Beiträge

Fighting for Fish mit Sternekoch Tim Mälzer

Lieber Leser von NatürlichSylt,

haben Sie schon von der Fish Fight Kampagne des Sternekochs Tim Mälzer gehört?
Ich habe meinen Namen zu der Petition hinzugefügt und ich denke, dass Sie dasselbe tun könnten. Sie können sich hier anmelden: www.fishfight.net . Hierfür benötigen Sie nur einige Sekunden und können einen echten Unterschied bewirken.

Rund die Hälfte des Fisches, der in der Nordsee gefangen wird, wird tot zurück ins Meer geworfen und Fish Fight kämpft dafür, die Gesetze der EU zu ändern, um dies zu stoppen. Gemeinsam können wir dabei helfen, diesen Wahnsinn zu stoppen.

Ich danke Ihnen ganz herzlich,

Lothar Koch

Überfischung der Nordsee: Lösungsansätze

Wie ich in „Natürlich Sylt“ ausführe, kommen die Fischbestände in Nordsee und Nordatlantik immer mehr an ihre Grenze. Zudem verursacht die Fischerei erhebliche ökologische Probleme durch Zerstörung des Meeresbodens und den Rückwurf von grossen Mengen an Beifang.
Zwei TV-Beiträge auf 3Sat zeigen Ansätze, wie die Problematik gemildert werden könnte:

Sanfterer Schollenfang mit der Enterprise
Fischereikontrolle über Bordkamera

Lothar Koch

Europas Megatrawler auf Beutezug vor Afrika

Die EU zahlt jedes Jahr Millionen, damit ihre Flotte vor Afrika fischen kann. Die Meere leeren sich, heimische Fischer werden verdrängt.
Pikant ist: Immer wieder werden Schiffe, die sich Fischereirechte von der senegalesischen Regierung gesichert haben, beim illegalen Fischen erwischt. Erst Anfang März wurde der russische Trawler Oleg Naydenov nach Informationen von Greenpeace festgesetzt, weil er offenbar in den Gründen der Kleinfischer unterwegs war. Er zahlte eine Strafe von 45.000 Euro und durfte weiterfischen. „Der Regierung sind wirkungsvolle Kontrollen und Strafen egal.“Mitte März wurde wegen illegaler Fischerei ein litauischer Trawler festgesetzt. Litauen ist seit 2004 Mitglied der Europäischen Union.

Millionenschwere Fischereiabkommen
Umweltschützer und Fischereiexperten warnen seit Jahren vor den Problemen. Das Thema ist akut, weil die EU beim Beutezug vor Afrika mitmischt und zurzeit ihre Fischereipolitik reformiert. Die Reform dreht sich um Fangquoten, Überkapazitäten und handelbare Fischereirechte. Doch wer über Überkapazitäten streitet, der streitet auch über Fischereiabkommen. Diese schließt Europa seit Mitte der Siebzigerjahre mit afrikanischen und pazifischen Staaten.
Diese Verträge funktionieren nach dem Prinzip „Cash for Fish“: Die EU zahlt afrikanischen Staaten Geld und darf im Gegenzug in deren Fanggründen fischen. Schließlich sind die heimischen Bestände vor Europas Küsten zu mehr als drei Vierteln überfischt. Inzwischen stammen mehr als ein Viertel der Fische, die Europas Flotten jährlich fangen, aus Meeren außerhalb der EU.
Mit 13 Staaten unterhält die EU zurzeit die genannten Partnerschaftsabkommen. Sie sind Millionen wert. Allein die Verträge mit Mauretanien hatten im Jahr 2006, als das jüngste Abkommen mit dem Land in Kraft trat, einen Wert von 86 Millionen Euro. Rund 90 Prozent der Summe zahlen die europäischen Steuerzahler. Die Reeder beteiligen sich kaum an den Kosten. Im Gegenteil: Sie erhalten in der Regel sogar Subventionen für Schiffsneubauten und profitieren vom steuerfreien Treibstoff.
Nicht nur lokale Fischer, Umweltschützer und Politiker sind gegen die Abkommen. Auch der deutsche Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) äußert Kritik. Denn de facto fischt Europa den Afrikanern den Fisch weg. Dabei darf nach internationalem Recht Europa nur Verträge mit Staaten eingehen, die ihre Überschüsse an Fisch verkaufen. Der SRU schreibt in dem Gutachten, er habe „Zweifel daran, dass eine ausreichende Überwachung der Fischereiaktivitäten durch die Drittstaaten wie auch die Einhaltung von strengen Nachhaltigkeitskriterien realistisch ist.“

Die EU zahlt Millionen, um ihre Fischereiflotte auszulasten
Der EU ist es Millionen wert, die überdimensionierte europäische Flotte auszulasten. Sinnhaftigkeit und der effiziente Einsatz europäischer Steuergelder scheinen dabei keine Rolle zu spielen. Das zeigt das Abkommen mit Guinea-Bissau, das der SRU in seinem Gutachten auseinandernimmt. Jährlich habe die EU sieben Millionen Euro gezahlt, damit EU-Schiffe vor der Küste Guinea-Bissaus fischen durften. Sieben Millionen Euro, um 470 Arbeitsplätze von EU-Bürgern auf See zu finanzieren. Für Guinea-Bissau sei das Abkommen im Gegenzug extrem wichtig: Im Schnitt macht es 7,3 Prozent des Staatsbudgets aus. „Wir exportieren unser Überfischungsproblem nach Afrika“, sagt Isabella Lövin, Grünen-Abgeordnete im Europaparlament, „und dann verschwenden wir auch noch Steuergelder dafür.“
Die Regierungen der westafrikanischen Staaten verkaufen  Fischereirechte auch direkt an Staaten wie Russland oder China.
Es sind Nationen, die unter Umweltschützern als Piratenstaaten verschrien sind. Sie fischen, was das Zeug hält – um im Zweifelsfall am Ende nur Fischmehl zu produzieren. Mindeststandards an Transparenz, an Quoten und Arbeitsbedingungen an Bord würden diese Verträge nicht kennen – das unterscheide sie von den EU-Abkommen. „Es war ein Fehler, die Verträge mit der EU aufzukündigen“, sagt Gueye heute und klingt zerknirscht. „Jetzt haben wir die Probleme mit den Russen.“

Quelle: Die Zeit / Greenpeace

Gerichtsurteil: Muschelfischerei muss Naturschutz stärker beachten

Presseinformation

23.03.12  –  SCHUTZSTATION WATTENMEER – WWF

Umweltverbände kritisieren fehlendes Umdenken in der Landesregierung

Die Schutzstation Wattenmeer und der WWF haben sich zufrieden über das von ihnen erstrittene Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig zur Muschelfischerei geäußert. Zu dem Urteil liegt inzwischen auch die Begründung vor. Das OVG verbietet den weiteren Import von gebietsfremden Muscheln in den Nationalpark, weil die Gefahr der Einschleppung fremder Arten zu groß ist und weil das Nationalparkgesetz nicht berücksichtigt wurde.

„Die Urteilsbegründung liegt nun vor, und das Gericht hat uns in allen Punkten recht gegeben. Ein großer Erfolg für den Nationalpark!“, sagt Silvia Gaus, Naturschutzexpertin bei der Schutzstation Wattenmeer. „Das Urteil ist eine deutliche Kritik an den Fischereibehörden, die seit mindestens sechs Jahren ohne die gebotene Rücksicht auf die Natur diese Eingriffe in den Nationalpark genehmigten. Zugleich stärkt es die Position der Nationalparkverwaltung, deren eigenständiges Genehmigungsrecht bislang umgangen wurde.“

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat dieses Vorgehen lange gedeckt und die Naturschutzbehörden bei ihren gesetzlichen Aufgaben im Nationalpark ausgebremst. „Die Landesregierung muss hier dringend umdenken und sich stärker auf die Seite des Naturschutzes stellen statt erneut nach Schlupflöchern zu suchen,“ sagt Hans-Ulrich Rösner vom WWF. „Es geht darum, das Urteil umzusetzen statt es zu umgehen“.

Schutzstation Wattenmeer und WWF gehen davon aus, dass auch das von der Landesregierung kurz vor der Jahreswende entgegen Warnungen der Naturschutzverbände unterschriebene Muschelfischereiprogramm nun keinen Bestand haben kann. Zwar hat man den vom Gericht verbotenen Import aus dem Programm herausgenommen. Allerdings wird weiter geplant, große Flächen im Nationalpark mit sogenannten „Saatmuschelgewinnungsanlagen“ zu überbauen. Wie schon beim Import von Muscheln in den Nationalpark sollen die Naturschutzverbände bei dem Genehmigungsverfahren nicht mit einem Einspruchsrecht beteiligt werden. Dies geschehe mit der Begründung, ein solcher Eingriff in den Nationalpark habe mit Naturschutzrecht nichts zu tun und sei nur fischereirechtlich zu entscheiden. Genau dies habe das OVG Schleswig bei seinem Urteil aber soeben für rechtswidrig erklärt.

„Die Hardliner setzen ihren Durchmarsch fort, und Umweltministerin Rumpf, die auch Fischereiministerin ist, schaut zu,“ klagt Silvia Gaus. „Es ist eine klare politische Aufgabe, nun den ernsthaften Dialog zu suchen und eine auch für den Nationalpark verträgliche Lösung zu erarbeiten,“ fordert WWF-Experte Rösner, „sonst bleibt aufs Neue nur der Weg vor Gericht, um eine Einhaltung der Gesetze zu erreichen.“

Zum Hintergrund:
Das Urteil des OVG Schleswig richtet sich gegen den vor einigen Jahren begonnenen Import von Besatzmuscheln aus Großbritannien und Irland. Man berücksichtigte bei der Genehmigung nicht, dass das Nationalparkgesetz das Aussetzen standortfremder Tiere im Wattenmeer verbietet. Dies aus gutem Grund, denn auch die biologische Vielfalt im Meer leidet immer mehr unter der Einschleppung von gebietsfremden Arten. Im Wattenmeer besonders auffällig sind beispielsweise die Pazifische Auster und die amerikanische Schwertmuschel. Diese Arten erwiesen sich als sehr durchsetzungsfähig und breiten sich letztlich auf Kosten heimischer Arten aus. Beim Import der Miesmuscheln werden gebietsfremde Arten, die an ihnen haften oder als Parasiten in ihnen leben, unvorhersehbar und unvermeidbar mit eingeführt. Zudem sind die eingeführten Miesmuscheln selber nicht identisch mit den wilden Miesmuscheln im Wattenmeer, sondern an andere Standorte angepasst. Zum Teil handelt es sich mit der Mittelmeer-Miesmuschel sogar um eine andere Art.

Hinzu kommt, dass die im Wattenmeer heimische Miesmuschel seit Jahren immer seltener wird, und heute nur noch weniger als 10 % der früher vorhandenen Bestände vorhanden sind. Die Gründe sind zwar vielfältig und können von natürlichen Ursachen bis zur Befischung reichen, doch hätte dies in jedem Fall zu wesentlichen Änderungen bei der Fischerei führen müssen. Entgegen aller Warnungen der Naturschutzverbände will man aber dennoch die Fischerei ungebremst fortsetzen und hat die eigentlich noch bis 2016 gültigen Verträge Ende 2011 noch kurz vor der Landtagswahl um 15 Jahre verlängert. Eine Verbesserung für den Nationalpark war dies nicht, denn auf einer Fläche von 300 Hektar oder mehr will man nun auch Saatmuschelgewinnungsanlagen dort bauen. Dies soll zusätzlich zur weiter erfolgenden Abfischung der wilden Muscheln erfolgen.

Weitere Informationen:
Schutzstation Wattenmeer: Silvia Gaus 0171-6327513
WWF: Dr. Hans-Ulrich Rösner 0151-12290848
Dipl.Biol.Christof Goetze, – Pressesprecher- ,
Naturschutzgesellschaft SCHUTZSTATION WATTENMEER e.V.,
Tel.: 0 4841 / 66 85 46 ,
c.goetze@schutzstation-wattenmeer.de,