Brandheisses Thema auf Sylt: Kreis droht mit Stilllegung von Ferienvermietungen


Der Bürgermeister der Gemeinde Sylt (z.Zt. interimsmässig Rechtsanwalt Carsten Kerkamm) und der Amtsvorsteher des Amtes Landschaft Sylt (Ronald Benck), beide CDU, intervenierten dieser Tage gegen das Kontrollvorhaben des Kreisbauamtes zu illegaler Ferien-Vermietung auf der Insel. Der Kreis droht mit Stilllegung von Vermietbetrieben im zweistelligen Prozentbereich, weil diese seit Jahren gegen das Gesetzt verstossen. 

Bereits am 21. März 2024 erschien als Reaktion auf Spiegel-Artikel zu diesem Thema in der Sylter Rundschau  ein gekürztes Interview mit Birte Wieda.
Hier  das komplette Interview, das Barbara Glosemeyer mit Birte Wieda geführt hat:

𝗟𝗮𝘂𝘁 𝗦𝗣𝗜𝗘𝗚𝗘𝗟 𝗵𝗮𝗯𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝗴𝗲𝘀𝗮𝗴𝘁, 𝗱𝗮𝘀𝘀 𝗦𝗶𝗲 𝗵𝗮𝗱𝗲𝗿𝗻, 𝘄𝗲𝗶𝗹 𝗦𝗶𝗲 𝘃𝗶𝗲𝗹𝗲 𝗕𝗲𝘁𝗿𝗼𝗳𝗳𝗲𝗻𝗲 𝗮𝘂𝗰𝗵 𝗽𝗲𝗿𝘀ö𝗻𝗹𝗶𝗰𝗵 𝗸𝗲𝗻𝗻𝗲𝗻. 𝗜𝘀𝘁 𝗱𝗮𝘀 𝘀𝗼?

Ja. Und die Auswirkungen sind zum Teil sehr bitter. Aber viele haben durh die absurde Immobilienpreisentwicklung eben auch schon die Insel verlassen. Wir wussten alle, das das mal ein Ende haben muss. Die jetzige Problemlage ist ja nicht neu. Sie ist dadurch zugespitzt, dass nötige Planungsanpassungen in der lokalen Politik nie die nötige Mehrheit gefunden haben. Das hat alles immer komplizierter und nachteiliger für alle jetzt Betroffenen gemacht.

Die Bau- und Städteplanung wurde in der Politik nie mit dem ausreichenden Ernst behandelt und damit auch nicht in die Bevölkerung kommuniziert, das habe ich in meiner Legislaturperioden Bauausschuss Sylt Ost schon Ende der 90 er Jahre merken müssen. Ort- und Kreisverwaltung haben immer wieder informiert und gemahnt. Anders ist das jetzt für jeden sichtbare Ausmaß auch nicht zu erklären!

𝗦𝗲𝗵𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗙𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲s Verein Sylter Unternehmer 𝗻𝗮𝗰𝗵 𝗺𝗲𝗵𝗿 𝗭𝗲𝗶𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝗔𝘂𝗴𝗲𝗻𝗺𝗮ß 𝘂𝗻𝗱 𝗱𝗲𝗺 𝗘𝗶𝗻𝗹𝗲𝗻𝗸𝗲𝗻 𝗱𝗲𝘀 𝗞𝗿𝗲𝗶𝘀𝗲𝘀 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗻 𝗿𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝗲𝗻 𝗦𝗰𝗵𝗿𝗶𝘁𝘁, 𝗱𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿𝘀𝘁ü𝘁𝘇𝗲𝗻 𝗸ö𝗻𝗻𝗲𝗻?

Zeit für was? Es sind Aufgaben aus 20-40 Jahre versäumter Planungsarbeit nachzuholen! Da ist kein einziger Tag Zeit zu verlieren. Wir müssen jetzt aber als Mannschaft den Kurs des Schiffes neu bestimmen, weil den Kapitänen, die es in den Sturm gefahren haben, gerade nicht mehr viel zuzutrauen ist.

Das Augenmaß ist auf Sylt verloren gegangen. Der Kreis hat immer wieder Entgegenkommen signalisiert und abgewartet.

Wenn das jetzige Chaos nicht auch durch die Geduld der Behörde so groß geworden wäre, könnte man einfach „Danke“ sagen, denn es wurde in der Zeit sehr viel Geld verdient.

Für das bisherige Nichthandeln, ist auf jeden Fall keine Zeit mehr!

𝗗𝗶𝗲 𝗦𝘆𝗹𝘁𝗲𝗿 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗿 𝘀𝗮𝗴𝗲𝗻, 𝗱𝗮𝘀𝘀 𝗲𝘀 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗳𝘂𝗻𝗸𝘁𝗶𝗼𝗻𝗶𝗲𝗿𝗲𝗻 𝘄𝗶𝗿𝗱, 𝗱𝗮𝘀𝘀 𝗮𝘂𝘀 𝘀𝘁𝗶𝗹𝗹𝗴𝗲𝗹𝗲𝗴𝘁𝗲𝗻 𝗙𝗲𝗿𝗶𝗲𝗻𝘄𝗼𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗗𝗮𝘂𝗲𝗿𝘄𝗼𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗳ü𝗿 𝗦𝘆𝗹𝘁𝗲𝗿 𝘄𝗲𝗿𝗱𝗲𝗻. 𝗪𝗶𝗲 𝘀𝗲𝗵𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝗱𝗮𝘀?

Wir verstehen im Bürgernetzwerk den Pessimismus nicht und finde ihn der Situation auch nicht zuträglich. Erstens kann die Kommunalpolitik planungsrechtlich mit Satzungen in Bebauungsplänen gegensteuern, damit die Wohnungen nicht im Zweitwohnungmarkt verloren gehen….. aber bitte schnell.

Zweitens sollte die Landesregierung die Insel unterstützen, indem das in Schleswig-Holstein fehlende Zweckentfremdungsgesetz/Wohnraumschutzgesetz schleunigst auf den Weg gebracht wird. Das würde ebenfalls den befürchteten Verlust in den Zweitwohnungsmarkt verhindern.

Auch da sollte man keine Zeit verlieren und im Schulterschluss nach Kiel gehen und es gemeinsam mit Nachdruck fordern. Schließlich steht es für 2024 sogar im Koalitionsvertrag.

Mehr Wohnraum, bezahlbarer Wohnraum, attraktiver Wohnraum werden die Chance der Sylter Wirtschaft beim Werben um Arbeitskräfte auf einem ohnehin umkämpften Markt erhöhen.

Das muss doch jedem einleuchten…. Wer wohnt und arbeitet nicht gern auf einer so schönen Insel?

Sylt 𝗵𝗮𝘁 𝗶𝗺 𝗷ü𝗻𝗴𝘀𝘁𝗲𝗻 𝗣𝗼𝘀𝘁 𝗮𝘂𝗳 𝗙𝗮𝗰𝗲𝗯𝗼𝗼𝗸 𝗱𝗶𝗲 𝗣𝗼𝗹𝗶𝘁𝗶𝗸 𝘃𝗲𝗿𝗮𝗻𝘁𝘄𝗼𝗿𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵 𝗴𝗲𝗺𝗮𝗰𝗵𝘁 𝗳ü𝗿 𝗱𝗲𝗻 𝗪𝗶𝗹𝗱𝘄𝘂𝗰𝗵𝘀 𝗺𝗶𝘁 𝗙𝗲𝗿𝗶𝗲𝗻𝘄𝗼𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻.

Die Bauministerin des Landes, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, hat es ganz deutlich gesagt: Das Recht der Planungshoheit liegt ausschließlich bei der Kommune, diese wird vertreten durch das legitimierte Gemeindeparlament, die Politiker vor Ort. Dort werden die Regeln abgewogen und festgelegt oder eben auch nicht.

Nach diesen Regeln genehmigt dann die Behörde des Kreises.

Eine Behörde kann demnach nur so gut und richtig genehmigen, wie die Regeln deutlich und klar sind. Da hat es in der Vergangenheit aus oben genannten Versäumnissen viel Durcheinander gegeben. Der Kreis und auch die Verwaltung vor Ort haben das immer wieder angemerkt und angemahnt.

𝗚𝗲𝗻𝗲𝗵𝗺𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴𝘀𝗯𝗲𝗵ö𝗿𝗱𝗲 𝗶𝘀𝘁 𝗮𝗯𝗲𝗿 𝗱𝗶𝗲 𝗕𝗮𝘂𝗮𝘂𝗳𝘀𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗱𝗲𝘀 𝗞𝗿𝗲𝗶𝘀𝗲𝘀, 𝗱𝗶𝗲 𝗝𝗮𝗵𝗿𝘇𝗲𝗵𝗻𝘁𝗲 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁𝘀 𝗴𝗲𝘁𝗮𝗻 𝗵𝗮𝘁, 𝘄𝗶𝗲 𝗕𝘂𝗿𝗸𝗵𝗮𝗿𝗱 𝗝𝗮𝗻𝘀𝗲𝗻 𝗶𝗺 𝗜𝗻𝘁𝗲𝗿𝘃𝗶𝗲𝘄 𝗺𝗶𝘁 𝗺𝗶𝗿 𝗲𝗶𝗻𝗴𝗲𝗿ä𝘂𝗺𝘁 𝗵𝗮𝘁.

Eine Genehmigungsbehörde kann nur genehmigen und kontrollieren, was hieb- und stichfest geregelt ist. Sonst folgen Gerichtsverfahren. Ferienwohnraum und Dauerwohnraum ist auf Sylt schlechter geregelt als jeder von uns es sich bisher vorstellen konnte. Das war der Politik schon lange bekannt, spätestens durch ein Wohnraumentwicklungskonzept und andere Gutachten.

Wer in der Kommune die Zukunft gestalten will, der erkennt das „Planungsrecht“ als eine „Planungspflicht“ an, um die man sich intensiv und immer wieder kümmern muss. Gerade und besonders, wenn der Druck auf die Gemeinde tourismuswirtschaftlich so groß ist wie auf Sylt. Das Beherbergungskonzept sagt deutlich, dass dies auf Sylt in der Vergangenheit nicht geschehen ist. Und rät zum sofortigen und systematischen Einsatz aller nur möglichen Planungswerkzeuge.

𝗪𝗲𝗿 𝗶𝘀𝘁 𝗱𝗲𝗻𝗻 𝗻𝘂𝗻 𝘀𝗰𝗵𝘂𝗹𝗱 𝗮𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗠𝗶𝘀𝗲𝗿𝗲, 𝘄𝗲𝗿 𝗵ä𝘁𝘁𝗲 𝘀𝗶𝗲 𝘃𝗲𝗿𝗵𝗶𝗻𝗱𝗲𝗿𝗻 𝗸ö𝗻𝗻𝗲𝗻?

Das System ist, wie es derzeit ist. Damit müssen wir jetzt alle dealen.

Es ist definitiv verbesserungsfähig. Es müssen andere Strukturen her, die solches Fehlverhalten und Versäumnisse wie wir sie jetzt beobachten – mit Folgen von derartigem Ausmaß über einen solch langen Zeitraum – gar nicht erst ermöglichen.

Nun zählt nur noch die Zukunft, in der die Politik ihre Planungshoheit konsequent nutzt und das Gleichgewicht zwischen Lebensraum und Urlaubsort sichert. Jeder Gemeindepolitiker hat sich hier auf das „Streben nach Gemeinwohl“ vereidigen lassen.

Landrat Lorenzen (CDU) hat sich in der Sylter Rundschau vor mehr als zwei Jahren deutlich ausgedrückt: „Tourismus ist kein Selbstzweck, auch die Einwohnerinnen und Einwohner müssen sich wohlfühlen.“

Jeder einzelne Eigentümer oder Käufer von Grund und Boden muss seine Angelegenheiten prüfen oder in Ordnung bringen, dazu nützt eine Anfrage ans örtliche Bauamt.

Jede Bürgerin, jeder Bürger, muss von nun an im Blick behalten, was politisch passiert, damit ein „besseres Sylt“ für alle am Ende des Aufräumprozesses dabei herauskommt. Für uns und unsere Gäste.

Ende des Interviews

Nun wird sich zeigen, ob es den Insel-Funktionären wieder einmal gelingen wird, beim Kreis die dringend notwendige Bereinigung illegaler Ferienvermietungen doch noch abzubiegen und es beim Staus quo zu belassen.

Quelle: Sylter Rundschau/DerSpiegel/BI Merret reichts