Lange überfällig, jetzt in Kraft: Managementpläne für die deutsche Nordsee

Maßnahmen zum Schutz von Walen, Seevögeln, Sandbänken und Riffen verabschiedet 
Managementpläne für Meeresschutzgebiete in der deutschen Nordsee treten in Kraft

Die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung von Arten und Lebensräumen in den Offshore-Gebieten der Nordsee kann beginnen. Dabei handelt es sich um die Gewässer jenseits der 12 Seemeilenzone. Die dafür notwendigen Managementpläne für drei Meeresnaturschutzgebiete in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee sind in Kraft getreten und seit heute unter www.bfn.de abrufbar. Insgesamt umfassen Doggerbank, Borkum Riffgrund und Sylter Außenriff eine Fläche von über 7.900 km² und damit 24 Prozent der AWZ der Nordsee. Mit 5.600 km² ist das Sylter Außenriff sogar das größte deutsche Naturschutzgebiet.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Das ist ein wichtiger Fortschritt für den Schutz der Meeresnatur in der Nordsee. Gemeinsam mit allen Akteuren können wir nun konkrete Schutzmaßnahmen umsetzen. Die Nordsee wird intensiv wirtschaftlich genutzt. Umso mehr braucht sie unseren Schutz. Mit den Managementplänen wollen wir sicherstellen, dass die Naturschutzgebiete der Nordsee auch tatsächlich Orte sind, an denen sich unsere Meeresnatur vom Seehund bis zum Schweinswal so gut wie möglich entwickeln kann.“

Nordseeschutz war in den 1990iger Jahren das Topthema an der Küste: 1995 Protest der deutschen Umweltverbände und der Küsten- Kreise für den Nordseeschutz mittels der Aktion „Rote Karte“.

BfN-Präsidentin Prof. Dr. Beate Jessel: „Die Maßnahmen der Managementpläne wurden auf der Grundlage umfangreicher Datenanalysen entwickelt und umfassen insgesamt sieben Bereiche. Darunter sind Maßnahmen zum Wiederaufbau von Riffen der europäischen Auster, aber auch von Steinriffen, zur Reduzierung von Schadstoffeinträgen und dem Umgang mit Abfall und Kampfmittelaltlasten. Auch der Unterwasserlärm soll deutlich reduziert werden, um vor allem die Schweinswale zu schützen. Zusätzlich bauen wir das Meeresmonitoring und die Überwachung der Meeresschutzgebiete aus. Bei der Umsetzung werden die weiteren zuständigen Behörden und Institutionen sowie die Verbände eingebunden“.

Die Zuständigkeit des Bundes erstreckt sich auf die sogenannte ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands, die sich an das 12 Seemeilen breite deutsche Küstenmeer anschließt. Für das Management der Meeresschutzgebiete in der AWZ ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) verantwortlich. Das BfN hat die Gebietsmanagementpläne seit 2017 in engem Austausch mit der Öffentlichkeit, den zuständigen Behörden und Interessenverbänden erarbeitet. Das Bundesumweltministerium hat die Vorschläge unter anderem mit dem Bundesverkehrs-, dem Bundeslandwirtschafts- und dem Bundeswirtschaftsministerium abgestimmt. Die Umsetzung der Managementpläne beginnt bereits in den kommenden Monaten mit der Installation eines Austern-Pilotriffes auf dem Borkum Riffgrund in Zusammenarbeit mit dem Alfred-Wegner-Institut für Meeresforschung.

In einem „Natura 2000-Schutzgebiet“ im Meer sind nicht grundsätzlich alle menschlichen Aktivitäten verboten, sondern müssen so stattfinden, dass die geschützten Pflanzen und Tiere im Gebiet sich positiv entwickeln und prosperieren können. Deshalb sind bestimmte menschliche Aktivitäten wie etwa die Aquakultur in den Naturschutzgebieten ausgeschlossen. Andere Vorhaben, die potenziell negative Auswirkungen auf die marine Umwelt haben können, werden vor ihrer Genehmigung oder auch Ablehnung einer strengen Prüfung unterzogen. Die veröffentlichten Managementpläne ergänzen die bisher schon geltenden gesetzlichen Regelungen durch konkrete Schutzmaßnahmen und unterstützen damit die positive Entwicklung der Meeresschutzgebiete.

Die Regelung der Berufsfischerei findet demgegenüber im Rahmen der europäischen Gemeinsamen Fischereipolitik statt und wird nur nachrichtlich in die Pläne aufgenommen. Auch die Freizeitfischerei ist außerhalb der Gebietsmanagementpläne geregelt, nämlich in den Schutzgebietsverordnungen.

Auch für die küstenfernen Meeresschutzgebiete in der deutschen Ostsee hat das BfN bereits Managementpläne entworfen. Für diese beginnt demnächst das Beteiligungsverfahren mit den zuständigen Behörden des Bundes und der Länder sowie der interessierten Öffentlichkeit.

Hintergrund

Für die Umsetzung des europäischen Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000 an Land und in den Hoheitsgewässern innerhalb der 12-Seemeilen-Zone sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands (AWZ) ist hingegen der Bund, vertreten durch das BfN und das BMU für Natura 2000 verantwortlich.

Die Mitgliedstaaten der europäischen Union verständigten sich bereits 1978 für alle europäischen Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie) und im Jahr 1992 für die besonders gefährdeten europäischen Lebensräume und Arten (FFH-RL) auf umfangreiche gesetzliche Schutzmaßnahmen und die Einrichtung eines Netzwerkes von sogenannten Natura 2000-Schutzgebieten. Dieser Schutz der europäischen Biodiversität gilt an Land und im Meer. Ausschlaggebend für die Auswahl der Natura 2000-Gebiete im Meer sind das Vorkommen und die Verbreitung spezieller Arten der Seevögel, Meeressäugetiere und Fische sowie der besonders schützenswerten, international bedeutsamen Lebensraumtypen „Sandbänke“ und „Riffe“. Ziel der Ausweisung ist der Schutz dieser besonderen und gefährdeten Lebensräume und Arten.

Deutschland war für die Umsetzung im Meer ein europäischer Vorreiter und konnte bereits bis 2004 bedeutende Teile der Nord- und Ostsee für Natura 2000 nominieren, die dann 2008 auch von der EU-Kommission anerkannt wurden. Diese Gebiete umfassen ca. 43 Prozent des etwa 41.000 km² großen Anteils Deutschlands an der Nordsee.

Im September 2017 wurden die insgesamt zehn Gebiete durch sechs Schutzgebietsverordnungen national unter Schutz gestellt. Seitdem sind die sechs Meeresnaturschutzgebiete „Doggerbank“, „Borkum Riffgrund“ und „Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht“ in der Nordsee sowie „Fehmarnbelt“, „Kadetrinne“ und „Pommersche Bucht – Rönnebank“ in der Ostsee auch nach nationalen Vorschriften rechtlich gesichert.

Die Managementpläne für die Meeresnaturschutzgebiete in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee finden Sie unter:https://www.bfn.de/themen/meeresnaturschutz/nationale-meeresschutzgebiete/management/managementplaene.html

Eine Pressemitteilung des Bundesamtes für Naturschutz und des Bundesministeriums für Umwelt

Bollwerk gegen die Klimakrise wird in Westerland gebaut

Wer über die Corona-Krise die Klima-Krise vergessen hat, braucht die Tage nur auf die Promenade in Westerland zu gehen. Dort sorgt „Vater Staat“ mit Millonenaufwand dafür, dass die teuren Hotels in Zukunft nicht von erhöhter Sturmhäufigkeit bei steigendem Meeresspiegelanstieg weggespült werden:

Die im vergangenen Jahr durchgeführten Arbeiten zur Verstärkung der Ufermauer in Westerland werden in diesem Jahr fortgesetzt. Nördlich der Friedrichstraße wird ein 150 Meter langer Bereich bis über die Kurmuschel hinaus verstärkt (Bauabschnitte 1b und 3). Die vom Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN.SH) beauftragten Arbeiten beginnen in der kommenden Woche und werden bis Oktober fertiggestellt.

Vor über hundert Jahren wurde die Ufermauer in Westerland gebaut um die exponierten Häuser der Stadt gegenüber Angriffen der See zu schützen. Weil das Mauerwerk stellenweise abbricht und es Schäden an den Fugen gibt, wird die Ufermauer bis 2023 in den Sommermonaten abschnittweise verstärkt. Bereits 2009 war ein 70 Meter langer Abschnitt südlich der Friedrichstraße instandgesetzt worden, im vergangen Jahr der daran anschließende 90 Meter lange südlichste Abschnitt der Uferwand.

Die bereits verstärkten Abschnitte zeigen, wie bald auch die anderen Abschnitte aussehen werden: Aus 2,2 Meter breiten, 4,4 Meter hohen und 13 Tonnen schweren Stahlbeton-Fertigteilen wird eine Uferwand unmittelbar vor die alte Ufermauer gesetzt. Die Wandelemente werden von je zwei Verpresspfählen gehalten, die sie wie riesige Dübel 18 Meter weit schräg unten im Boden verankern. Für sie werden, so erschütterungsarm wie möglich, 20 Zentimeter starke Löcher gebohrt. Beim Einbau der Verpresspfähle wird die Zugspannung gemessen, um sicher zu sein, dass die Stahlbetonelemente perfekt halten.

Bei der Höhe der Uferwand wurde die absehbare Zunahme des Meeresspiegels infolge des Klimawandels berücksichtigt. Der zur See hin geneigte Kopf der Uferwand liegt 80 Zentimeter über dem Niveau der Promenade.

Mit Beginn der Arbeiten werden Bauzäune den Baubereich absperren. Die Uferpromenade bleibt aber begehbar. Der Aushub der Baugrube wird am Strand zwischengelagert. Strandkörbe können dort in diesem Jahr nicht stehen, ein Strandspaziergang am Ufersaum ist aber weiterhin möglich. 

Alle Baumaterialien werden vom Autozubringer Sylt über das öffentliche Straßennetz angeliefert. Der LKN.SH bittet um Verständnis für die mit dem Bau verbundenen Unannehmlichkeiten. Die Arbeiten sind aber unverzichtbar um Westerland zu erhalten und die dort lebenden Menschen vor Sturmfluten zu schützen.

Die Verstärkung der gesamten Uferwand bis 2023 kostet etwa zehn Millionen Euro. Die Arbeiten in diesem Jahr werden aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz des Bundes finanziert.

Hinweis: Ein Faltblatt zur Baumaßnahme liegt an, es wird an der Baustelle ausgegeben.

Aus einer Pressemitteilung des Landes SH (LKN)

Kein Autostop in Westerland City?

Es sollte ein Testversuch werden: Für 3 Monate wollten Gemeindevertreter von CDU und Grüne versuchsweise die Elisabethstrasse in Westerland autofrei machen und zum entspannten Bummeln freigeben (ausgenommen Anlieger und Lieferverkehr). Im Herbst sollte dann Bilanz gezogen werden, ob sich das Projekt lohnenswert für Mensch, Umwelt und auch Läden ausgewirkt hätte. Doch daraus wird wohl erstmal nichts. Die Ankündigung in der Presse sorgte wie auf Knopfdruck sofort für massiven Widerstand bei vielen Geschäftsinhabern entlang der Strasse.

Die Elisabethstrasse ist eine Querverbindung zwischen den beiden bekannten Fußgängerzonen Strandstrasse und Friedrichstraße. Es wäre also für Hunderttausende von bummelnden Urlaubern und Einheimischen, die hier im Sommer Zeit verbringen, ein Rundgang entstanden, bei dem niemand hätte auf Kraftfahrzeuge achten müssen. Wie aus vielen anderen Städten Deutschlands bekannt ist, die autofreie Zonen geschaffen haben, hätte das sehr wahrscheinlich die Umsätze der Läden und Restaurants in dieser Strasse erhöht, weil entspanntes Bummeln eher zum Shoppen führt.

Dass die Anlieger sich nun dagegen so vehement wehren, hat etwas Reflexartiges gegenüber jeder Veränderung, die für Westerland vorgeschlagen wird. Eventuell kommt auch die verständliche Anspannung hinzu, die derzeit durch die Corona-Schliessungen bei den Unternehmern entstand.

Maria Andresen von den Sylter Grünen erinnert sich: „Als damals der Autoverkehr für die Friedrich- und Strandstrasse eingestellt wurde, gab es ähnliche Proteste. Heute will kein Ladenbesitzer in diesen Strassen, dass dort wieder Autos fahren. Die Umsätze stiegen hier seit der Zeit um ein Vielfaches“.

Gerade in diesem Sommer hätte sich so eine Massnahme sicher gelohnt, da mehr Stellfläche im Aussenbereich für Restaurants entstanden wäre. Gut um die Abstands-Auflagen zum Coronaschutz einzuhalten.

Noch ist das letzte Wort über die Massnahme nicht gesprochen. Das Projekt soll jetzt erstmal im Umweltausschuss besprochen werden. Anlieger sollen gehört werden. Dann wird sich herausstellen, ob von den Bemühungen und Erkenntnissen zum Klimaschutz, die vor Corona in aller Munde waren noch etwas übrig ist.