GROKO will Infektionsschutzgesetz vor Bundestagswahl durchpeitschen. Stoppt die Aushebelung unserer Grundrechte!

Auch Tourismusverband wehrt sich.

Gestern wurde im Bundestag über das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ diskutiert.

In atemberaubender Geschwindigkeit soll die Vorlage des Gesundheitsministers durchgeboxt werden.
Die Unverletzlichkeit der Wohnung, die körperliche Unversehrtheit sowie die Bewegungsfreiheit würden damit unverhältnismäßig stark eingeschränkt. „In Gefahrenlagen muss normalerweiser immer zunächst das mildere Mittel geprüft werden. Die Vorschläge der Bundesregierung widersprechen diesem Prinzip.“ sagt MdB Dr.Gesine Lötzsch von „Den Linken“. Katrin Göring Eckardt Fraktionsvorsitzende von Bündni90/Die Grünen ergänzt: „Der Bundestag muss das Recht bekommen, eine solche von der Regierung ausgerufene Notstandslage jederzeit auch wieder aufzuheben.“ der Grüne Bundestagsabgeordnete aus dem Norden, Konstatin von Notz erklärt: „Es kann – aufgrund des Rechtsstaatsprinzips, des Demokratiegebots und letztlich dem Ziel der Eindämmung der Pandemie – nicht länger hingenommen werden, dass die Einbindung der Parlamente derart zurückgefahren wird.“

Im Gesetzentwurf wird beispielsweise die Reisefreiheit bei Ausrufen einer pandemischen Lage nationaler Tragweite an eine Impfung gekoppelt. (Art. 1 Nr. 18, S. 12). Dies besagt, dass Menschen, die nach Deutschland einreisen und eventuell “einem erhöhten Infektionsrisiko” für den für die Pandemie verantwortlichen Erreger ausgesetzt waren, in Zukunft verpflichtet werden können, eine entsprechende Impfdokumentation vorzulegen. Dies entspricht einer Impfpflicht durch die Hintertür für all diejenigen, die ins Ausland reisen möchten oder müssen, welches als Risikogebiet deklariert wird. Es wird explizit erwähnt, dass das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 GG) durch diese und weitere Regelungen eingeschränkt wird.

Ausnahmen von den Regelungen nach Art 1 Nr. 18, S. 12 werden durch Rechtsverordnungen geregelt. Das heißt, dass wiederum nicht der Gesetzgeber, sondern Behörden darüber entscheiden, wer von den Regelungen ausgenommen ist und wer nicht.

Der Datenschutz wird ebenso mit Füßen getreten. Beispielsweise sollen Betroffene sich digital melden müssen und dabei u.a. ihre Aufenthaltsorte bis zu zehn Tage vor und nach der Einreise angeben. Hierfür soll das RKI ein elektronisches Melde- und Informationssystem einrichten und einen IT-Dienstleister mit der technischen Umsetzung beauftragen (S. 11 unter 18. (9)). Die Daten dürfen zwar von der zuständigen Behörde nur eingeschränkt und maximal 14 Tage nach Einreise verwendet werden, über die Datennutzung durch den externen Dienstleister ist hier nichts festgelegt. Darüber hinaus sollen die Gesundheitsdaten an Beförderer weitergegeben werden dürfen (neuer Abs. 10 Nr. 1, S. 11).

Es ist problematisch, dass all diese Pflichten durch Verordnung der Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundestages beschlossen werden dürfen.

Dagegen wehr sich nun auch der Deutsche Tourismusverband in einer Pressemitteilung:

Infektionsschutzgesetz: Tourismusverbände kritisieren fehlende Beteiligung der betroffenen Branchen

Berlin, 11.11.2020 – Der Bund will mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz, in dem auch das Infektionsschutzgesetz enthalten ist, die Rechtsgrundlage für weitreichende Grundrechtseingriffe schaffen. Dazu gehören im neuen § 28a Infektionsschutzgesetz auch Verbote touristischer Übernachtungen, Reiseverbote, Beförderungsbeschränkungen, Veranstaltungsverbote oder Gastronomieschließungen. Dazu findet im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am Donnerstag eine Öffentliche Anhörung statt. Bereits in der kommenden Woche soll das Gesetzespaket abschließend im Bundestag beraten werden.

Der Deutsche Reiseverband (DRV) und der Deutsche Tourismusverband (DTV) kritisieren, dass die Reisefreiheit mit Übernachtungsverboten weitreichend eingeschränkt wird. Dabei liefert der Gesetzentwurf keine ausreichende Begründung, warum Beherbergungsverbote geeignet und erforderlich sein sollen, das Pandemiegeschehen maßgeblich zu beeinflussen. Vielmehr haben die Auswertungen des Robert-Koch-Institutes in den vergangenen Monaten gezeigt, dass Reisen und touristische Übernachtungen im In- und Ausland nicht zu einer erhöhten Verbreitung des Virus geführt haben. Maßgeblich sind nach wie vor die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln besonders im familiären Umfeld.

DTV und DRV zeigen sich zudem überrascht, mit welcher Geschwindigkeit das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz beraten und beschlossen werden soll. Der Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes, Norbert Kunz betont: „Der rechtlich komplexe Gesetzentwurf soll in nicht einmal zwei Wochen das gesamte parlamentarische Verfahren von der ersten bis zur dritten Lesung durchlaufen. Weder der Tourismusausschuss noch der Kulturausschuss des Deutschen Bundestages waren zunächst für die Mitberatung vorgesehen, obwohl der Tourismus und der Kulturbereich stark von den vorgesehenen Regelungen betroffen sein werden.“ Dirk Inger, Hauptgeschäftsführer des DRV ergänzt: „Für die Tourismusbranche stehen u.a. Beherbergungs- und Reiseverbote, Restaurantschließungen und Veranstaltungseinschränkungen und -verbote im Raum. Zu der am Donnerstag anstehenden Anhörung des Bundestagsgesundheitsausschusses sind fast ausschließlich Sachverständige aus dem Gesundheitswesen sowie juristische

Sachverständige geladen. Vertreter der betroffenen Wirtschaftsbranchen werden dagegen nicht angehört. Das empfinden wir angesichts der Tragweite der vorgesehenen Regelungen als nicht angemessen.“

Angesichts der zum Teil sogar die Grundrechte betreffenden Eingriffe sollte ein Mindestmaß an parlamentarischen Gepflogenheiten eingehalten werden, betonen beide Branchenverbände. Die von den Regelungen hauptbetroffenen Branchen sollten wenigstens die Möglichkeit haben, sich im parlamentarischen Raum zu den Gesetzgebungsplänen zu äußern. Der Deutsche Reiseverband und der Deutsche Tourismusverband haben in einem gemeinsamen Brief an die Fraktionen im Deutschen Bundestag eine angemessene Beteiligung der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft angemahnt sowie um Berücksichtigung der Daten zur Ausbreitung des Infektionsgeschehens gebeten.

PM des Toursimusverbandes: Huberta Sasse
Leitung Presse- & Öffentlichkeitsarbeit Deutscher Tourismusverband
 sasse@deutschertourismusverband.de

NaturReporter Sylt empfiehlt Mails an die Bundestagsabgeordneten Ihres Kreises zu senden.

Textvorschlag:

Mit Bestürzung habe ich vom Entwurf zum  3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nat. Tragweite gehört.
Als kritische Bürgerin und Demokratin, die sich mit der deutschen Geschichte auseinandergesetzt hat, bitte ich Sie, diesem Gesetzesentwurf nicht zuzustimmen.
Meines Erachtens ist die Gefahr eines Missbrauchs zu groß, Bürgerrechte im Handstreich und nach Belieben auszusetzen.

Sollten Sie sich doch für dieses Gesetz entscheiden, bitte ich um eine Erläuterung, wie sichergestellt werde  kann, daß in Zukunft Regierende dieses nicht im Sinne eines Ermächtigungsgesetzes mißbrauchen können. 

Mit freundlichen Grüssen…

19.9. World Cleanup Day: Müllsammelaktion auf Sylt zum Schutz der Wale und Delfine

21 Millionen Menschen in 180 Ländern haben vor einem Jahr beim World Cleanup Day mitgemacht und mit Müllsammelaktionen ein Zeichen gegen die weltweite Plastikflut gesetzt. Die Wal- und Delfinschutzorganisation Whale and Dolphin Conservation organisiert dieses Jahr zum World Cleanup Day in Kooperation mit BRITA und der Arche Wattenmeer eine Müllsammelaktion auf Sylt. Und zwar dort, wo der Plastikmüll auf unseren einzigen heimischen und vom Aussterben bedrohten Wal, den Schweinswal, trifft. 

Einmal in den Meeren angelangt, stellen Plastiktüten, -flaschen und -verpackungen eine große Gefahr für die Meeresbewohner dar. Die Tiere verwechseln das Plastik mit Nahrung, verschlucken es, verfangen sich in Plastiknetzen oder nehmen über die Nahrungskette Mikroplastik auf. Leider verenden dabei viele Tiere. Um der Bedrohung entgegenzuwirken, organisiert die gemeinnützige Wal- und Delfinschutzorganisation Whale and Dolphin Conservation (WDC), mit finanzieller Unterstützung durch BRITA, in diesem Jahr zehn Müllsammelaktionen, sogenannte Clean-Ups, an Flussufern in ganz Deutschland. Zum World Cleanup Day, am 19. September, findet die Aktion auf Sylt statt, wo der Müll von den Stränden direkt in die Nordsee gelangt und zur Gefahr für unsere heimischen Schweinswale wird. 

„Mit unseren bundesweiten Clean-Ups möchten wir so viele Menschen wie möglich dafür sensibilisieren, wie viel Müll oft achtlos beim Spazierengehen in die Umwelt geschmissen wird. Besonders heikel sind Abschnitte an Flussufern, denn über die Flüsse wird der Müll letztlich ins Meer getragen und stellt spätestens dort eine große Gefahr für die Tiere dar“, sagt Bianca König, Pressereferentin und Organisatorin der Clean-Ups bei WDC. 

Am World Cleanup Day einen besonderen Fokus auf die Strände zu legen, scheint besonders im Corona-Jahr wichtiger denn je. Der Tourismus hinterlässt bleibende Spuren in der Natur; hinzu kommen aber auch die ersten Herbststürme, die allerlei Treibgut anspülen und Gelegenheit bieten, es vom Ufer zu entfernen. 

„Neben Unterwasserlärm und Fischerei bzw. Beifang sind die Schweinshttp://whales.org/wdc-ziele/meere-schuetzen/plastikmuell-meer/urban-coastal-clean-up-guide/wale in der Nord- und Ostsee insbesondere durch herumtreibenden Plastikmüll gefährdet. Fast 80 Prozent des Mülls im Meer stammt dabei von Land. Je mehr Müll wir also von den Stränden und Flussufern wegsammeln können, desto besser für den Schweinswal“, ergänzt Bianca König und appelliert damit an die Besucher*innen auf Sylt, sich am World Cleanup Day an der Aktion zu beteiligen. 

Engagierte Bürger*innen haben darüber hinaus die Möglichkeit, auf der Website von WDC einen kostenlosen Clean-Up Guide herunterzuladen, um in der eigenen Stadt eine Müllsammelaktion zu organisieren. Mehr Infos, auch zu den weiteren bevorstehenden WDC-Clean-Ups nach Sylt, unter whales.org/wdc-ziele/meere-schuetzen/plastikmuell-meer/urban-coastal-clean-up-guide/. 

WDC Clean-Up auf Sylt: Der Schein trügt – auch wenn Strände auf den ersten Blick sauber wirken, verbergen sich im Sand oftmals Zigarettenstummel, Plastiklöffel, Schraubverschlüsse und weiterer kleinteiliger Müll. © WDC 

Der vom Aussterben bedrohte Schweinswal in der Nord- und Ostsee wird durch herumtreibenden Müll stark gefährdet. Die Tiere verwechseln das Plastik mit Nahrung, verschlucken den Müll und sterben meist an den Folgen. © Steven Hille / funkloch.me 

Die Influencerin heylilahey machte bei einem Clean-Up an der Ostsee (Timmendorfer Strand) ein eindrückliches Video über die Funde. © heylilahey / Link: https://youtu.be/f1rMbqHJYLw 

Über Whale and Dolphin Conservation (WDC) 

WDC, Whale and Dolphin Conservation, ist die weltweit führende gemeinnützige Organisation, die sich ausschließlich dem Schutz von Walen und Delfinen widmet. Gegründet 1987 in Großbritannien sind wir seit 1999 mit einem Büro in Deutschland vertreten. Weitere Büros befinden sich in Argentinien, den USA und in Australien. Im Rahmen von Kampagnen, politischer Überzeugungsarbeit, Bildung, Beratung, Forschung, Rettungs- und Schutzprojekten verteidigen wir Wale und Delfine gegen die zahlreichen Gefahren, denen sie heute ausgesetzt sind. WDC-Wissenschaftler*innen arbeiten in nationalen, europäischen und internationalen Arbeitsgruppen, sind in allen relevanten internationalen Foren vertreten und haben direkten Einfluss auf maßgebliche Entscheidungen zur Zukunft von Walen und Delfinen. Wir sind Ansprechpartner*innen für Medien, Öffentlichkeit und Entscheidungsträger*innen. WDC ist eine als gemeinnützig anerkannte Körperschaft. Wir arbeiten politisch unabhängig und finanzieren uns über Spenden und Stiftungsmittel. Unsere Vision: Eine Welt, in der alle Wale und Delfine in Freiheit und Sicherheit leben. www.whales.org 

Kontakt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: 

Bianca König, bianca.koenig@whales.org, Tel: 06151 78 706 72 oder 089 6100 2395 

Mehr Informationen zu den bundesweiten Clean-Ups 2020 unter: whales.org/cleanup 

Über die Kooperation mit BRITA 

WDC arbeitet bereits seit 2016 eng mit dem Trinkwasserfilter-Hersteller BRITA daran, die Plastikflut in den Flüssen und Meeren zu reduzieren. Die bundesweiten Clean-Ups folgen in diesem Jahr nun auf eine Reihe von Schulbesuchen, ebenfalls unterstützt durch BRITA, bei denen WDC zuletzt mit jungen Schüler*innen über die Plastik-Problematik gesprochen und Lösungen sowie Alternativen aufgezeigt hat. 

Weitere WDC-Aktivitäten auf Sylt 

Auf Sylt hat WDC den komplett plastikfreien Umwelt-Geocache „Schweinswal Ahoi“ erstellt, mit dem man sich auf die Suche nach dem einzigen bei uns heimischen Wal machen kann. Die Caches bieten spannende Hintergründe zum Schutz des kleinen Wals und mit etwas Glück lassen sich Schweinswale sogar von Land aus beobachten! Mehr Informationen unter https://de.whales.org/wdc-ziele/meere-schuetzen/geocaching-sylt-schweinswal/ 

Wir sind daran interessiert, eine gute Beziehung zu Ihnen aufzubauen und Ihnen Informationen zu unseren Aktionen zukommen zu lassen. Deshalb verarbeiten wir auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe f der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (auch mit Hilfe von Dienstleister*innen) Ihre Daten. Wenn Sie dies nicht wünschen, können Sie jederzeit bei uns der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck, Sie zu kontaktieren, widersprechen. Sie können den Widerspruch auch per E-Mail senden an: datenschutz@whales.org. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter whales.org/datenschutzerklaerung. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie ebenfalls unter unserer Anschrift. 

PM von WDC

Sylts wichtigstes Kulturdenkmal verkommt zur Vorgarten-Deko – Heimatverein will klagen

 

An Friesen aus Plastik, die hinter Steinwällen stehen und Autofahrern zuwinken mussten wir uns bereits gewöhnen. Jetzt hat der Bauherr eines Apartmenthauses in Wenningstedt bald etwas Besseres zu bieten. Dekorativ steht vor seinem Vermietobjekt demnächst ein 5000 Jahre altes Megalithgrab- eines der größten Deutschlands. Das liegt daran, dass sämtliche Behörden bis hin zum Archäologischen Landesamt den Neubau in unmittelbarer Nähe zugelassen haben. Der Heimatverein will jetzt erneut gegen die Abweisung seiner ersten Klage klagen.

Presseinformation der Sölring Foriining

Der erweiterte Vorstand der SÖLRING FORIINING e.V. hat beschlossen, die Abweisung eines Eilrechtsschutzverfahrens über den Beginn eines Bauvorhabens in unmittelbarer Nähe des Steinzeitgrabes Denghoog in Wenningstedt durch die 8. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes nicht zu akzeptieren und weitere Rechtsmittel einzulegen. 

Entwürdigung eines 5000 Jahre alten Kultplatzes durch Appartement-Neubau

Auf dem Nachbargrundstück des im Besitz der Sölring Foriining befindlichen Großsteingrabes Denghoog soll seit Frühjahr 2019 eine Baustelle für die Entstehung eines Appartementhauses eingerichtet werden. Der Verein wehrt sich dagegen und hatte deutschlandweit bereits 6000 Unterschriften gegen das Vorhaben gesammelt. 

Aufgrund des drohenden Baubeginnes und der Tatsache, dass der im September 2019 durch die Sölring Foriining bei der Unteren Baubehörde des Kreises Nordfriesland gestellte Widerspruch zur Baugenehmigung bis heute noch nicht beschieden ist, hatte der Verein das o. g. Eilrechtsschutzverfahren beim Verwaltungsgericht mit dem Ziel, den Beginn der Bauarbeiten bis zu einer endgültigen Entscheidung ruhen zu lassen, gestellt. Dieser Antrag ist nun abgewiesen worden. 

Denghoog zur Wintersonnenwende, Foto: L.Koch

Aus Sicht des Vorstandes der Sölring Foriining ist es sehr bedauerlich, dass die Kammer nach rein baurechtlichen Gesichtspunkten entschieden hat und dem vom Verein beauftragten und beigefügten denkmalfachlichen Gutachten über die Minderung der Ausstrahlungswirkung des 5000 Jahre alten Megalithgrabes durch das geplante Appartementhaus mit acht Parkplätzen und einem überdimensionierten Keller von 150 % der Grundfläche des Gebäudes nicht berücksichtigte. Laut Beschluss sieht die Kammer die Baugenehmigung denkmalschutzrechtlich gewürdigt und beruft sich auf die Anordnung archäologischer Untersuchungen und auf die Anbringung von Sensoren zur Schwingungsmessung der umfangreichen Erdarbeiten für die fast 700 m² große Baugrube. 

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes ist die denkmalschutzrechtliche Genehmigung durch das Archäologische Landesamt nicht zu beanstanden, obwohl nachweislich während der Aufstellung des B-Planes Nr.7 weder von der unteren Denkmalschutzbehörde in Husum noch vom Archäologischen Landesamt in Schleswig denkmalschutzfachliche Festsetzungen zum Schutze des Denkmals erfolgten. Der Denghoog findet in den sogenannten Rückläufern aus diesen Behörden nicht einmal Erwähnung. 

Eine fehlerhafte Ermessensentscheidung will das Gericht nach summarischer Überprüfung in diesem Eilverfahren dennoch nicht erkannt haben und schreibt im Beschluss, denkmalrechtliche Belange seien abgewogen worden. Diese Ansicht wird vom Vorstand des Vereines nicht geteilt. 

Das Verwaltungsgericht beruft sich auf die aktuellen Aussagen des ALSH, nach dem das geplante Haus zwar etwas größer, aber von den Ausmaßen „noch vertretbar“ sei. Eine Landschaftswirkung sei für die Besucher ohnehin nicht gegeben. Der belaubte Grünstreifen Seite 2 von 3 

sichere den Erlebniswert. Die Abholzung von einigen Bäumen habe hier keine Wirkung. Das Denkmal sei dadurch nicht betroffen. 

Dem steht entgegen, dass seit der Abholzung des südlichen und westlichen Grüngürtels um das Baugrundstück bereits mehrere der hohen Bäume, die als Sichtschutz laut Auflage stehen bleiben sollen, durch die Entstehung einer neuen Windschneise abgängig sind. Dieser zu erhaltende Baumbestand wird unweigerlich durch Weststürme auch weiter dezimiert werden. Der Denghoog wird aus Sicht der Betroffenen als das für die Insel so wichtige Zeugnis früher Besiedelung damit unweigerlich zum Vorgarten eines Appartementhauses. 

Auch der von der Grundstücksgrenze des Denghoog nur 3 m entfernte Parkplatz und der damit verbundene ständige Autoverkehr durch acht Fahrzeuge der Bewohner und diverser Zulieferer, Post und Müllabfuhr direkt neben dem Denkmal sieht das Gericht nicht als Belastung für einen würdigen Museumsbetrieb des Grabes und verweist auf eine „Verbesserung“, da die Zufahrt zum geplanten Appartementhaus nun weiter entfernt läge. Man muss zu dieser Aussage wissen, dass der Pensionsbetrieb im Altgebäude seit 1978 eingestellt wurde und somit nur noch die Müllabfuhr den Weg nutzte. 

Der Vorstand der SÖLRING FORIINING bezieht sich nun auf das Votum der letzten Mitgliederversammlung am 28. März 2020 und wird Beschwerde gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht einlegen, um dem überregionalen Wert dieses Kulturdenkmales gerecht zu werden und sein Erscheinungsbild für die Insel und folgende Generationen zu sichern. 

Die mit einer Klage verbundenen Kosten stellen für den Verein eine große finanzielle Bürde dar. Der Vorstand bittet alle Sylter und Freunde der Insel um Unterstützung im Kampf um die Unversehrtheit und das würdige Erscheinungsbild des Steinzeitgrabes Denghoog. Jeder Beitrag hilft. 

Kontonummer: Sylt Bank IBAN DE51 2179 1805 0000 0042 51 

Sölring Foriining

Rätselhaftes Heringssterben an der Nordseeküste

An mehreren Orten an der deutschen Nordseeküste werden seit einigen Tagen vermehrt tote Fische im Spülsaum gefunden. Wie das Strandfundeportal „BeachExplorer.org“ meldet, sind vor Cuxhaven, Büsum, Eiderstedt und Nordstrand seit dem Mittsommerwochenende teils Hunderte von toten oder geschwächten Jungheringen angeschwemmt worden. Fachleute rätseln derzeit noch über die mögliche Todesursache. „Das Meerwasser ist nur etwa 20 Grad warm und Heringe weichen vor Überhitzung normalerweise in tieferes Wasser aus“, berichtet Biologe Rainer Borcherding von der Schutzstation Wattenmeer. Möglicherweise seien die nur wenige Monate alten Tiere in Kontakt mit giftigen Algen gekommen, die sich auf Grund der warmen Witterung zu entwickeln beginnen. Proben der toten Jungheringe wurden genommen. Die Ergebnisse der Analysen sollen in einigen Tagen vorliegen.

Tote Heringe im Spülsaum von St.Peter Ording

Heringe laichen im Februar in 40 – 60 Meter tiefem Wasser ab. Aus den Larven entwickeln sich Jungfische, die mit drei Zentimeter Körperlänge ihren Eltern gleichen. Geschlechtsreif werden Heringe nach drei bis sieben Jahren. 

Meldungen von Totfunden bitte an das Strandfundeportal BeachExplorer.orghttps://www.beachexplorer.org/

Text und Fotos: Schutzstation Wattenmeer, Rainer Schulz

Die Zeit ist reif für SYLTOPIA

Syltopia – der utopische Roman wird jede Woche aktueller, nicht nur wegen des drastischen Wandels, den wir gerade erleben, sondern auch, weil die Bürgermeisterwahl auf der Insel Ende des Jahres wieder in die heisse Phase geht. Bereitet euch vor , lest euch ein und lacht euch durch die Krise!

PS: dieser Roman ist besonders für SyltliebhaberInnen geeignet, aber auch übertragbar auf jede andere Ferienregion und letztendlich auf unsere ganze Gesellschaft. Bestellungen möglichst direkt bei ClarityVerlag.de. Mehr zum Inhalt auch hier : http://www.syltopia.de/?page_id=23