Nonnengansschwärme über Sylt sind ein Geschenk für einen nachhaltigen Natur-Tourismus

Die in Nordeuropa seit Jahren anwachsenden Bestände der Nonnengans sind das Resultat einer der wenigen Erfolgsgeschichten des Naturschutzes.

Foto: Thomas Luther

In den 1950iger Jahren war diese Vogelart, die zwischen dem Brutgebiet in Nordsibirien, dem Wattenmeer und den atlantischen Küsten Westeuropas pendelt, fast zu Tode bejagd worden. Deshalb wurde sie in Europa unter Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie gestellt und ihre Bejagung verboten. 

Zusammen mit ihrer „Schwester“ der dunkelbäuchigen Ringelgans war der Schutz dieser Wildgänse einer der „Motoren“ bei der Einrichtung der Wattenmeer-Nationalparke.

„Das Naturerbe Wattenmeer ist der wichtigste „Trittstein“ für diese Arten auf einem mehrere tausend Kilometer langen ostatlantischen Zugweg. „Unsere Schutzbemühungen hier wirken sich auf die Vögel entlang des gesamten Zugwegs von Sibirien bis Frankreich, England und die Niederlande aus“, sagt der Ornithologe und Rastvogelforscher Klaus Günther von der Schutzstation Wattenmeer. Ein Grund, weshalb der Verein Jordsand die Nonnengans als „Vogel des Jahres 2021“ ausgerufen hat.

Die inzwischen stabil angewachsenen Bestände sind jedoch nicht nur das Ergebnis eines internationalen Schutzprogrammes, sondern auch einer intensivierten Landwirtschaft. Diese bietet mit dem Anbau hochenergetischer Futterpflanzen entlang der Zugroute den Vögeln seit wenigen Jahrzehnten einen reich gedeckten Tisch. Wildtierbestände entwickeln sich von Natur aus in Beziehung zum Nahrungsangebot. Allerdings hat sich die zeitweise steil angestiegene Wachstumskurve der Nonnengans in den letzten Jahren deutlich abflacht.

Aktuelle EU-Gesetze verbieten nach wie vor die Jagd auf die Gänse. Das Land Schleswig-Holstein erlaubt dennoch Vergämungsaktionen, auch mit der Flinte, auf Antrag und auf bestimmten Flächen zu bestimmten Jahreszeiten. Dem wird stattgegeben, wenn Sachkundige die Umstände begutachtet  und besondere Härten für den jeweiligen Landwirt festgestellt haben. Zusätzlich werden Landwirte unter bestimmten Voraussetzungen finanziell entschädigt, wenn sie starke Verluste durch Gänsefrass nachweisen können.

Foto: Thomas Luther

Die Annahme, dass Wiesenvögel besonders unter der steigenden Zahl von rastenden Gänsen leiden würden, kann in Nordfriesland nicht bestätigt werden. Demgegenüber ist offensichtlich, dass ein Schuss oder andere Vergrämungsarten immer alle Vögel vertreiben- auch die seltenen Bodenbrüter, wie Kiebitze und Uferschnepfen. Dass Rinder  wegen des Gänsekotes Durchfall bekommen ist eine unbewiesene Behauptung. Tatsache ist jedoch, dass die Geflügelzucht und Massentierhaltung von Haustieren „Brandbeschleuniger“ von Virusepidemien sein können.

Um das Problem zwischen Naturschutz und Landwirtschaft zu lösen, wird derzeit nach gemeinsam getragenen Lösungen und Kompromissen gesucht, die den Landwirten als auch den Gänsen die Existenz sichert. So wird eine Zonierung an der Westküste Schleswig-Holsteins diskutiert, wo in ausgesprochen landwirtschaftlich genutzten Regionen die Tiere vergrämt werden dürfen. In anderen Gebieten, zum Beispiel überwiegend touristischen Regionen, die oft auch einen hohen Anteil an Grünland aufweisen, sollen sie geduldet werden und die Landwirte dort für Fraßschäden entschädigt werden. 

Sylt würde sicherlich zu den Auffanglagern dieser gefiederten Migranten gehören. Denn Gänseschwärme sind eine Attraktion für jeden, der die nordfriesische Wattenlandschaft liebt- besonders für Urlauber, die wegen der Natur zu uns kommen.

Zu einem nachhaltigen Sylt Tourismus mit Zukunft gehören auch Zug- und Brutvögel, von denen wir seit dem Bau des Eisenbahndammes und der resultierenden Fuchseinwanderung und des Massentourismus immer weniger auf Sylt haben. Sie sollten als lebendiges Geschenk für sanften Naturtourismus begrüsst werden. Vor dem Hintergrund eines weltweiten, massiven Artensterbens müssen wir besonders im Umfeld von Großschutzgebieten wie dem Nationalpark Wattenmeer der Landnutzung durch  Wildtiere absoluten Vorrang vor anderen Interessen geben.

Eine extensive Grün-Landwirtschaft auf Sylt könne bei einem intelligenten Management ohne Flinte durchaus zur Artenvielfalt beitragen. Mit der Schaffung von mehr insularen Grünlandflächen  könnte  also eine Lösungsmöglichkeit für die Belange der Sylter Viehzüchter möglich werden. Leider geht der Trend auf Sylt jedoch eher dahin, jedes Stückchen Inselfläche noch zu bebauen.

Lothar Koch

Was ist eigentlich der Sylt-Check?

Am 19.11. will Nikolas Häckel, der Bürgermeister der Gemeinde Sylt über den „Kriterienkatalog zur Bewertung von touristischen Vorhaben auf Sylt“ (s. unten) des Arbeitskreises Natur- und Umweltschutz Sylt, Kurz „Sylt-Check“ abstimmen lassen. In der Vorlage heißt es, das Papier, welches in Zusammenarbeit mit dem anerkannten Tourismusforschungsinstitut NIT entstand, solle bei Vorhaben im Gebiet der Gemeinde Sylt im Rahmen von Beschlussvorlagen standardmässig beigefügt werden.

Das ist ein winziger, aber doch lobenswerter Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Syltverträglichkeit. Winzig, weil er nur informellen und keinen bindenden Charakter hätte, lobenswert, weil das Papier nun endlich, rund zehn Monate nach Erscheinen, von einer der Insel-Gemeinden eine Wahrnehmung und Würdigung erfährt. Letztendlich stehen im Hintergrund der Diskussion die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDG), die vom Kreis Nordfriesland bereits beschlossen sind und sukzessive in den Gemeinden greifen sollen. Der Sylt Check wäre eine vereinfachte Form mit ganz ähnlicher Zielsetzung.


Der Sylt-Check ist ein Fragenkatalog, der Projektplanern, Genehmigungsbehörden, Gemeinderäten, Verbänden und Bürgerinitiativen helfen soll einigermassen objektiv zu beurteilen, ob ein Vorhaben, das auf der Insel durchgeführt werden soll, „syltverträglich“ ist, oder nicht. Mit „Syltverträglichkeit“ ist ein Begriff der Nachhaltigkeit entstanden, der speziell auf unsere Insel mit ihrer Landschaft, ihren Biotopen, ihren Kulturschätzen und Einwohnern ausgelegt wird. Er wurde am Ende eines über zweijährigen Diskussionsprozesses kreiert, den die hiesigen Natur- und Umweltverbände, die Sölring Foriining und weitere Institutionen aus dem Naturerlebniszentrum Sylt unter der Moderation des NIT geführt hatten.

Der Clou des Kriterenkataloges ist ein Punktesystem. Soll ein Projekt geprüft werden, muss es sich gefallen lassen, durch dieses Raster gecheckt zu werden. Liegt am Ende die Punktzahl über einem bestimmten Wert, ist es nach bestem Wissen der aktuellen Lage „syltverträglich“ und kann damit rechnen, ohne nennenswerten Widerstand der örtlichen Naturschutz- und Umweltschutzgremien weiter umgesetzt werden. Sollte die Prüfung jedoch unter einen Schwellenwert rutschen, ist mit öffentlicher Kritik und Massnahmen zu rechnen, die das Projekt behindern oder ganz blockieren.

Ein gutes Beispiel aus der näheren Vergangenheit ist das Projekt „Autokino auf dem Parkplatz Oase zur Sonne“. Hätten die Projektplaner den Sylt-Check im Vorfeld durchgeführt, wären sie rechtzeitig darauf gekommen, dass sie mit erheblichem Widerstand rechnen müssten. Das hätte möglicherweise zu Gesprächen und Anpassungen im Vorfeld geführt. Die Planer hätten sich eine Menge Geld sparen können, das in diesem Fall durch eine Blockade und endgültige Ablehnung verloren ging.

Insofern macht es Sinn, wenn die Gemeindevertretung am Donnerstag beschliesst, den Kriterienkatalog seinen Dienststellen als notwendigen Baustein bei der Projektgenehmigung vorrangig zu nutzen und dafürzuhalten sorgen, dass Antragsteller diesen vorgelegt bekommen. Dabei ersetzt der „Sylt Check“ selbstverständlich nicht die bereits bestehenden gängigen Kriterien, die bei einem Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Vielmehr ist Kriterienkatalog ein erster grober und unbürokratischer Hinweis, ob ein Projekt auf Sylt unter ganzheitlichen Nachhaltigkeits-Aspekten losgehen könnte, oder eher nicht.

Lothar Koch

Sylt Check Broschüre (s. ab Seite 25.)

Erste Müllbox steht am Rantumer Strand

Es geht voran: Rund zehn Jahre nach dem Aufstellen von Strandmüllboxen auf den Ostfriesischen Inseln hat sich nun auch Sylt dazu entschlossen Gästen und Insulanern die Möglichkeit zu geben, auf jedem Spaziergang beim Strandreinigen zu helfen. Dazu war ein Bewusstseinswandel bei den Gemeinden erforderlich. Hiess es doch früher oft, man müsse Strandverunreinigungen vor dem Gast verbergen- heute ist Strandreinigung ja fast schon zum Breitensport geworden- Gott sei Dank. So soll Bewusstsein geschaffen werden, den Müll von vornherein zu vermeiden. Hier eine „Profi-Strandmüllbox“ am Übergang Campingplatz/Rantum.

Auf Sylt fallen pro Jahr über 600 Tonnen Müllgemisch (Zahl aus 2018) am Strand an. Das kostet die Gemeinden immense Reinigung- und Entsorgungssummen. So rechen allein die Gemeinden Sylt und Kampen grob geschätzt mit fast 230 000 Euro pro Jahr inklusive der Personalkosten. Dabei ist ein Großteil des Mülls ( mindestens 20%) gar nicht hausgemacht, sondern treibt aus nationalen und internationalen Gewässern an. Der Müll stammt meist aus Flüssen und der Großschifffahrt.  Experten schätzen, dass 20 Prozent von der Strömung herangetragen werden. „Da stellt sich uns Insulanern die Frage, weshalb eigentlich die Gemeinden Kosten für Müll tragen müssen, den sie gar nicht verursacht haben“, sagte der Vorsitzende der Sölring Foriining 2019 anlässlich eines Besuches von Robert Habeck auf Sylt. Ingwersen. Dem Grünen Bundesvorsitzenden wurde vergangenes Jahr von den Naturschutzverbänden dazu eine Liste mit Forderungen übergeben:

Forderungen “Stopp Plastik im Meer und anderswo”

zur Übergabe an Dr. Robert Habeck, den Bundesvorsitzenden von Bündnis90/Die Grünen, am 8.08.19 in Wenningstedt/Sylt

Wir appellieren an Bündnis90/Die Grünen, sich in Parlamenten und Gremien auf allen politischen Ebenen konkret für folgende Punkte in Sachen „Plastik-Flut“ einzusetzen:

Wir fordern: 

  1. Offensive staatliche Förderung von „Cradle to Cradle“ Produkten (Stichwort Positiver Fußabdruck) und Geschäftsmodellen (nicht mehr das Produkt sondern den Service kaufen/verkaufen) 
  2. Gesetzliche Vorgabe von „Cradle to Cradle“ Konzept für Plastikverbindungen 
  3. Verbot von Mikroplastik und Flüssigkunststoffen, sowie gel- oder wachsartigen Polymeren in Kosmetika, Hygieneartikeln und Putzmitteln
  4. Rasche Entwicklung und Umsetzung geeigneter Microplastikfilter in Kläranlagen.
  5. Staatliche Begrenzung der Gesamtproduktion/Verbrauch von Einweg-Plastikprodukten und solchen, die durch unschädlichere Materialien ersetzt werden können.
  6. Verbot von Einweg-Geschirr in der Gastronomie, auch im Outdoor-Bereich.
  7. Staatliche, kommunale Förderung von Spülmobilen und ähnlichen Massnahmen, die zur Plastikvermeidung beitragen.
  8. Verbot für den Einsatz von Dolly Ropes und anderen ersetzbaren Plastikgarnen in der Fischerei

Darüber hinaus wünschen wir uns: 

  1. Staatlich anerkanntes No-Plastik Label mit entsprechender staatlicher Kontrolle
  2. Mindestanteil an Recyclingplastik in Kunststoffprodukten  
  3. Müllentsorgungspflicht in Deutschen Häfen für alle Schiffe
  4. Förderung flächendeckender Einsatz von innovativen Wassermülleimern in Häfen und Hafengebieten. Entwicklung von Plastikbarrieren in Flußmündungen
  5. Durchsetzung des Verursacherprinzips auch hinsichtlich der Kosten für die Entsorgung von Strandmüll (finanzielle Entlastung von Küstengemeinden).
  6. Verbot/Besteuerung von dünnen Gemüse- und Obsttüten aus Plastik 
  7. Mehr plastikfreie Ferienunterkünfte, Hotelgastronomie und Einkaufsmöglichkeiten – Steuervergünstigungen für Plastikfreie/plastikbewusste Unternehmen
  8. Gesetzlich festgelegte Geldstrafe (z.B. 250 €) für das Wegwerfen von Zigarettenstummeln in die Landschaft 

Lothar Koch

Naturschützer erteilen Begehrlichkeiten von großen Kreuzfahrt-Reedereien im Wattenmeer eine Absage

Wegen der Einschränkungen durch die Corona Pandemie suchen große Reedereien nach neuen Zielen für ihre Kreuzfahrten in der näheren europäischen Umgebung. „Offenbar rückt jetzt auch der Nationalpark Wattenmeer mit seinen Inseln und Halligen zunehmend in den Fokus“, berichtet Katharina Weinberg, Naturschutzreferentin der Schutzstation Wattenmeer.

Erste Touren fanden bereits statt oder werden beworben. HAPAG Lloyd steuerte im Oktober 2020 die ostfriesische Insel Borkum an und auch Sylt steht auf ihrem Tourenplan. Andere Reedereien sollen ebenfalls in den Startlöchern stehen. So kündigt Hurtigruten die Gründung einer separaten Einheit für Expeditionskreuzfahrten an.

Naturschützer sehen diese Entwicklung mit Sorge. „Kreuzfahrttourismus ist kein nachhaltiges Geschäftsmodell“, sagt Dennis Schaper, Stationsleiter der Schutzstation Wattenmeer auf Sylt. Die Schiffe fahren überwiegend noch mit Schweröl und haben selbst bei Einsatz von Katalysatoren oder Alternativtreibstoffen eine schlechte CO2-Bilanz. „Dazu kommen die Auswirkungen auf Inseln und Halligen, die jetzt schon von touristischen Aktivitäten überlastet sind. Da bedarf es keiner zusätzlichen Tagesgäste“, sagt Schaper.  

Die großen Schiffe können die Kais der Nordseeinseln wegen ihres Tiefgangs nicht direkt anlaufen. Passagiere müssen mit Schlauchbooten durch den Nationalpark Wattenmeer an Land gebracht, was zusätzlich Unruhe in schützenswerte Bereiche bringen kann. „In den Gemeindekassen bleibt durch die Kreuzfahrer nichts hängen und an der kurzfristigen, aber heftigen Besucherwelle aus einem solchen Schiff verdienen nur wenige Geschäfte und Gastronomen“, beklagt der Stationsleiter.

„Wir sollten auf den Inseln im Nationalpark Wattenmeer ein Zeichen setzen und den großen Kreuzfahrtunternehmen signalisieren, dass sie hier unerwünscht sind“, fordert Schaper. Eckernförde habe es an der Ostsee vorgemacht: Der Umweltausschuss hat beschlossen, ab 2022 keine Kreuzfahrtschiffe mehr in die Bucht zu lassen.

Schutzstation Wattenmeer

C. Goetze, L. Koch & D. Schaper

Bündnis90/Die Grünen wollen dem ROV nicht zustimmen:

Das Land Schleswig-Holstein hat auf den Ruf der Insel-Gemeinden nach mehr „Dauerwohnraum für Sylter“ mit dem Vorschlag eines Raumordnerischen Vertrages (ROV) geantwortet.

Dieser wird bereits eine Weile diskutiert und soll von allen Gemeinden unterschrieben werden. Alle vier Inselgemeinden des Amt Landschaft Sylt haben bereits gezeichnet. Die Unterschrift der Gemeinde Sylt steht noch aus und soll, wenn es die Gemeinderäte am Donnerstag den 22.10 2020 auf der GV so entscheiden, kurzfristig folgen.

Die Grünen werden gegen die Unterzeichnung stimmen.

So haben wir es auch am 19.10. auf der letzten Bauausschusssitzung vor der Gemeinderratsversammlung gehalten. Vorausgegangen war eine intensive Diskussion zwischen den Vertretern des Bauausschusses, Vertretern der Kreis- und Landesbaubehörde und interessierten EinwohnerInnen der Insel.

Wie ist das zu verstehen? Wollen die Grünen etwa verhindern, dass Sylter an günstigen Dauerwohnraum kommen? Nein, leider liegen die Dinge nicht so einfach, wie sie zuweilen dargestellt werden. Unser Ziel ist es möglichst viele Insulaner auf Sylt zu halten. Wir plädieren jedoch für andere Lösungen.

Der ROV basiert auf einem Gutachten (ALP-Studie) vom Frühjahr 2020, die den Wohnraumbedarf bis 2030 auf Sylt ermittelt hat, wenn die insulare Wirtschaft sich so weiter entwickelt wie bisher.

Im Kern sind bei der ALP-Studie folgende Ergebnisse herausgekommen:

– es müssten rund 2500 kleine, familiengerechte Dauerwohnungen errichtet werden, die zu einer Netto-Kaltmiete von mindestens unter 15 Euro/qm angeboten werden müssten, besser zwischen 7 und 10 Euro Nettokaltmiete.

– es stehen aber innerhalb der Bebauungsgrenzen nur für den Bau von rund 1000 Wohnungen Potentialflächen auf der Insel zur Verfügung

– es gehen pro Jahr auf der Insel rund 90 Wohnung verloren durch Umwandlung in FeWos oder Zweitwohnsitze- Bis 2030 würde sich das auf 1068 Wohnungen addieren. Damit wäre also das Neubauvolumen auf den möglichen Potentialflächen bereits aufgebraucht. Der Bau von neuen, günstigen Mietwohnungen wird diese Umwandlung weiter beschleunigen, da die durch Umzug frei werdenden Wohnungen in der Regel oft gleich zu FeWos umgewandelt werden.

Die „Landesstrategie ROV“ erinnert somit etwas an die  Küstenschutzstrategie des Landes für Sylt: Pro Jahr verliert die Insel rund 1 Meter Substanz durch Meeresabtrag. Genau dieser Meter wird pro Jahr mit Hopperbaggern wieder künstlich vorgespült, sodass ein Fliessgleichgewicht entsteht.

Beim ROV wird jedoch nicht bedacht dass so eine „Wohnraum-Aufspülung“ nicht abgetragen wird, sondern sich abnutzt und von Jahr zu Jahr Beton auf der Insel akkumuliert.

Auch die sozialen Folgen des Ausverkaufs sind immer mehr spürbar, belegt die ALP Studie. Das bewährte Modell „Einkommen durch Vermietung im eigenen Wohnhaus“ hat über Jahrzehnte vielen Sylter Familien Wohlstand gebracht. Der kontinuierliche Abbau der traditionellen Kleinvermieter schreitet jedoch rapide voran und führt dazu, dass sich bei immer mehr EinwohnerInnen das Einkommen längst im unteren Bereich bewegt.

Was schliessen wir daraus auch vor dem Hintergrund, dass seit 2011 die Bautätigkeit auf Sylt bereits 2,5 x höher ist als in Nordfriesland und 4,2 x höher als im Land SH?

aus der ALP Studie

der ROV ist kein geeignetes Mittel um mit dem Problem Dauerwohnraum verantwortlich zum Wohle der Insel umzugehen.

– eine Unterzeichnung würde die bestehende Regelung außer Kraft setzen, dass in den Inselgemeinden (ausser Westerland und Tinnum) nur noch 10% mehr Bebauung erfolgen darf. Diese Zahl würde kurzerhand auf 20% verdoppelt.

– die Folge wäre eine weitere massive Verdichtung und Versiegelung von Flächen der Insel in allen verfügbaren Bereichen und letztendlich eine Erhöhung des „Baudrucks“ auf Naturflächen ausserhalb der Bebauungsgebiete. Angesichts der einzuhaltenden Kaltmieten, wäre auch architektonisch mit „sozialem Wohnungsbau“ zu rechnen, der bereits in der Vergangenheit das Kapital der Insel in zahlreichen Orten, nämlich die Orts- und Landschaftsästhetik drastisch beeinträchtigt hat. 

Diese Bedenken kamen in der Bauausschuss-Sitzung nun offenbar auch bei dem Bau-Kreisdirektor Jansen an, der zum Schluss ganz deutlich formulierte, dass Sylt durch den Bau von weiteren Wohnungen allein sein Problem nicht lösen könne, sondern vor allem durch einen Stopp der Umwandlung von Dauerwohnraum in Urlaubswohnraum. Allerdings schiebt der Kreis damit den „schwarzen Peter der Kontrolle“ an die Sylter, der laut ALP Studie eigentlich vom Kreis geregelt werden müsste. Dort heisst es dazu: Grundsätzlich bestehen weiterhin Probleme bei der Umsetzung, Kontrolle und Ahndung von (bau-rechtswidrigen Zuständen (z.B. Fehlnutzungen). Kontrolle und Ahndung könnte nur der Kreis Nordfriesland als untere Bauaufsichtsbehörde übernehmen, was angesichts fehlender Personalressourcen beim Kreis noch zu wenig erfolgt. Zudem ist es im Einzelfall schwierig, eine Fehlnutzung nachzuweisen. Insbesondere wenn eine Schein-Anmeldung eines Hauptwohnsitzes vorliegt.

Der Bau-Reflex ist keine Lösung

Es entsteht insgesamt der Eindruck, dass das Land auf die Problemlage der Sylter mit dem altbekannten Reflex reagiert: „Wenn Wohnraum knapp wird, muss mehr Wohnraum gebaut werden.“

Doch wie Albert Einstein schon sagte: „Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.“ 

Vor allem ist diese Strategie, die uns ja in diese Situation gebracht hat, heute erst recht nicht mehr zeitgemäss- schließliche drohen  massive Probleme des Klimawandels und des Artensterbens- Sylt muss da hinsichtlich der Lösungsmöglichkeiten Mitverantwortung tragen. Bauen ist jedoch einer der grössten C02 Verursacher und versiegelt Natur und Landschaft. 

Es müssen also andere, verträglichere Lösungen gefunden werden, um der Wohnraumknappheit für Sylter entgegenzuwirken. 

Dazu gehört, die oben genannte Kontrolle wirksamer werden zu lassen, aber auch eine „Umprogrammierung“ unserer Denk-und Wirtschaftsweise für die Zukunft der Insel. So, wie diese Insel vor allem touristisch bewirtschaftet wird, laufen wir mittelfristig mit  zahlreichen Problemen gegen die Wand und verursachen irreversibel Schäden für die kommenden Generationen von Insulanern. Die Sylter Politik muss entsprechend umsteuern und wir Insel-Grüne würden uns vom Land einen breiteren, iressortübergreifenden Lösungsvorschlag wünschen, als lediglich einen Raumordnerischen Vertrag der Baubehörde, der der alten Logik des „mehr Bauens“ folgt.

Ein weiterer wichtiger Punkt, weshalb die Grünen gegen den ROV stimmen, ist die mangelhafte Garantie im Vertragswerk, dass die zu bauenden Dauerwohnungen auch auf ewig Dauerwohnungen bleiben. In der Diskussion konnte der Vertreter des Landes nicht hinreichend sicherstellen, dass das durch den ROV gewährleistet ist. Zu vage sind die Instrumente der Erbpacht und städtebauliche Rahmenverträge, wie die Vergangenheit auf Sylt schon vielfach gezeigt hat.

Umso bedauerlicher, dass der Vertreter der Landesbehörde ganz deutlich machte, dass der ROV, wenn er nicht von der Gemeinde Sylt unterzeichnet würde, dann eben mit den übrigen Gemeinden allein umgesetzt würde. Diese „Friss oder stirb“ Aussage könnte die Gemeinde Sylt schon als Drohung auffassen. Die Entrüstung der Einwohnerinnen auf der BA-Sitzung, dass bei all den Vorgängen keine Bürgerbeteiligung hergestellt wurde, wurde  durch diese Aussage des Landesvertreters nochmal deutlich verstärkt.

Damit nährte dieser bei vielen im Publikum auch die Vermutung, dass eben doch Kungeleien zwischen Investoren, Einzelgemeinden  und Land laufen, die ohne Rücksicht auf die Meinung der Bürger und aller Inselgemeinden durchgezogen werden sollen. 

Lothar Koch