.2016 beschlossen:

„Die Verwaltung wird beauftragt ein Radverkehrskonzept für die Gemeinde Sylt zu erarbeiten und im März 2017 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen“.

Dies ist bislang nicht geschehen. Vorangegangen war die Vorlage eines, von einer externen Agentur erarbeiteten, Verkehrskonzeptes, in der das Thema „Radwegeausbau“ nur einer von vielen Maßnahmen ist. In gleicher Sitzung beschloss die Gemeinde den Inhalt des Papiers als  Leitbild für Mobilität und Verkehr in der Gemeinde anzuerkennen.

In der Tat arbeiten sich seit 2016 mehrere Verwaltungsfachleute an dem Radwegekonzept ab. Es geht langsam voran. Ein Bremsfaktor zu mehr Tempo im Radwegeausbau ist, daß staatliche Fördermittel erst dann fließen können, wenn dem Land ein seitens der Gemeinde beschlossenes Radwegekonzept vorgelegt wird.

„Solange wollen wir nicht mehr abwarten“, sagt Christian Thiessen von den Grünen. „Angesichts der hohen jährlichen Fördergelder für den Flughafenbetrieb, sollte der Gemeinde ein modernes Radwegenetz ähnlich viel wert sein. Beispielsweise könnte eine Grundfinanzierung aus den Parkgebühren erfolgen. Die Zeit drängt, denn die Sylter Radwege entsprechen größtenteils nicht einmal den Mindeststandarts der aktuellen Verwaltungsvorschriften. Die Polizei hat sich bereits in der Saison zu steigenden Unfallzahlen mit Radlern geäussert“.

Ein zeitgemässes, sicheres Radwegenetz ist die Voraussetzung dafür, daß weniger Auto gefahren wird; sowohl  im täglichen Leben als auch im Urlaub. Dabei muss besonders ausserhalb der Ortschaften jedoch mit hoher Sensibilität hinsichtlich der Naturlandschaft geplant werden.

Genau dort liegt das Dilemma: Um nennenswerte Föderdergelder, beispielsweise die vom Bund für Radschnellwege bekommen zu können, müssen vorgegebene Masse und Vorschriften bei der Ausführung der Radwege eingehalten werden. Für Radschnellwege gilt beispielsweise:

  • Exklusiver Weg für Radfahrer.
  • 4 Meter Breite
  • 0,5 Meter frei
  • 2 Meter breiter Fußgängerweg

Der Weg wäre dann  so  wie eine Landstraße. Ein solches Strassen-Bauwerk zusätzlich neben der Landstrasse 24 ausserhalb der Ortschaften  würde der Grünen Haltung in Bezug auf Natur und Landschaft (auch -Ästhetik) diametral entgegenstehen.

Möglicherweise wäre das zwischen Hörnum und Westerland, sowie Wenningstedt und List auch gar nicht notwendig. Dort gibt es über weite Strecken jeweils zwei Wege (ein Asphalt, ein Lehmkies oder Naturweg). Das sollte reichen, auch wenn es im Juli /August mal drängeln wird. Denkbar wäre es, den Naturweg zum Fussgängerweg zu erklären.
Alternativ dazu müssten ganz neue Lösungsmöglichkeiten erdacht werden, die beispielsweise Lasten der Autofahrer ausgehen würden, also Radfahrwege auf der jetzigen L 24.

Laut Grüne sollte die Gemeinde mit der Sanierung des „Westküstenradweges“ im Süden und Norden Westerlands beginnen, da dies eine wichtige Radfahrerachse längs der Westerländer City ist. Gemeindevertreter Dr. Roland Klockenhoff ergänzt: „Dafür beantragen wir eine Million Euro im Finanzausschuss für das Jahresbudget 2019. Damit kann der Radwegeausbau in den nächsten Jahren kontinuierlich und kraftvoll vorangetrieben werden.“ 

Lothar Koch

Bei der Hallenfrage wird weiter an der „Kosten-Uhr“ gedreht

Das leidige Thema um die Halle 28 bleibt, wie befürchtet, ein „Sylter Schwarzes Loch“. (s. vorherige Artikel unter Stichwort „Hallen“).

Nachdem die CDU-Fraktion nun den Versuch unternimmt für die geplante Sanierung der Halle 28 mehr Geld aus dem ursprünglich gedeckelten Finanztopf der Gemeinde herauszuholen (SR,8.11.2018), meldet sich die SWG mit einem Leserbrief in der Sylter Rundschau zu Wort, der die Fakten auf den Punkt bringt (Sylter Rundschau – Samstag, 10.11.2018):

Sylter Wählergemeinschaft (SWG) lehnt CDU-Vorstoß in Sachen Halle 28 ab:
„So ein Projekt kann man nur befürworten, 
wenn es nicht das eigene Geld kostet“

Die Überschrift des ursprünglichen Artikels in der Sylter Rundschau lautete:„CDU legt Konzept für Sanierung der Halle 28 vor“ – spannend, aber leider wird kein Konzept vorgelegt, sondern lediglich, wie zu erwarten war, mehr Geld eingefordert. Die Halle 28 hat die Gemeinde Sylt bereits viel Zeit und Geld gekostet. Es werden Mittel und Ressourcen gebunden und investiert, die an anderer Stelle viel dringender gebraucht werden.

Wir können die „Kosten-Uhr“ im Zusammenhang mit der Halle 28 jetzt weiter drehen und sind, falls der CDU-Antrag eine Zustimmung findet, bei deutlich über einer Million Euro. Damit aber noch lange nicht ge

Parteiübergreifende Anzeige vor dem Bürgerentscheid um die Hallen auf dem Fliegerhorst

nug. Im Antrag wird von einem Freibrief für unvorhersehbare Kosten gesprochen. Weil jedoch entsprechende Gutachten vorliegen, sind die Kosten, die anfallen werden, nicht unvorhersehbar.

 

Die Bedarfe sind bekannt und entsprechende Kostenschätzungen liegen vor. Daher müsste eine umsichtige Finanzplanung für die kommenden zehn Jahre jährlich einen Betrag in Höhe von 200 000 Euro berücksichtigen – gesamt also nochmal zwei Millionen Euro, um diese bereits bekannten „unvorhersehbaren“ Investitionen abzudecken. So ein Projekt kann man wirklich nur befürworten, wenn es nicht das eigene Geld kostet. Die SWG steht für einen sorgsamen Umgang mit Steuergeldern und kann diesem Antrag nicht folgen.

Eine Frage, welche seit vielen Monaten immer negativ beantwortet wird: Liegt die Genehmigung des Kreises vor? Nein! Und man bedenke, erst wenn der Kreis seine Zustimmung erteilen sollte, wird die Denkmalpflege involviert. Der Vorgang Halle 28 liegt dort noch nicht einmal als Bearbeitungsvorgang vor. Sobald die Denkmalpflege auf den Plan kommt, werden auch neue Auflagen und Investitionsmaßnahmen folgen. Von den Nachzahlungen an den Bund ganz zu schweigen.

Und was geschieht, wenn der Kreis die Zustimmung nicht erteilt ? Und das Ganze für den Katastrophenschutz? Wie viele Katastrophenlagen gab es denn die vergangenen 50 Jahre? Nach unseren Recherchen eine. Was konkret soll die Halle 28 bringen?

Wir denken, jedem ist mittlerweile klar, dass die Halle 28 für eine Evakuierung nicht die erste Adresse sein kann. Welches Konzept steht also hinter der Halle 28?

Demokratie ist ein hohes Gut und damit gilt es auch sorgsam umzugehen. Zur Demokratie gehört jedoch auch, dass bei einer geänderten Sachlage Entscheidungen hinterfragt und erneut auf den Prüfstand gestellt werden.

Die geänderte Sachlage sind an allererster Stelle die Kosten. Hier wurde dem Wähler gesagt, es würde mit wenig Mitteln – schätzungsweise 250 000 Euro – eine Herrichtung der Halle 28 möglich sein. Bei weitem gefehlt! Der SWG wird in diesem Zusammenhang immer wieder vorgeworfen, dass demokratische Entscheidungen nicht akzeptiert würden. Hier können wir nur gebetsmühlenartig wiederholen: Der Bürgerentscheid wird respektiert. Aus unserer Sicht hat sich jedoch die Sachlage wie beschrieben verändert und wir sind es unseren Bürgern und künftigen Generationen schuldig, Investitionen zu hinterfragen und zu beurteilen. Leider ist es in der Angelegenheit „Halle 28“ nicht möglich, eine Diskussion auf Sachebene zu führen.

Fraktionsvorsitzender Mario Pennino im Namen der

Sylter Wählergemeinschaft

Warn-Anzeige aus dem Jahre 2016