Was ist eigentlich das Problem mit Wohnungen für Sylter?
Statt eines Cartoons: Dieses dieses Anzeigenpaar aus dem Sylter Spiegel sagt eigentlich alles: Allein 11 Qadratmeter als Dauerwohnraum anzubieten ist schon ziemlich dreist. Hier zum Vergleich die gesetzliche Vorschrift für Hundehalter: (2) In einem Zwinger muss 1. dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe (höchster Punkt des Rückens) folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge […]
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