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„Ich bin dann mal weg“

Lothar Koch* kündigte Ämter und Mitgliedschaft bei den Grünen

Lothar Koch: Für Grün immer ganz vorn dabei gewesen: hier Demoleiter für die Grünen in 2019.

Das Mass ist voll, mir reicht´s“. Heute schicke ich die Kündigung meiner Mitgliedschaft bei Bündnis 90/Die Grünen an das zuständige Husumer Kreisbüro der Partei. Knackpunkt ist vor allem deren ignorante (Wiki: Ignoranz zeichnet sich dadurch aus, dass eine Person etwas nicht wissen will oder missachtet) Coronapolitik und die Impf-Pflicht-Abstimmung im Deutschen Bundestag, die federführend von den Grünen kompromisslos und glashart gegen jegliche Kritik durchgepeitscht wurde. Nur sechs Grüne stimmten gegen eine Impfpflicht, nach einer Debatte, die alle guten, demokratischen Argumente hervob. Diagnose: Fraktionszwang und Beratungsresistenz.

Aber es kommen fast täglich weitere Argumente für einen Austritt hinzu. 

Die Entscheidung ist mir nicht leicht gefallen, doch für mich ist das Verhalten und die Politik der Grünen Funktionäre in den vergangenen 20 Monaten nicht mehr mit meinen Grünen Werten vereinbar. Die Partei hat sich sehr schnell verändert, besonders seit der Bundestagswahl. Für mich leider auf eine unangenehme Art und Weise, weil weit weg von den ursprünglichen Grünen Werten:
Toleranz, Weltoffenheit, Minderheitenschutz, Frieden, Naturschutz, Ganzheitlichkeit und Meinungsfreiheit…

So wurde mir von der Grünen Landessprecherin öffentlich ein Parteiaustritt nahe gelegt, nur weil ich im Dezember 2021 einen Artikel gegen die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht in meinem sylter Blog schrieb. ParteikollegInnen aus dem Kreis- und Ortsverband waren nicht bereit eine sachliche Diskussion zu diesem Thema zu führen. Die langjährige Administration der Grünen Website für den Ortsverband wurde mir vom Kreisvorstand wegen des Themas entzogen. Meiner Bitte an die Landes-Grüne Ombudsstelle, einzugreifen und den Streit zu schlichten, wurde nicht nachgekommen.

Eine abweichende Meinung zur Impf-Pflicht wird also in der Partei nicht toleriert, sondern sanktioniert. Pauschal werden alle Impf-Pflicht und Coronamassnahmen-Kritiker in eine faschistische Ecke gestellt und nicht selten als Antisemiten bezeichnet. Mit entsprechenden Argumenten will man sich erst gar nicht auseinandersetzen, auch wenn sie, wie bei mir von Mitstreitern kommen, die zuvor lange Jahre für Bündnis90/Die Grünen eintraten.
Dabei zeigt doch der Rückzug der allermeisten europäischen Staaten in dieser Angelegenheit und schliesslich auch die Abstimmung im Bundestag, dass es sehr wohl triftige Gründe gibt, eine Impf-Pflicht für Covid 19 nicht umzusetzen.

Weitere Argumente für meinen Austritt sind der erodierende Nordseeschutz und die aktuelle Rüstungspolitik. Für den Nordseeschutz setze ich mich als Biologe und Insulaner bereits seit meiner Jugend intensiv ein. Nun drohen die Erfolge im Nordsee- und Artenschschutz durch eine massive Industrialisierung wieder zunichte gemacht zu werden. Sowohl durch den Bau von Tausenden von Offshore-Windanlagen, wie es im Bundes-Koalitionsvertrag steht, als auch der möglichen Wiederaufnahme von Ölgewinnung in Nordsee und Wattenmeer, voraussichtlich mit Zustimmung der Grünen, wie deren Staatssekretär Oliver Krischer zu einem Vorschlag von Finanzminister Lindner andeutete. Da überzeugt es auch nicht, pauschal auf den Klimawandel und neuerdings auf die Abhängigkeit von Diktaturen in der Öl-und Gasfrage zu verweisen, vor allem, wenn man bei der Lösung diese gleich durch neue Tyrannen ersetzt, wie nun mit dem menschenrechts-verletzenden Regime in Katar.

Auch bei dem Thema Frieden zeigt die Partei meiner Meinung nach in der aktuellen Krise keine Grüne Haltung. Es ist absurd, Wahlplakate mit einer Friedenstaube drucken zu lassen, wenn man gleichzeitig einer massiven Aufrüstung zustimmt, die die Rüstungsspirale und das Leid von Menschen nur weiter anheizen wird. Die Geschichte hat gezeigt, dass Konflikte so nie zu friedlichen Lösungen geführt werden konnten. Wo bitte sind grün durchdachte Vorschläge zur Friedenspolitik zu hören oder zu lesen, die über die Option von Kriegsgerät-Lieferungen und 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr hinausgehen? Dass ausgerechnet die Grünen (derzeit Hofreiter & Baerbock) nun am lautesten zu den Waffen rufen, hätte ich nie gedacht. Meine Haltung dazu steht seit meiner Kriegsdienstverweigerung im Jahre 1978 und hat sich nicht geändert.

Lothar Koch

*Lothar Koch begann seine Mitgliedschaft bei Bündnis90/Die Grünen Mitte der 1980iger Jahre in Bonn und auf Juist (auf Sylt erst 2012) und war seit Februar 2019 im Vorstand des Sylter Ortsverbandes und Vertreter der Partei im Umweltausschuss, bzw. seit ca. zehn Jahren stellvertretendes Mitglied im insularen Landschaftszweckverband. Er war Organisator von zahlreichen Wahlkampfauftritten Grüner Prominenz, zuletzt zweimal von Robert Habeck persönlich und führte für die Grünen noch im September 2019 eine Demonstration durch Westerland an- für mehr Klimaschutz mit 1000 BürgerInnen und einem breiten Sylter Parteienbündnis.

BI Merret reicht es jetzt wirklich: Gemeinderat Sylt´s lehnt „Projekt Bürgerrat“ ab!

In der Gemeinde Sylt wird es auf absehbare Zeit keinen Bürgerrat geben. Eine überwältigende Mehrheit in der Gemeindevertretung erteilte dem Konzept für mehr Bürgerbeteiligung eine klare Absage. Mit 17 Nein-Stimmen, bei nur 7 Ja-Stimmen (und keiner Enthaltung) machten die Kommunalpolitiker*innen kurzen Prozess. CDU, SPD, SWG und Insulaner waren sich einig: Die Bürgerfragestunde und die Ortsbeiräte reichten als Instrumente aus, um die Sylter*innen angemessen in den politischen Prozessen zu berücksichtigen. Die Grünen, der SSW und die Partei Zukunft hingegen sahen Bedarf für einen repräsentativen Bürgerrat nach Losverfahren und stimmten dafür. Zu wenige.


Das Bürgernetzwerk „Merret reicht’s – aus Liebe zu Sylt“ zeigte sich enttäuscht. Gründerin Birte Wieda aus Keitum: „Es bleibt ein großes Rätsel, wie wir hier auf Sylt überhaupt noch zu Antworten in den ganz großen Fragen der Zukunft in Bezug auf Tourismus, Klimaneutralität, Ausverkauf, Dauerwohnraum und Verkehrskollaps kommen wollen.“ Mit dieser Absage an einen Bürgerrat habe Sylt eine große Chance verpasst, zumal die Finanzierungszusage und personelle Ausstattung des Projektes bereits da war. „Es liegt kein Mehltau auf der Sylter Kommunalpolitik, sondern Beton.“


Gleichzeitig bedankte sich Birte Wieda bei allen Gemeindevertreter*innen, die sich, ebenso wie das Bürgernetzwerk „Merret reicht’s“ ehrenamtlich einige Stunden mit dem Projekt LOSLAND beschäftigt hatten.Dass nun die Ortsbeiräte das große Rad für mehr Bürgerbeteiligung drehen sollen, wie die CDU anmerkte („Diese Wege der Bürgerbeteiligung sollten gemeinsam mit den Bürgern, der Selbstverwaltung und der Verwaltung intensiviert und gerne auch auf insulare Themen erweitert werden.“) hält Birte Wieda für ein Scheinargument: „Wenn das System der Ortsbeiräte die letzten Jahre funktioniert hätte, wäre es ja schön. Ein Bürgerrat basiert jedoch auf einem völlig anderen Konzept. Er stellt Instrumente der Bürgeraktivierung, Information und – was das Wichtigste ist – Konsensfindung zur Verfügung.“


Dem „ganz normalen Sylter Einwohner“ sei nicht mehr vermittelbar, „dass auf Sylt nur noch gestritten wird und sich außer Baukränen einfach gar nichts mehr bewegt“, sagte Wieda. „Wir wollten von Merret aus einfach mal einen Anstoß geben, den Kommunikationsstillstand zwischen den Insulanern und der Politik zu überwinden, frischen Wind einblasen, aber das scheint mehrheitlich nicht gewünscht, offenbar sogar gefürchtet.“Die Saison stehe vor der Tür, ein weiteres Jahr sei verstrichen und es sei wieder nichts Relevantes zur Lösung der großen Probleme entschieden worden. „Alles wie immer.“ Nun hoffe sie auf die Kommunalwahl im kommenden Jahr, für die laufen beim Bürgernetzwerk schon die Vorbereitungen. „Wir werden Bilanz ziehen und dokumentieren, welche Partei sich wie und mit welchem Ergebnis für die Insel engagiert.“


Ich möchte mich bei allen bedanken, die das Thema intern mit angeschoben und begleitet haben, sowie bei den zahlreichen Merrets gestern in der Sitzung!
Noch ist die Sylter Politik nicht reif für dieses Projekt – verdient hätte die Insel es gehabt…

Ein informatives Video  zum Konzept „Bürgerrat“ findet sich hier:

Video zum Bürgerrat
Herzliche Grüsse Eure Merret

Text: Bürgerinitiative Merret reicht´s- au Liebe zur Sylt
Foto: Buergerbeteiligung-AdobeStock_50610494-1200×80-1.jpg

Licht ins Haifischbecken der Sylter Wohnungsbaupolitik

Die Großen fressen gern die Kleinen- so geschieht es von Natur aus im Meer vor unserer Haustür. 

Genau das gilt wohl auch auf dem Sylter Wohnungsmarkt. Mit einem  neuen Raumordnungsvertrag (ROV) will die Landesregierung das eingrenzen- aber kann das wirklich gelingen?  Wir versuchen im Folgenden ganz „fabelhaft“ etwas Licht ins Abkürzungswirrwarr der aktuellen insularen Grundsatzpolitik und damit hoffentlich mehr Verständnis dafür, dass sie den Landesvertrag vorerst ablehnten, der kommende Woche  von den vier Inseldörfern List, Kampen, Wenningstedt, und Hörnum unterzeichnet werden soll:

SylterInnen brauchen bezahlbaren Wohn- und Wirtschaftsraum auf der Insel. Das steht fest.

Um nichts weniger geht es, wenn aktuell in den Gremien mit Abkürzungen wie ROV, WEK oder LEP das Verständnis der BürgerInnen überstrapaziert wird. Das geschieht unter Zuhilfenahme eines ALP-Gutachtens, um einen weiteren sprachliche Stolperstein hinzuzufügen.

Lassen Sie uns diese Begriffe einmal ordnen und in ein tierisch verständliches Bild setzen, das uns Fischköppen den Durchblick leichter macht. LEP oder Ländlicher- Entwicklungs-Plan steht für die Beschreibung großer Raumordnungsziele im ganzen Land Schleswig-Holstein. Die aktuelle LEP-Vorlage allein ist 276 Seiten stark.

In einem  Haifischbecken stünde LEP nun für das große Wasser, welches alle dort lebenden Fische umgibt. 

Die nächste Ebene ist der ROV oder Raumordnerischer Vertrag. Mit dem ROV soll auf Sylt angepasst werden, was der LEP vorgibt. 

In unserer Fabel beschreibt der ROV die Form der erlaubten Schwimmflossen aller Fische, egal zu welcher Art sie gehören. Er beschreibt, wie Fische sich mittels ihrer Flossen wo bewegen dürfen. Er sagt jedoch nichts darüber aus, ob diese Fische in dem Becken geboren wurden, dort   aufwuchsen oder ob sie zu den Durchzüglern gehören, so wie die Haie, die im ganzen Meer umherwandern und unkontrolliert kleinen Fischen den Lebensraum streitig machen. Im ROV werden also quasi nur die Flossenformen geregelt.

Dieses Bild macht deutlich, wie gefährlich das Leben für einige kleine heimische Fische sein könnte, wenn sie sich nur auf den ROV verlassen sollten. 

Ist das WEK die Rettung der kleinen Fische?

Diese Abkürzung steht für das Sylter Wohnraum-Entwicklungs-Konzept. Dieses Konzept wurde unter Berücksichtigung des LEP, des Baugesetzbuchs und eines Regionalplans V vor fünf Jahren mit allen Sylter Gemeinden und dem Land erstellt. Das Ziel: Dauerwohnraum für die Sylter sichern und ausufernde Bebauung von Zweit- und Nebenwohnungen oder große Appartementanlagen zu begrenzen. 

In unserem Bild steht das WEK für den Versuch ein Schutzgebiet für kleine Fische einzurichten.

Das WEK will nicht nur über die Flossen bestimmen, sondern auch den Fisch als Ganzes in seiner Aufgabe und Nützlichkeit für das umgebende Wasser betrachten und entsprechend regeln. 

Einigen Immobilienhaien schien das nicht zu passen. Sie intervenierten offenbar auf höchster Ebene gegen das WEK, weil sie weiter frei umherschwimmen und ungebremst Beute machen wollen. Nur so ist es zu erklären, dass das Land ganz plötzlich  Jahre nach Bestehen des mühsam insular abgestimmten WEK  im September 2020 verkündet, dieses sei gar nicht gültig, weil damals kein interkommunaler Vertrag unterzeichnet worden sei. Deshalb sei das eigentlich bis 2025 gültige WEK nun obsolet und ein neues Planungswerk namens  ROV unentbehrlich.  

Was dabei verdächtig ist: nur mit diesem ROV ist es  möglich, die umfangreiche Bebauungsplanung „Dünenpark“ auf dem Gelände der ehemaligen Marine-Versorgungsschule in List rechtlich zu sichern. Dies wird von der Immobiliengesellschaft BIGFISH angestrebt, der man exzellente Kontakte zur Landesregierung nachsagt.  In einem sogenannten Zielabweichungsverfahren soll so die Begrenzung, die das WEK vorgibt, ausgehebelt werden.

Ein Paukenschlag im sylter  Haifischbecken! 

Mit einer bewährten Fangtechnik machen es die Haifische der heimischen Fischwelt schwer, hier den Durchblick zu behalten. Die besonders leckeren Köder in Form von Neubauten für Dauerwohner, Renovierung eines maroden Schwimmbades und die Schaffung von Kindergartenplätzen sollen die zu schluckende Kröte – den Neubau etlicher Ferienappartements- geschmeidiger machen. Doch wer erstmal den Köder schluckt hängt am Haken, und wer sich nicht geschickt befreien kann, landet womöglich auf dem Teller: Abgenagt und auf die Gräten reduziert ist es dann vorbei mit dem kleinen Fisch.

Haie sind eben geschickt und jagen im Team, sie treiben die heimische Fischwelt auseinander und machen so ordentlich Wirbel im Wasser.

Dieser Wirbel lässt beinahe vergessen, dass weder ROV noch WEK die Probleme der kleinen Fische lösen werden. 

Denn im ALP-Gutachten zum Wohnraumbedarf auf Sylt werden Fakten benannt, die aufzeigen, dass die aktuell so beklagten Wohnraum-Engpässe hier  schon seit über 30 Jahren andauern. Das beweist, dass diese Krise mit der üblichen Logik, ihr durch mehr Wohnungsbau zu begegnen, auch in Zukunft nicht gemeistert werden kann. Es brauch auch hier ein Umdenken hin zu neuen Definitionen von Wirtschaften unter den Stichworten „Nachhaltigkeit und Lebensqualität“. 

Seit Jahrzehnten die gleiche Entwicklung auf dem Sylter Wohnungsmarkt

Stadtplaner stellen im ALP klar, wie sich die Dinge seit Langem in nur eine Richtung entwickeln: Jahr für Jahr werden rund 100 Dauerwohnungen auf der Insel in Neben- oder Ferienwohnungen umgewandelt. Die Gemeinde Sylt baut mit ihrem Kommunalem Liegenschaft Management (KLM) dagegen an, kommt aber nicht nach. Diese Rate kann durch Neubauten für Dauerwohnraum niemals aufgefangen werden. Nur wenn wir unsere einmalige Naturlandschaft opfern würden, könnte das gehen- aber wollen wir kleinen heimischen Fische das wirklich? Wollen das unsere Gäste und Inselliebhaber?

LEP, ROV oder WEK mögen vielleicht aus einer guten Intention entstanden sein, aber sie lösen das Problem nicht, weil sie faktisch nur Lösungen aufzeigen, die zu einem weiteren Zubau von Inselfläche führen.

Sie folgen der alten Wachstumslogik. Eine Logik die erkennbar nicht ans Ziel führt, denn sie wird die kleinen Fische vertreiben und nur noch Haifische im Becken übrig lassen.

Doch die großen Fische lassen nicht locker, sie wollen, koste es was es wolle Mehr am Meer! Potenzialflächen für Bauland werden benannt, Ortsgrenzen sollen unter bestimmten Kriterien nun doch ausgedehnt werden und so haben die vier Sylter Gemeinden die aktuell den neuen ROV unterstützen, nun auch diese Tabu-Flächen für Wohnungsbau ins Auge gefasst. Sogar auf dem Naturgelände am Fliegerhorst soll eine Bebauung für Dauerwohnraum möglich werden. 

Deshalb hat sich die Gemeinde Sylt als einzige Kommune zu Recht gegen die Unterzeichnung des ROV ausgesprochen. 

Denn, abgesehen von der Vernichtung von Natur und der Verschlechterung der insularen Klimabilanz durch Beton-CO2, was würde denn nach dieser ROV-Logik geschehen?:

Erhalt von Dauerwohnraum: Ja! Ghettobildung: Nein!

Es würden neben dem grossen Haifischbecken lauter winzige, quadratisch praktische Sozial-Aquarien als Rückzugsbecken für die kleinen sylter Fische aufgestellt werden, während die Haie weiter ihr luxuriöses Poolbecken mit Bodenheizung und Reetdach bejagen dürften und bestehenden Dauerwohnraum in Appartements wandeln würden. Einmal täglich dürften dann die Putzerfische aus den kleinen Aquarien-Ghettos in die Swimming Pools ausschwärmen, um dort rationiert die Algen vom Fußboden abzunagen und den ein oder anderen Brand der Haie zu löschen.

Das wollen wir nicht, denn wer Flossen hat und hier zu Hause ist, dem gehört auch das Meer.

Wir hoffen nun auf eine Einsicht der Landesregierung, die Rahmenbedingungen für die Sylter Gewässer neu zu ordnen und damit für viele Fischgemeinden im ganzen Land, denen es ähnlich ergeht. Mögen sie die Haie wirksam in ihre Schranken weisen und die kleinen Fische unter Schutz zu stellen, anstatt sie in Goldfischgläsern zu halten. Land und Inselgemeinden mögen sich eine Bedenkzeit einräumen und den Abschluss des ROV-Vertrags mit den Amtsgemeinden verschieben, bis insulare Einigkeit auch mit der Gemeinde Sylt hergestellt ist.

zur Strecke gebracht?

zuerst veröffentlicht auf www.gruene-sylt.de

Bündnis90/Die Grünen wollen dem ROV nicht zustimmen:

Das Land Schleswig-Holstein hat auf den Ruf der Insel-Gemeinden nach mehr „Dauerwohnraum für Sylter“ mit dem Vorschlag eines Raumordnerischen Vertrages (ROV) geantwortet.

Dieser wird bereits eine Weile diskutiert und soll von allen Gemeinden unterschrieben werden. Alle vier Inselgemeinden des Amt Landschaft Sylt haben bereits gezeichnet. Die Unterschrift der Gemeinde Sylt steht noch aus und soll, wenn es die Gemeinderäte am Donnerstag den 22.10 2020 auf der GV so entscheiden, kurzfristig folgen.

Die Grünen werden gegen die Unterzeichnung stimmen.

So haben wir es auch am 19.10. auf der letzten Bauausschusssitzung vor der Gemeinderratsversammlung gehalten. Vorausgegangen war eine intensive Diskussion zwischen den Vertretern des Bauausschusses, Vertretern der Kreis- und Landesbaubehörde und interessierten EinwohnerInnen der Insel.

Wie ist das zu verstehen? Wollen die Grünen etwa verhindern, dass Sylter an günstigen Dauerwohnraum kommen? Nein, leider liegen die Dinge nicht so einfach, wie sie zuweilen dargestellt werden. Unser Ziel ist es möglichst viele Insulaner auf Sylt zu halten. Wir plädieren jedoch für andere Lösungen.

Der ROV basiert auf einem Gutachten (ALP-Studie) vom Frühjahr 2020, die den Wohnraumbedarf bis 2030 auf Sylt ermittelt hat, wenn die insulare Wirtschaft sich so weiter entwickelt wie bisher.

Im Kern sind bei der ALP-Studie folgende Ergebnisse herausgekommen:

– es müssten rund 2500 kleine, familiengerechte Dauerwohnungen errichtet werden, die zu einer Netto-Kaltmiete von mindestens unter 15 Euro/qm angeboten werden müssten, besser zwischen 7 und 10 Euro Nettokaltmiete.

– es stehen aber innerhalb der Bebauungsgrenzen nur für den Bau von rund 1000 Wohnungen Potentialflächen auf der Insel zur Verfügung

– es gehen pro Jahr auf der Insel rund 90 Wohnung verloren durch Umwandlung in FeWos oder Zweitwohnsitze- Bis 2030 würde sich das auf 1068 Wohnungen addieren. Damit wäre also das Neubauvolumen auf den möglichen Potentialflächen bereits aufgebraucht. Der Bau von neuen, günstigen Mietwohnungen wird diese Umwandlung weiter beschleunigen, da die durch Umzug frei werdenden Wohnungen in der Regel oft gleich zu FeWos umgewandelt werden.

Die „Landesstrategie ROV“ erinnert somit etwas an die  Küstenschutzstrategie des Landes für Sylt: Pro Jahr verliert die Insel rund 1 Meter Substanz durch Meeresabtrag. Genau dieser Meter wird pro Jahr mit Hopperbaggern wieder künstlich vorgespült, sodass ein Fliessgleichgewicht entsteht.

Beim ROV wird jedoch nicht bedacht dass so eine „Wohnraum-Aufspülung“ nicht abgetragen wird, sondern sich abnutzt und von Jahr zu Jahr Beton auf der Insel akkumuliert.

Auch die sozialen Folgen des Ausverkaufs sind immer mehr spürbar, belegt die ALP Studie. Das bewährte Modell „Einkommen durch Vermietung im eigenen Wohnhaus“ hat über Jahrzehnte vielen Sylter Familien Wohlstand gebracht. Der kontinuierliche Abbau der traditionellen Kleinvermieter schreitet jedoch rapide voran und führt dazu, dass sich bei immer mehr EinwohnerInnen das Einkommen längst im unteren Bereich bewegt.

Was schliessen wir daraus auch vor dem Hintergrund, dass seit 2011 die Bautätigkeit auf Sylt bereits 2,5 x höher ist als in Nordfriesland und 4,2 x höher als im Land SH?

aus der ALP Studie

der ROV ist kein geeignetes Mittel um mit dem Problem Dauerwohnraum verantwortlich zum Wohle der Insel umzugehen.

– eine Unterzeichnung würde die bestehende Regelung außer Kraft setzen, dass in den Inselgemeinden (ausser Westerland und Tinnum) nur noch 10% mehr Bebauung erfolgen darf. Diese Zahl würde kurzerhand auf 20% verdoppelt.

– die Folge wäre eine weitere massive Verdichtung und Versiegelung von Flächen der Insel in allen verfügbaren Bereichen und letztendlich eine Erhöhung des „Baudrucks“ auf Naturflächen ausserhalb der Bebauungsgebiete. Angesichts der einzuhaltenden Kaltmieten, wäre auch architektonisch mit „sozialem Wohnungsbau“ zu rechnen, der bereits in der Vergangenheit das Kapital der Insel in zahlreichen Orten, nämlich die Orts- und Landschaftsästhetik drastisch beeinträchtigt hat. 

Diese Bedenken kamen in der Bauausschuss-Sitzung nun offenbar auch bei dem Bau-Kreisdirektor Jansen an, der zum Schluss ganz deutlich formulierte, dass Sylt durch den Bau von weiteren Wohnungen allein sein Problem nicht lösen könne, sondern vor allem durch einen Stopp der Umwandlung von Dauerwohnraum in Urlaubswohnraum. Allerdings schiebt der Kreis damit den „schwarzen Peter der Kontrolle“ an die Sylter, der laut ALP Studie eigentlich vom Kreis geregelt werden müsste. Dort heisst es dazu: Grundsätzlich bestehen weiterhin Probleme bei der Umsetzung, Kontrolle und Ahndung von (bau-rechtswidrigen Zuständen (z.B. Fehlnutzungen). Kontrolle und Ahndung könnte nur der Kreis Nordfriesland als untere Bauaufsichtsbehörde übernehmen, was angesichts fehlender Personalressourcen beim Kreis noch zu wenig erfolgt. Zudem ist es im Einzelfall schwierig, eine Fehlnutzung nachzuweisen. Insbesondere wenn eine Schein-Anmeldung eines Hauptwohnsitzes vorliegt.

Der Bau-Reflex ist keine Lösung

Es entsteht insgesamt der Eindruck, dass das Land auf die Problemlage der Sylter mit dem altbekannten Reflex reagiert: „Wenn Wohnraum knapp wird, muss mehr Wohnraum gebaut werden.“

Doch wie Albert Einstein schon sagte: „Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.“ 

Vor allem ist diese Strategie, die uns ja in diese Situation gebracht hat, heute erst recht nicht mehr zeitgemäss- schließliche drohen  massive Probleme des Klimawandels und des Artensterbens- Sylt muss da hinsichtlich der Lösungsmöglichkeiten Mitverantwortung tragen. Bauen ist jedoch einer der grössten C02 Verursacher und versiegelt Natur und Landschaft. 

Es müssen also andere, verträglichere Lösungen gefunden werden, um der Wohnraumknappheit für Sylter entgegenzuwirken. 

Dazu gehört, die oben genannte Kontrolle wirksamer werden zu lassen, aber auch eine „Umprogrammierung“ unserer Denk-und Wirtschaftsweise für die Zukunft der Insel. So, wie diese Insel vor allem touristisch bewirtschaftet wird, laufen wir mittelfristig mit  zahlreichen Problemen gegen die Wand und verursachen irreversibel Schäden für die kommenden Generationen von Insulanern. Die Sylter Politik muss entsprechend umsteuern und wir Insel-Grüne würden uns vom Land einen breiteren, iressortübergreifenden Lösungsvorschlag wünschen, als lediglich einen Raumordnerischen Vertrag der Baubehörde, der der alten Logik des „mehr Bauens“ folgt.

Ein weiterer wichtiger Punkt, weshalb die Grünen gegen den ROV stimmen, ist die mangelhafte Garantie im Vertragswerk, dass die zu bauenden Dauerwohnungen auch auf ewig Dauerwohnungen bleiben. In der Diskussion konnte der Vertreter des Landes nicht hinreichend sicherstellen, dass das durch den ROV gewährleistet ist. Zu vage sind die Instrumente der Erbpacht und städtebauliche Rahmenverträge, wie die Vergangenheit auf Sylt schon vielfach gezeigt hat.

Umso bedauerlicher, dass der Vertreter der Landesbehörde ganz deutlich machte, dass der ROV, wenn er nicht von der Gemeinde Sylt unterzeichnet würde, dann eben mit den übrigen Gemeinden allein umgesetzt würde. Diese „Friss oder stirb“ Aussage könnte die Gemeinde Sylt schon als Drohung auffassen. Die Entrüstung der Einwohnerinnen auf der BA-Sitzung, dass bei all den Vorgängen keine Bürgerbeteiligung hergestellt wurde, wurde  durch diese Aussage des Landesvertreters nochmal deutlich verstärkt.

Damit nährte dieser bei vielen im Publikum auch die Vermutung, dass eben doch Kungeleien zwischen Investoren, Einzelgemeinden  und Land laufen, die ohne Rücksicht auf die Meinung der Bürger und aller Inselgemeinden durchgezogen werden sollen. 

Lothar Koch

Bürger-Ini „Merret reicht´s“ informiert zum „ROV“ (raumordnerischer Vertrag) mit dem Land SH

Dieser Tage und Wochen bestimmt der ROV die Gremien der Inselgemeinden. Die fast fröhliche Abkürzung steht für ein kurzes und dennoch recht sperriges Regelwerk: den „RaumOrdnerischen Vertrag“.

Dauerwohnraum ist rar auf Sylt – das Problem darf aber nicht zum zunehmenden Verbauen der Insellandschaft missbraucht werden.

Ein Vertrag, der zwischen dem Land Schleswig-Holstein und allen fünf Gemeinden der Insel geschlossen werden soll. Er soll den Neubau von Dauerwohnraum auf der Insel steuern. Bislang regelt der Regionalplan von 2002 den Bau von Dauerwohnraum. Dieser sieht vor, dass Westerland den Hauptanteil am Dauerwohnraum bauen darf/soll, die Amtsgemeinden hingegen bis zum Jahr 2030 jeweils nur 10% auf ihren Bestand vom Dezember 2017 aufstocken dürfen.Derzeitige Großbauprojekte wie in List (z.B. der Dünenpark) und in Hörnum verstossen derzeit dagegen, weswegen „Zielabweichungsverfahren“ auf den Weg gebracht werden.

Auch Dauerwohnprojekte in Kampen und Wenningstedt lassen sich auf Basis des Regionalplanes nicht realisieren.Der Regionalplan von 2002 sah auch einen STOPP für Ferienwohnungsbau vor, dazu hat die Inselpolitik bisher keinen nennenswerten Beitrag geleistet, und das Land nie ernsthaft kontrollierend nachgehakt. Seit Jahren versucht das Land auf Sylt eine „insulare“ Sicht auf das Wohnraumproblem zu schaffen.

Das Wohnraumentwicklungskonzept (WEK) machte den Anfang. Hier legte jede Gemeinde einzeln ihren Bedarf an Dauerwohnraum fest. Dieses wurde aber nicht von allen Gemeindegremien abgestimmt. Die Entwicklung verlief über das Wohnraummarktkonzept (WMK) bis zum jetzt vorliegenden Raumordnerischen Vertrag (ROV).

Der Raumordnerische Vertrag sieht nicht mehr den Bedarf der einzelnen Gemeinden, da diesen zum Teil auch schlichtweg die Flächen fehlen, er legt jetzt den inselweiten Bedarf fest. Bis 2030 sollen (nach Bedarfsermittlung) 2.521 Wohnungen gebaut werden können. Die einzelnen Gemeinden weisen sogenannte Potentialflächen aus, also bisherige Frei- oder Parkflächen, auf denen sie sich den künftigen Dauerwohnraum vorstellen können – teils liegen diese Flächen auch ausserhalb der bisherigen Dorfgrenze.

Nun, denkt der geneigte Bürger, klingt doch alles ganz vernünftig. Schließlich brauchen wir Dauerwohnraum auf der Insel.

Es ist nun zum Einen zu befürchten, dass ein Wettrennen startet, wer am schnellsten am meisten Dauerwohnraum baut. Zum Anderen sind 2.521 zusätzliche Wohnungen fast 25% mehr Haushalte, als wir Sylter heute offiziell bewohnen. Das ist sehr viel – zumal eine Berücksichtigung der insularen Verkehrsinfrastruktur bei dieser Betrachtungsweise außen vor gelassen wird. Zum Dritten, empfiehlt der Vertrag zur Sicherung des neuen Dauerwohnraumes bei Eigentum – das Erbbaurecht. Hier bestehen aber gesetzliche Lücken, die zuvor dringend nachgebessert werden müssen.

Apropos gesetzliche Lücken….Wer spricht eigentlich überhaupt noch von dem Schutz des bestehenden Dauerwohnraumes? Der Kreislauf, dass Dauerwohnraum an Zweitwohnen und/oder Ferienwohnen verloren geht, kann durch kommunale Neubauten nicht ausgeglichen werden. Dieser täglich fortschreitende Verlust durch Umwandlung von Dauer- in Ferien- und/oder Zweitwohnungsraum lässt sich nur mit weitreichenden, konsequenten, rechtlichen Festsetzungen und deren Kontrolle bremsen.

Wo stehen wir heute? Die Amtsgemeinden Hörnum, List und Wenningstedt-Braderup haben dem ROV bereits bedingungslos zugestimmt. Kampen hat seine Zusage in Aussicht gestellt. Die Gemeinde Sylt, als Zünglein an der Waage, hat den Beschluss in den Oktober verschoben. Es ist unsicher, was geschehen wird, sollte die Insel durch internen Streit den Vertrag nicht verhandeln, sondern ablehnen.

Das Land drängt auf eine insulare Einigung, bietet mögliche inhaltliche Änderungen bis zum 9.10. an. Private Großinvestoren, wie die GSK-BIG (Dünenpark) fordern vom Land bereits eine Alternative und ziehen siegesgewiss in direkte Gespräche mit dem Ministerium. Das Land hat bereits im Fall Lanserhof an vielem vorbei genehmigt. Würde es das mit dem Dünenpark auch tun?

Was brauchen und wollen wir Sylter Bürger wirklich? Statt Neubau einen gewollten, wirkungsvollen Schutz von bestehendem Wohnraum auf Sylt! Wenn Neubau, dann nur innerhalb der Gemeindegrenzen, um unser Naturkapital zu schützen! Wenn Neubau, dann nur als kommunaler Wohnungsbau, um jene Umwandlungsprozesse, die wir in den letzten 50 Jahren bei jedem Investorenbauprojekt beobachtet haben, zu verhindern. Eine solche Verhandlung und Anpassung würden wir uns beim ROV wünschen.

BI Merret reicht´s