Bei der Hallenfrage wird weiter an der „Kosten-Uhr“ gedreht
Das leidige Thema um die Halle 28 bleibt, wie befürchtet, ein „Sylter Schwarzes Loch“. (s. vorherige Artikel unter Stichwort „Hallen“).
Nachdem die CDU-Fraktion nun den Versuch unternimmt für die geplante Sanierung der Halle 28 mehr Geld aus dem ursprünglich gedeckelten Finanztopf der Gemeinde herauszuholen (SR,8.11.2018), meldet sich die SWG mit einem Leserbrief in der Sylter Rundschau zu Wort, der die Fakten auf den Punkt bringt (Sylter Rundschau – Samstag, 10.11.2018):
Sylter Wählergemeinschaft (SWG) lehnt CDU-Vorstoß in Sachen Halle 28 ab:
„So ein Projekt kann man nur befürworten, wenn es nicht das eigene Geld kostet“
Die Überschrift des ursprünglichen Artikels in der Sylter Rundschau lautete:„CDU legt Konzept für Sanierung der Halle 28 vor“ – spannend, aber leider wird kein Konzept vorgelegt, sondern lediglich, wie zu erwarten war, mehr Geld eingefordert. Die Halle 28 hat die Gemeinde Sylt bereits viel Zeit und Geld gekostet. Es werden Mittel und Ressourcen gebunden und investiert, die an anderer Stelle viel dringender gebraucht werden.
Wir können die „Kosten-Uhr“ im Zusammenhang mit der Halle 28 jetzt weiter drehen und sind, falls der CDU-Antrag eine Zustimmung findet, bei deutlich über einer Million Euro. Damit aber noch lange nicht ge
nug. Im Antrag wird von einem Freibrief für unvorhersehbare Kosten gesprochen. Weil jedoch entsprechende Gutachten vorliegen, sind die Kosten, die anfallen werden, nicht unvorhersehbar.
Die Bedarfe sind bekannt und entsprechende Kostenschätzungen liegen vor. Daher müsste eine umsichtige Finanzplanung für die kommenden zehn Jahre jährlich einen Betrag in Höhe von 200 000 Euro berücksichtigen – gesamt also nochmal zwei Millionen Euro, um diese bereits bekannten „unvorhersehbaren“ Investitionen abzudecken. So ein Projekt kann man wirklich nur befürworten, wenn es nicht das eigene Geld kostet. Die SWG steht für einen sorgsamen Umgang mit Steuergeldern und kann diesem Antrag nicht folgen.
Eine Frage, welche seit vielen Monaten immer negativ beantwortet wird: Liegt die Genehmigung des Kreises vor? Nein! Und man bedenke, erst wenn der Kreis seine Zustimmung erteilen sollte, wird die Denkmalpflege involviert. Der Vorgang Halle 28 liegt dort noch nicht einmal als Bearbeitungsvorgang vor. Sobald die Denkmalpflege auf den Plan kommt, werden auch neue Auflagen und Investitionsmaßnahmen folgen. Von den Nachzahlungen an den Bund ganz zu schweigen.
Und was geschieht, wenn der Kreis die Zustimmung nicht erteilt ? Und das Ganze für den Katastrophenschutz? Wie viele Katastrophenlagen gab es denn die vergangenen 50 Jahre? Nach unseren Recherchen eine. Was konkret soll die Halle 28 bringen?
Wir denken, jedem ist mittlerweile klar, dass die Halle 28 für eine Evakuierung nicht die erste Adresse sein kann. Welches Konzept steht also hinter der Halle 28?
Demokratie ist ein hohes Gut und damit gilt es auch sorgsam umzugehen. Zur Demokratie gehört jedoch auch, dass bei einer geänderten Sachlage Entscheidungen hinterfragt und erneut auf den Prüfstand gestellt werden.
Die geänderte Sachlage sind an allererster Stelle die Kosten. Hier wurde dem Wähler gesagt, es würde mit wenig Mitteln – schätzungsweise 250 000 Euro – eine Herrichtung der Halle 28 möglich sein. Bei weitem gefehlt! Der SWG wird in diesem Zusammenhang immer wieder vorgeworfen, dass demokratische Entscheidungen nicht akzeptiert würden. Hier können wir nur gebetsmühlenartig wiederholen: Der Bürgerentscheid wird respektiert. Aus unserer Sicht hat sich jedoch die Sachlage wie beschrieben verändert und wir sind es unseren Bürgern und künftigen Generationen schuldig, Investitionen zu hinterfragen und zu beurteilen. Leider ist es in der Angelegenheit „Halle 28“ nicht möglich, eine Diskussion auf Sachebene zu führen.
Fraktionsvorsitzender Mario Pennino im Namen der
Sylter Wählergemeinschaft
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