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GROKO will Infektionsschutzgesetz vor Bundestagswahl durchpeitschen. Stoppt die Aushebelung unserer Grundrechte!

Auch Tourismusverband wehrt sich.

Gestern wurde im Bundestag über das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ diskutiert.

In atemberaubender Geschwindigkeit soll die Vorlage des Gesundheitsministers durchgeboxt werden.
Die Unverletzlichkeit der Wohnung, die körperliche Unversehrtheit sowie die Bewegungsfreiheit würden damit unverhältnismäßig stark eingeschränkt. „In Gefahrenlagen muss normalerweiser immer zunächst das mildere Mittel geprüft werden. Die Vorschläge der Bundesregierung widersprechen diesem Prinzip.“ sagt MdB Dr.Gesine Lötzsch von „Den Linken“. Katrin Göring Eckardt Fraktionsvorsitzende von Bündni90/Die Grünen ergänzt: „Der Bundestag muss das Recht bekommen, eine solche von der Regierung ausgerufene Notstandslage jederzeit auch wieder aufzuheben.“ der Grüne Bundestagsabgeordnete aus dem Norden, Konstatin von Notz erklärt: „Es kann – aufgrund des Rechtsstaatsprinzips, des Demokratiegebots und letztlich dem Ziel der Eindämmung der Pandemie – nicht länger hingenommen werden, dass die Einbindung der Parlamente derart zurückgefahren wird.“

Im Gesetzentwurf wird beispielsweise die Reisefreiheit bei Ausrufen einer pandemischen Lage nationaler Tragweite an eine Impfung gekoppelt. (Art. 1 Nr. 18, S. 12). Dies besagt, dass Menschen, die nach Deutschland einreisen und eventuell “einem erhöhten Infektionsrisiko” für den für die Pandemie verantwortlichen Erreger ausgesetzt waren, in Zukunft verpflichtet werden können, eine entsprechende Impfdokumentation vorzulegen. Dies entspricht einer Impfpflicht durch die Hintertür für all diejenigen, die ins Ausland reisen möchten oder müssen, welches als Risikogebiet deklariert wird. Es wird explizit erwähnt, dass das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 GG) durch diese und weitere Regelungen eingeschränkt wird.

Ausnahmen von den Regelungen nach Art 1 Nr. 18, S. 12 werden durch Rechtsverordnungen geregelt. Das heißt, dass wiederum nicht der Gesetzgeber, sondern Behörden darüber entscheiden, wer von den Regelungen ausgenommen ist und wer nicht.

Der Datenschutz wird ebenso mit Füßen getreten. Beispielsweise sollen Betroffene sich digital melden müssen und dabei u.a. ihre Aufenthaltsorte bis zu zehn Tage vor und nach der Einreise angeben. Hierfür soll das RKI ein elektronisches Melde- und Informationssystem einrichten und einen IT-Dienstleister mit der technischen Umsetzung beauftragen (S. 11 unter 18. (9)). Die Daten dürfen zwar von der zuständigen Behörde nur eingeschränkt und maximal 14 Tage nach Einreise verwendet werden, über die Datennutzung durch den externen Dienstleister ist hier nichts festgelegt. Darüber hinaus sollen die Gesundheitsdaten an Beförderer weitergegeben werden dürfen (neuer Abs. 10 Nr. 1, S. 11).

Es ist problematisch, dass all diese Pflichten durch Verordnung der Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundestages beschlossen werden dürfen.

Dagegen wehr sich nun auch der Deutsche Tourismusverband in einer Pressemitteilung:

Infektionsschutzgesetz: Tourismusverbände kritisieren fehlende Beteiligung der betroffenen Branchen

Berlin, 11.11.2020 – Der Bund will mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz, in dem auch das Infektionsschutzgesetz enthalten ist, die Rechtsgrundlage für weitreichende Grundrechtseingriffe schaffen. Dazu gehören im neuen § 28a Infektionsschutzgesetz auch Verbote touristischer Übernachtungen, Reiseverbote, Beförderungsbeschränkungen, Veranstaltungsverbote oder Gastronomieschließungen. Dazu findet im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am Donnerstag eine Öffentliche Anhörung statt. Bereits in der kommenden Woche soll das Gesetzespaket abschließend im Bundestag beraten werden.

Der Deutsche Reiseverband (DRV) und der Deutsche Tourismusverband (DTV) kritisieren, dass die Reisefreiheit mit Übernachtungsverboten weitreichend eingeschränkt wird. Dabei liefert der Gesetzentwurf keine ausreichende Begründung, warum Beherbergungsverbote geeignet und erforderlich sein sollen, das Pandemiegeschehen maßgeblich zu beeinflussen. Vielmehr haben die Auswertungen des Robert-Koch-Institutes in den vergangenen Monaten gezeigt, dass Reisen und touristische Übernachtungen im In- und Ausland nicht zu einer erhöhten Verbreitung des Virus geführt haben. Maßgeblich sind nach wie vor die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln besonders im familiären Umfeld.

DTV und DRV zeigen sich zudem überrascht, mit welcher Geschwindigkeit das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz beraten und beschlossen werden soll. Der Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes, Norbert Kunz betont: „Der rechtlich komplexe Gesetzentwurf soll in nicht einmal zwei Wochen das gesamte parlamentarische Verfahren von der ersten bis zur dritten Lesung durchlaufen. Weder der Tourismusausschuss noch der Kulturausschuss des Deutschen Bundestages waren zunächst für die Mitberatung vorgesehen, obwohl der Tourismus und der Kulturbereich stark von den vorgesehenen Regelungen betroffen sein werden.“ Dirk Inger, Hauptgeschäftsführer des DRV ergänzt: „Für die Tourismusbranche stehen u.a. Beherbergungs- und Reiseverbote, Restaurantschließungen und Veranstaltungseinschränkungen und -verbote im Raum. Zu der am Donnerstag anstehenden Anhörung des Bundestagsgesundheitsausschusses sind fast ausschließlich Sachverständige aus dem Gesundheitswesen sowie juristische

Sachverständige geladen. Vertreter der betroffenen Wirtschaftsbranchen werden dagegen nicht angehört. Das empfinden wir angesichts der Tragweite der vorgesehenen Regelungen als nicht angemessen.“

Angesichts der zum Teil sogar die Grundrechte betreffenden Eingriffe sollte ein Mindestmaß an parlamentarischen Gepflogenheiten eingehalten werden, betonen beide Branchenverbände. Die von den Regelungen hauptbetroffenen Branchen sollten wenigstens die Möglichkeit haben, sich im parlamentarischen Raum zu den Gesetzgebungsplänen zu äußern. Der Deutsche Reiseverband und der Deutsche Tourismusverband haben in einem gemeinsamen Brief an die Fraktionen im Deutschen Bundestag eine angemessene Beteiligung der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft angemahnt sowie um Berücksichtigung der Daten zur Ausbreitung des Infektionsgeschehens gebeten.

PM des Toursimusverbandes: Huberta Sasse
Leitung Presse- & Öffentlichkeitsarbeit Deutscher Tourismusverband
 sasse@deutschertourismusverband.de

NaturReporter Sylt empfiehlt Mails an die Bundestagsabgeordneten Ihres Kreises zu senden.

Textvorschlag:

Mit Bestürzung habe ich vom Entwurf zum  3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nat. Tragweite gehört.
Als kritische Bürgerin und Demokratin, die sich mit der deutschen Geschichte auseinandergesetzt hat, bitte ich Sie, diesem Gesetzesentwurf nicht zuzustimmen.
Meines Erachtens ist die Gefahr eines Missbrauchs zu groß, Bürgerrechte im Handstreich und nach Belieben auszusetzen.

Sollten Sie sich doch für dieses Gesetz entscheiden, bitte ich um eine Erläuterung, wie sichergestellt werde  kann, daß in Zukunft Regierende dieses nicht im Sinne eines Ermächtigungsgesetzes mißbrauchen können. 

Mit freundlichen Grüssen…