Unerwünschte Baustile sollen nicht über Generationen erhalten werden
Hässliches zieht Hässliches nach sich- Stoppt den Teufelskreis

Hotel Westerland
Hässliches zieht Hässliches nach sich- Stoppt den Teufelskreis
Hotel Westerland
Seit Monaten können wir zuschauen, wie riesige Mengen Dünensand von einem großen Grundstück in List, nahe des Wattenmeeres abgetragen werden. Hier entsteht eines der teuersten Wellnesshotels der Republik: der Lanserhof. Die Kurklinik wird nahe des Arosa- Hotels, auf dem ehemaligen Gelände der Bundeswehr gebaut, das schliesslich von der BIMA veräussert wurde.
Der Eingriff in die Dünenlandschaft ist zulässig, weil es sich um ein Bebauungsgebiet handelt. Naturschutzverbände wurden nicht zur Bewertung des Vorhabens hinzugezogen, wie es sonst oft üblich ist, wenn in Heideflächen massiv eingegriffen wird. Bei der Baumassnahme fallen rund 70 000 Kubikmeter Dünensand an, die normalerweise als ans Festland transportiert werden müssten. Der Landschaftszweckverband und das LKN (Küstenschutzbehörde) machten dem Baukonsortium jedoch einen lukrativen Vorschlag: „Wenn ihr uns den guten Dünensand für Küstenschutzzwecke an der Ostseite der Insel kostenlos zur Verfügung stellt und an Ort und Stelle abliefert, spart ihr euch den kostenträchtigen Transport über den Hindenburgdamm.“
Hintergrund ist die richtige Überlegung, dass die Erosion auf der Ostseite fortschreitet und dort statt mit Beton eben auch, wie bei den Sandvorspülungen an der Westseite, gezielt Sandersatz vorgespült werden könnte.
Gesagt getan. Eine sylter Baufirma wurde seitens des Lanserhofes beauftragt, den Aushub nach Munkmarsch und in die Blidselbucht zu transportieren. Voraussetzung war jedoch, dass es guter feiner, vorgesiebter Dünensand sei.
Nun stellte sich raus, dass die Firma sich versiebt hat. Offenbar sind grössere Mengen Bauschutt in dem Sand verblieben, der jetzt durch den starken Ostwind am Ufer des Nationalparks freigeweht wurde. Jede Menge Sand liegt jetzt in den Vorgärten der Munkmarscher und jede Menge Bauschutt am Wattufer. Darüber, wie der Dreck in den kommenden Monaten abgeräumt werden könnte, zerbrechen sich jetzt wohl einige den Kopf. Dass das LKN nicht von vornherein Sandfangzäune installierte ist erstaunlich, denn Erfahrung hat diese Behörde eigentlich genug.
Fazit: für so einen sensiblen Standort wie das Naturschutzgebiet Wattenmeer/Nationalpark Wattenmeer wurde seitens des LKN (Meeresschutzbehörde) nicht sorgfältig genug geprüft.
Lothar Koch
Kommentar zur Berichterstattung der Sylter Rundschau von heute über die Halle 28 auf dem Fliegerhorst. (Vorige Naturreporter-Berichte unter den Schlagworten: Halle, Hallen, Lokalpolitik).
Wenn ein Unternehmer in Wenningstedt „meiert“ und dabei seine wirtschaftliche Grundlage verzockt, ist das sein persönliches Risiko. Wenn aber gewählte Volksvertreter mit dem Augenzwinkern der hauptamtlichen Gemeindeverwaltung Sylt bei
Warn-Anzeige aus dem Jahre 2016. Die 400 000 Euro beziehen sich auf die BIMA Forderungen von 200 000 Euro pro Halle.“
Lothar Koch
In einer Serie stellt die Naturschutzgemeinschaft Sylt und die Söl’ring Foriining das Thema „Natur auf Sylt“ in seiner ganzen Bandbreite in der Sylter Rundschau dar. Erschienene Artikel werden auf natuerlichsylt.net veröffentlicht und archiviert. Es werden Institutionen und Vereine vorgestellt und auch Menschen, die sich für die Sylter Natur einsetzen.
In der ersten Folge gibt Franz Brambrink von der Naturschutzbehörde des Kreises Nordfriesland einen Überblick über die Inselnatur und ihren Schutz.
Die Sylter Natur zeichnet sich in Flora und Fauna durch ein riesiges Potenzial besonderer, seltener und zu schützender Arten aus, von den Dünen und der Heide bis hin zu feuchten Marschen und deren artenreichem Grünland. Das Landschaftsbild ist vielerorts auf der Insel von herausragender Qualität. Um diese Vielfalt und Besonderheit zu erhalten, steht deutlich mehr als die Hälfte der Inselfläche unter einem Schutzstatus als Natura-2000-Gebiet, Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet oder als gesetzlich geschütztes Biotop.
Ziel ist es, sowohl die Natur als auch ihr Erholungspotenzial für den Menschen zu bewahren. So wird Paragraph 1, Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz erfüllt. Er lautet:
„(1) Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass
1. die biologische Vielfalt,
2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz).“
Die Sylter Landschaft stellt selbst ein touristisches Highlight dar, ist jedoch hochsensibel. Deshalb ist jede bauliche oder touristische Entwicklung auf Sylt zwingend immer besonders auf ihre Naturverträglichkeit zu prüfen. Wichtige Meilensteine sind in diesem Zusammenhang das federführend vom Landschaftszweckverband (LZV) durchgeführte Wegekonzept (Besucherlenkung), das zwischen den Kommunen abgestimmte Strandversorgungskonzept und nicht zuletzt das Reitwegekonzept.
Die Aufgabe des aktiven Naturschutzes vor Ort, also der Pflege und Entwicklung von Flächen, übernehmen neben unserer Arbeit als untere Naturschutzbehörde (UNB) der auch unter anderem zu diesem Zweck gebildete LZV Sylt und die sehr professionell tätigen Naturschutz-Organisationen der Insel, wie die Naturschutzgemeinschaft Sylt, der Söl’ring Foriining, die Schutzstation Wattenmeer und der Verein Jordsand. Diese Zusammenarbeit ist ein Grundgerüst für den Erhalt der Inselnatur.
Erhebliche Maßnahmen konnten erfolgreich durchgeführt werden, und es ist zu betonen, dass Erhebliches auch noch vor uns liegt. Beispielhaft sind hier die Offenhaltung der Heiden, Dünen und Trockenrasenlebensräume oder die Bedeutung der Marsch als Wiesenvogellebensraum weiter anzuheben. Auf dem Sektor des Artenschutzes besteht derzeit ein wichtiger Baustein im kreisweiten Amphibienprojekt der Stiftung Naturschutz.
Selbstverständlich wecken die beschriebenen Schönheiten und der natürliche Reichtum der Insel auch zahlreiche Begehrlichkeiten. Investitionen in die touristische Infrastruktur sowie bauliche Entwicklungen gehören zur stetigen Diskussion. Zu den gesetzlich verankerten Aufgaben des Landrates als unterer Naturschutzbehörde gehört die Prüfung der Verträglichkeit solcher Maßnahmen mit dem Schutz der Natur.
Gerade bei baulichen Entwicklungen sind die landesplanerischen Zielsetzungen für Sylt eine zu beachtende Größe. Diese bestimmen den zulässigen Rahmen der weiteren Flächeninanspruchnahme auf der Insel, sowohl für den zwingend notwendigen Wohnungsbau, als auch für gewerbliche und touristische Projekte und Planungen.
Auch beim Küstenschutz ist auf ein möglichst naturverträgliches Vorgehen zu achten. Zwischen dem zuständigen Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein, dem LZV, dem Kreis und den Naturschutzverbänden hat sich ein auch außerhalb der gesetzlichen Regelungen kooperatives Abstimmungsprozedere eingespielt.
Franz Brambrink/ Naturschutzbehörde des Kreises Nordfriesland
„In unserer Tourismusstrategie spielen wir quasi über `Bande´ „, dieses Bild aus dem Billard
Autowerbung mit „grossen Marken“ und Natürlich-Sylt Image: Die Tourismus-Strategen der Insel setzen auf zu unterschiedliche „Pferde“ gleichzeitig. Das Spiel könnte nach Hinten losgehen.
benutzte Moritz Luft, Geschäftsführer der Sylt Marketing Agentur, vor Kurzem im Gespräch mit Vertretern der Insel Ameland, die sich über die „Marke Sylt“ informieren wollten.
Gemeint ist meines Erachtens damit, daß die Nähe zu anderen großen Marken, Prunk und Prominenz strategisch gesucht wird, um die eigene „Marke Sylt“ damit aufzuwerten. Eigentliches Ziel der Werbung ist aber nicht die relativ kleine Gruppe der sogenannten „Schönen und Reichen“, sondern eine breitere Masse, die von jenen fasziniert ist und sich vom Prommi-Glimmer der Insel angezogen fühlen soll. Die Stellungnahme der SMG zum heutigen Artikel der SR über die „Auto-Werbeplattform-Sylt“ zeigt, wie die SMG mit dieser Strategie kokettiert, statt einmal klar „Nein“ zu umweltbelastenden Aktivitäten zu sagen. Immerhin fügt Frau Vielberg von der SMG in dem Artikel hinzu: „Schwierig wird es dann, wenn es nur noch um PS-Protzerei geht und ein ganzes Dorf Gefahr läuft, als Autohaus wahrgenommen zu werden und die eigentlichen Werte der Insel verpuffen.“ So sieht es offenbar auch Kampens Bürgermeisterin Steffi Böhm. Dennoch sind zur Zeit auf der Insel zahlreiche Automarken mit ihren PR-Veranstaltungen und Probefahrtangeboten an unterschiedlichen Stellen unterwegs.
Dahinter dürfte die Sehnsucht nach dem Glanz der 1960iger Jahre stehen, wo tatsächlich eine führende Prominenz und Schickeria aus Politik, Literatur, Funk und Fernsehen wochenlang auf der Insel Urlaub machte, weil sie die legere Atmosphäre und die Natur so liebte. Das ist lange vorbei. Insofern hat der Versuch, diese alte Zeit heute mit teuren Autos und anderem Klunker wiederzubeleben immer etwas von einer hohlen, verlogenen Ersatzbefriedigung.
Statt das Spiel auf die „schwarze Billardkugel“ von Abgasschleudern, Make-up Mädels, Harleybrummern und Pseudoprominenz zu setzen, täten die Sylter Tourismusdirektoren und Gemeinden gut daran, den eigentlichen Werten von Sylt voll zu vertrauen: Natur, Landschaft, Luft, Klarheit und Qualität sind Attribute, die der Marke Sylt besser zu Gesicht stünden. Das „Spiel mit der Schwarzen ist gefährlich“ lautet eine Regel beim Billard.Fällt die schwarze Kugel durch, ist sofort das ganze Spiel verloren.
Diese Website verzichtet auf Werbung und wird ehrenamtlich erstellt. Sie dient dem Naturschutz-Netzwerk Sylt.
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