Wadden Sea under Pressure

List/ Sylt, 23 August 2025.


Heute reisen 16 Bachelor-, Master- und PhD-Studierende aus den drei Wattenmeerländern sowie aus weiteren Nationen nach List auf Sylt. Die Station ist Teil ihrer zehntägigen akademischen Summer School (18.–29. August 2025), die im dänischen Ribe begann und unter dem Motto „Wadden Sea under Pressure“ (Deutsch: „Wattenmeer unter Druck“) steht.

Im Fokus steht die interdisziplinäre Zusammenarbeit in internationalen Teams, um Lösungsansätze für die komplexen Herausforderungen des UNESCO-Weltnaturerbes Wattenmeer zu entwickeln – von Klimawandel und Tourismus bis zum Erhalt der Biodiversität. Sylt bietet mit seiner Lage im UNESCO-Weltnaturerbe und den einzigartigen Dünen-, Watt- und Küstenökosystemen einen idealen Standort, um die Wechselwirkungen zwischen Naturschutz, Tourismus und Klimawandel unmittelbar zu erleben.

Der Lehrplan umfasst fundierte Vorlesungen von Expert*innen aus Umwelt-, Sozial-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften sowie praxisnahe Exkursionen. Den Abschluss bildet der Besuch des Wattenmeertags in Wilhelmshaven – eine bedeutende Fach- und Netzwerkveranstaltung im Rahmen der Trilateralen Wattenmeer-Zusammenarbeit.

„Was wir mit der Summer School grundsätzlich versuchen, ist Verständnis und Begeisterung für die Einzigartigkeit des Lebensraumes Wattenmeer mit all seinen Facetten bei der nächsten Generation von Forschenden zu generieren,“ sagt Christian Buschbaum vom Alfred-Wegener-Institut. „Dies umfasst die Ökologie, aber auch das Wattenmeer als Kulturraum. Auf Sylt trifft das alles unmittelbar zusammen und die Insel ist damit ein Paradebeispiel für den Lebensraum Wattenmeer.“ Auf der Insel untersucht die Gruppe die Auswirkungen von Klimawandel und eingeschleppten Arten und führt Feldexperimente durch, die das wissenschaftliche Arbeiten im Wattenmeer verdeutlichen und einen Einblick in Beziehungen zwischen den hier lebenden Arten aufzeigen. Zudem erkundet sie die geologische und kulturelle Geschichte des Wattenmeers.

„Gerade in Zeiten des Klimawandels, in denen wir es mit sogenannten ‚wicked problems‘, also hochkomplexen Problemstellungen, zu tun haben, möchten wir ein tiefes Verständnis für die vielschichtigen Aufgaben beim Erhalt, dem Gebietsmanagement und in der politischen Verwaltung des Wattenmeeres vermitteln“, sagt Anja Domnick vom Gemeinsamen Wattenmeersekretariat. „Gleichzeitig möchten wir den Studierenden eine Plattform bieten, um sich mit erfahrenen Fachleuten und Gleichgesinnten zu vernetzen – und so eine Gemeinschaft aufzubauen, die in der Lage ist, eines der bedeutendsten Naturerbe der Welt zu schützen.“

Die Summer School ist eine gemeinsame Initiative des Alfred-Wegener-Instituts, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI), der Fachhochschule-Westküste, des Gemeinsamen Wattenmeersekretariats und der Waddenacademie. Unterstützt wird sie vom Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein und vom dänischen Nationalpark Wattenmeer sowie vom Trilateralen Programmausschuss für Wattenmeerforschung und dem Partnership Hub im Rahmen der Trilateralen Wattenmeer-Zusammenarbeit.

Über das Wattenmeer
Das Wattenmeer bildet das größte zusammenhängende Sand-Schlickwattsystem der Welt, in dem dynamische Prozesse in einem weitgehend ungestörten Naturzustand ablaufen können. Es erstreckt sich über 500 km entlang der Küstenlinie dreier Länder: Dänemark, Deutschland und der Niederlande.

2009 wurde das Wattenmeer für seine global herausragende geologische und ökologische Bedeutung in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen. Es beherbergt über 10.000 Pflanzen- und Tierarten, die sich an die wechselhaften Lebensumstände angepasst haben. Millionen von Zugvögeln sind auf das Wattenmeer als Zwischenstopp und Rastgebiet angewiesen. Um den Schutz des Wattenmeers zu sichern, arbeiten Dänemark, Deutschland und die Niederlande seit 1978 zusammen und übernehmen gemeinsam die Verantwortung dafür, dass dieses einzigartige Ökosystem zum Wohle jetziger und zukünftiger Generationen erhalten wird.

Annika Bostelmann | Communications & Outreach Officer
Common Wadden Sea Secretariat | Virchowstrasse 1 | D-26382 Wilhelmshaven
+49 (0)4421 9108-19 | +49 (0)170 2706274 | waddensea-worldheritage.org

„Einspruchsfrist nutzen!“ Bürgernetzwerk ruft zum Widerstand gegen B-Plan 28 auf

Jetzt Musterbriefe zur Stellungnahme hier downloaden und absenden!

Westerland
Mit der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 28 durch die Gemeinde Sylt begann am 9. Juli 2025 eine vierwöchige Frist zur öffentlichen Auslegung. Die Bürgerinitiative „Merret reicht’s – Aus Liebe zu Sylt“ appelliert an alle Interessierten, „dringend und sofort“ von ihrem Recht auf Stellungnahme Gebrauch zu machen.

„Dieser Bebauungsplan darf so nicht beschlossen werden“, so Birte Wieda, Gründerin der Initiative. „Er ermöglicht eine erhebliche Ausweitung der Ferienwohnnutzung in einem bislang von Dauerwohnungen geprägten Gebiet und widerspricht allen zuvor beschlossenen Konzepten der Gemeindevertretung.“
(Download: Entwurf B-Plan 28, Gemeinde Sylt )

Worum geht’s?
Es geht um die Verhinderung des B-Plans 28, wie er jetzt beschlossen werden soll. Es geht um eine der letzten funktionierenden Nachbarschaften in Westerland. Es geht um den Schutz von Dauerwohnraum, der mit dem Entwurf des neuen Bebauungsplans 28 im Norden von Westerland keine Überlebenschance mehr hat.

Wenn dieser Entwurf durchkommt, wie jetzt geplant, dann fallen alle Schranken, dann stehen dem ungebremsten Ferienwohnungsbau künftig alle Türen offen.

Die Einspruchs-Frist läuft vom 09.07. bis 11.08.: vier Wochen lang können nun kritische Stellungnahmen zu diesem Plan eingereicht werden. Und das nicht nur von Bürgern der Gemeinde Sylt, sondern von allen, denen eine lebendige Insel Sylt am Herzen liegt.

Was ist passiert?

Weil Sylt ein riesiges Problem mit ungenehmigten („illegalen“) Ferienwohnungen hat, muss die Politik nun endlich baurechtliche Voraussetzungen schaffen, die diesen Zustand beenden und eine nachträgliche Genehmigung ermöglichen. Dafür müssen Bebauungspläne umgeschrieben werden, damit die Vorgaben der Gemeinde zur tatsächlichen Nutzung passen. Was sich nun alles ändern soll, kann man exemplarisch an der Änderung des B-Plan 28 ablesen. Denn den ersten Schritt macht die Gemeinde Sylt nun ausgerechnet mit einem gültigen B-Plan, der einmal ein Wohngebiet sichern sollte und in dessen Gesamtbereich bisher bereits 10% genehmigte Ferienvermietung möglich war.
In diesem Gebiet westlich des Schulzentrums, das einmal überwiegend von Insulanern bewohnt wurde, sind in den letzten Jahren aber sehr viele Immobilien verkauft und in illegale Ferienwohnungen umgewandelt worden. Diese könnten nun mit der Änderung in legale Feriennutzung überführt werden, doch im gleichen Zuge käme das Recht für 70 weitere Ferienwohnungen im Gebiet hinzu, da die Vorgaben für den Erhalt von Dauerwohnungen aufgeweicht werden.
Bis zu 3 Einheiten pro Adresse sollen künftig möglich sein, sogar eine vierte Einheit darf auf eine einzige Adresse gebucht werden, sofern es eine Dauerwohnung ist. Um diese Ausnutzung zu ermöglichen, sollen künftig Spitzböden und Keller zu offiziellen Wohnräumen werden dürfen. Die Dauerwohnräume werden kleiner, die Anzahl der Ferienwohnungen wird mehr, die Verdichtung nimmt zu. Alles wird noch viel schlimmer, als wir im Vorfeld bereits befürchtet hatten.

Und was war ursprünglich einstimmig beschlossen und den Syltern versprochen worden? Was waren die erklärten Ziele der Kommunalpolitik?
Festgeschrieben im Wohnraumentwicklungskonzept 2015 und einstimmig beschlossen im Beherbergungskonzept 2021:
– Schutz des Dauerwohnraums, Schutz des Altbestands
– Keine neuen Ferienwohnungen
– Touristische Bettenbegrenzung
– Verkehrsberuhigung
– Fokus auf die Interessen der Wohnbevölkerung Verbesserung der Infrastruktur für Insulaner
– Qualitätstourismus statt Massentourismus

Dieser neue Bebauungsplan bricht mit all diesen Versprechungen und ruiniert die letzten, verbliebenen Quartiere, in denen Sylter noch ein halbwegs intaktes nachbarschaftliches Wohnumfeld hatten.
Um die illegalen Ferienwohnungen nachträglich genehmigen zu können, werden die legalen Dauerwohnungen geopfert. Das ist „Realpolitik Sylt 2025“. 

Dieser B-Plan28 darf so nicht kommen! Das darf nicht geschehen. Deshalb brauchen wir jetzt jede Hand und jede Stimme, um durch Einwände und Stellungnahmen diesen Plan in dieser Form zu verhindern. Merret stellt Musterbriefe zur Verfügung, die bei der Gemeinde Sylt entweder per Post oder per email eingereicht werden können.
Downloads hier :
B-Plan 28 StellungnahmeMusterbrief als Word Doc
B-Plan 28 Stellungnahme Muster als pdf

B-Plan 28 ausführliche Stellungnahme Musterbrief 28 B-Plan als Word Doc
B-Plan 28 ausführliche Stellungnahme Muster PDF

B-Plan 28 Nachweise und Hintergrundinfos

Bis zum 11.August 2025 kann die Öffentlichkeit Stellungnahmen abgeben. Je mehr, je klarer, je entschiedener, umso besser. Im Bauausschuss Oktober/November wird dann über diese eingereichten Einwände und Stellungnahmen von Bürgern wie auch von Ministerien und Behörden weiter beraten.
Vielen Dank für eure aktive Hilfe,

Eure Merret

Merret Sylt ist ein sylter Bürgernetzwerk- aus Liebe zu Sylt

Großwal-Fallen existieren direkt vor Sylt!

Deutsche Meeresschutzverbände fordern: Bundesministerien sollen sich effektiver für den Walschutz in der Nordsee einsetzen

Am 2.6.2025 vor Rantum/Sylt gestrandeter Zwergwal mit Krebs-Fangkorb-Reusenleine um den Kopf. Foto: M. Zimpel

Tracking Linie eines irischen Krebs-Kutters vor Sylt vom 17.6.2025, unmittelbar an der Grenze zum Walschutzgebiet des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer 
Karte & AIS-Daten © VesselFinder.com | Basiskarte © OpenStreetMap contributors (CC BY-SA 2.0)

Sylt/Berlin 27.6.2025

„Die Gefährdung von kleinen und großen Walarten in der Nordsee durch Fischereigerät muss gestoppt werden“ sagt Lothar Koch, Meeresschützer auf der Nordseeinsel Sylt, der kürzlich einen in Fischereileinen verendeten Zwergwal am Rantumer Strand sichtete.

„Noch immer verfangen sich jährlich tausende Schweinswale in kilometerlangen Stellnetzen der Nordsee und neuerdings werden vor den friesischen Inseln auch Großwale durch Leinen einer internationalen Krebsfischerei gefährdet – das sogar innerhalb von Naturschutzgebieten“, ergänzt Dennis Schaper von der Schutzstation Wattenmeer.

„Fischereimethoden, die eine Gefahr für Wale jeglicher Größe darstellen, sind ebenso wie die Grundschleppnetzfischerei immer noch innerhalb von Meeres-Schutzgebieten erlaubt. Das ist ein Skandal“, so Fabian Ritter von M.E.E.R. e.V.. „Deutschland muss ein grundsätzliches Umdenken und ein stringentes, vorbeugendes Handeln bei der europäischen Fischereipolitik einfordern, um den Schutz der Meeressäuger in der Nordsee zu verbessern“, fordert der Walexperte.

Die Meeresschutzverbände Schutzstation Wattenmeer und M.E.E.R. e.V. fordern daher die beiden für Fischerei und Umwelt verantwortlichen Bundesministerien (für Ernährung & Landwirtschaft, BMEL, und für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz, BMUKN) auf, ihrer internationalen und nationalen Verantwortung für den Schutz der Wale und der Nordsee als Lebensraum gerecht zu werden und im Rahmen der EU-Fischereipolitik dafür zu sorgen, dass diese derart naturzerstörerische Fangmethode in deutschen Gewässern und insbesondere in Schutzgebieten wie dem Sylter Außenriff gestoppt wird. 

Hintergrund
Am 2. Juni 2025 wurde ein toter Zwergwal vor Rantum auf Sylt angetrieben. Sein Kopf hatte sich in einer Reusenleine verfangen, an der noch ein Krebsfangkorb der irischen Firma McBride Fishing hing. Recherchen ergaben nun, dass Fischereifahrzeuge dieser Firma regelmäßig vor Sylt und Borkum aktiv sind.
Ein Trackingmuster (vesselfinder.com) zeigt den genauen Standort eines der irischen Kutter am 17.6.2025 (Foto, oben) direkt außerhalb des Walschutzgebietes des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer im Naturschutzgebiet Sylter Außenriff-Östliche Deutsche Bucht.

Jedes der drei Fangfahrzeuge bringt nach eigenen Angaben der Firma McBride Fishing rund 150 Taschenkrebsfangkörbe am Meeresboden zum Einsatz. Diese werden an langen Verbindungs-Seilen ausgebracht und sind am Ende mit 26 m langen Bojenleinen gekennzeichnet (s. Zeichnung unten). Seit die Schleppnetzfischerei in deutschen Meeresschutzgebieten vor einigen Jahren verboten wurde, haben nun die Krebsfischer diese Lücke entdeckt und nutzen sie offenbar um hier sicher vor anderen Fischereiarten ihre Körbe zu platzieren. Es ist also wahrscheinlich, dass der Zwergwal von Rantum (Foto: M.Zippel, ganz oben) in einer dieser Leinen direkt vor der Insel zu Tode kam.

Laut einer Studie (Richardson et al. 2019) gehen global bis zu 25 % der auf hartem Substrat gestellten Körbe verloren, was auch zur Vermüllung und zur Geisternetz-Fischerei beiträgt. Mit der gleichen Fangkorb-Methode werden in der deutschen Nordsee auch Hummer für den Feinschmeckermarkt gefangen. Eine Krebsart, die gleichzeitig aufwändig mit Steuergeldern aufgepäppelt und wieder angesiedelt werden soll, aber rechtlich keinen Schutz genießt. Es gibt also neben dem Zwergwalbeifang noch mindestens zwei weitere Gründe, diese Fischerei zumindest in den Schutzgebieten zu schließen und generell so umzurüsten, dass keine Wale in Gefahr geraten.

Die erschreckende Todesursache von Großwalen durch Fischereigerät ist in internationalen Fachkreisen nichts Neues. So zeigt eine wissenschaftliche Veröffentlichung von Russell Leaper et al. aus dem Jahre 2022, dass das Verfangen in stationären Fanggeräten (z.B. Krebskörben) weltweit eine der Hauptursachen für den Tod von Großwalen ist. In den nord-ostatlantischen Gewässern um die schottische Küste sterben daran vor allem Zwerg- und Buckelwale.

Demnach lassen jedes Jahr 6 Buckelwale und 30 Zwergwale vor der schottischen Küste ihr Leben in den Fangleinen der industriellen Krebsfischerei.
An der schottischen Westküste beträgt die geschätzte jährliche Rate der tödlichen Verstrickungen von Zwergwalen somit 2,3 % einer aktuellen Populationsschätzung. Die geschätzte Zahl der jährlichen Buckelwalverstrickungen zeigt ebenfalls einen steigenden Trend.

Laut Russell Leaper et al. (2022) wollen schottische Krebsfischer ihre Bereitschaft gezeigt haben, sich an Lösungen zum Walschutz zu beteiligen. Eine Lösung könnten Fangkörbe sein, die ohne Leinen auf dem Meeresboden platziert werden. Leider scheinen diese jedoch noch nicht im Einsatz zu sein, was dem Zwergwal von Sylt möglicherweise zum Verhängnis wurde.

Typische Konfiguration von Reusen in Schottland, bestehend aus einer Boje an jedem Ende, einer vertikalen Leine mit Gewichten auf dem Meeresboden und einer Hauptgrundleine mit Fußseilen, die die Reusen an der Grundleine befestigen, die beide schwimmen. Die Anzahl der auf diese Weise miteinander verbundenen „creels“ (Fangkörbe) variiert, aber etwa 50 bis 60 sind typisch. Zeichnung: Russel and Leaper et al. 2022

V.i.S.d.P. Lothar Koch/NaturReporter Sylt

Zwergwal vor Rantum starb wohl in Fischereigerät

Wie jetzt bekannt wurde fanden Strandgänger den vor Rantum gestrandeten Minkwal, wie Zwergwale auch genannt werden, bereits am Abend des 3. Junis. Fotos zeigen: Der Bartenwal war in eine Reuse verheddert, die ihn wohl stranguliert hatte. Die Reuse ist mit dem Code MCBRIDE Fishing 0005816 bezeichnet, was auf eine ausländische Herkunft hindeutet (Irland/UK).Es gibt ein „McBride Fishing“ in Irland, die sich auf Taschenkrebsfang spezialisiert haben. Diese Herkunft ist wohl sehr wahrscheinlich. In dem Fangkorb reiste noch eine ausgewachsener , lebender Taschenkrebs mit.Die Firma sitzt an der Nordküste Irlands.
Es ist jedoch unter Fachleuten bekannt, dass seit rund zwei Jahren irische Fischer auch in der 2ßß Semeilenzone vor der Deutschen Küste (AWZ) nach Krebsen fischen. Dabei werden an 4 km langen Leinen bis zu 600 Fangkörbe befestigt.
Wieder einmal ein Beispiel wie tödlich Fischereigerät für Meeressäuger sein kann, egal welcher Größe sie haben. Dieser Zwergwal misst ca 6,5 Meter Länge.

Heute werden Wissenschaftler des für Meeressäugerforschung zuständigen ITAW (Institut für für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (Uni Hanover) in der Abdeckerei in Jagel erwartet, wo der Kadaver lagern wird, um Gewebeproben des Wals zu nehmen und mehr über die Todesursache herauszufinden. Nicht selten werden in den Tieren hohe Schadstoffwerte und Parasiten gefunden, die ebenso wie akuter Nahrungsmangel Todesursache sein könnten.

© Fotos M.Zimpel

Text: L.Koch/NaturReporterSylt

„Ich mache keinen Krummen Dinger“

von der BürgerIni Merret reicht´s – aus Liebe zu Sylt

Die Hecken abgeholzt, die Kinderspielwiese umgegraben, die Fenster vernagelt, die Wohnhäuser mit Bauzäunen umschlossen, die Mieter mit falschen und viel zu hohen Nebenkostenabrechnungen schikaniert und mit ständigen Besuchen zum Auszug gedrängt. Es gab keine Reinigung mehr, der Strom fiel aus. Vor fünfzehn Jahren vertrieb die SL Immobilien GmbH aus Bremen 22 Sylter Familien erfolgreich aus ihren Mietwohnungen in den gelben Mehrfamilienhäusern am unteren Ende der Bomhoffstraße in Westerland. 

Unmenschlicher Umgang“ mit Sylter Familien

„Das war der härteste Umgang, den ich je mit Mietern in ganz Schleswig-Holstein erlebt habe“, erklärte Stephan Sombrutzki vom Kieler Mieterverein, an den sich die Familien schutzsuchend gewandt hatten. Als „unmenschlich“ brandmarkte der damalige Vorsitzende des Bauausschusses Holger Flessau (CDU) das Vorgehen des Bremer Investors, der dort eine neue Wohnanlage errichten wollte. „Das ist einfach unmöglich“, beklagte Bürgermeisterin Petra Reiber und wollte die Häuser sogar beschlagnahmen lassen. 

In den Gemeinderatssitzungen ging es über Monate hoch her. Der Berg kreißte – gebar aber am Ende nur eine Maus. Man einigte sich auf ein paar Zeilen Resolution: „Wir solidarisieren uns mit den Betroffenen und verurteilen den Menschen verachtenden Umgang der Bremer SL Immobilien GmbH.“ Mehr war offenbar nicht drin. 22 Sylter Familien verloren ihr Zuhause. Angeblich machtlos die Politik. „Baurechtlich war das nicht zu verhindern“, ließ sich Holger Flessau zitieren. Rein rechtlich sahen sich die Gemeindevertreter außerstande, die Mieter zu schützen. 

Dauerwohnungen gingen in die Ferienvermietung

In der entscheidenden Sitzung waren sie alle anwesend, die heute immer noch die Geschicke der Gemeinde lenken: Günther Frank, Kay Abeling, Eberhard Eberle, Gerd Nielsen, Carsten Kerkamm und auch Manfred Uekermann, mittlerweile Landtagsabgeordneter. Anfang 2010 waren die Wohnungen dann schließlich erfolgreich entmietet. Die zwischen den Häusern gelegene Grünfläche, wo bisher Kinder spielten, wurde einer „sinnvollen“ Nutzung zugeführt. Hier entstanden Parkplätze für Feriengäste.

Nach der Fertigstellung gingen nahezu alle 22 Einheiten in die Ferienvermietung. Von Anfang an ein unsauberer Deal. Denn die gesamte Anlage durfte laut Baugenehmigung ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Der Bebauungsplan ließ daran überhaupt keinen Zweifel. Doch niemand rührte eine Hand, niemand kontrollierte, niemand griff ins Getriebe, und so geriet diese unschöne Episode insularer Wohnraumvernichtung wie so viele andere in Vergessenheit. 

Käuferin zahlte 1 Mio für eine illegale Fewo

Auch Frau Brinkmann (Name geändert) wusste davon nichts, als ihr im Spätsommer 2022 eine Zeitungsannonce der Sylter Firma RT Immobilien auffiel, in der eine Zwei-Zimmer-Erdgeschosswohnung in der Bomhoffstraße 17 für 950.000 Euro mit „eingeführter Ferienvermietung“ angeboten wurde. Die Geschäftsfrau aus Niedersachsen war auf der Suche nach einer Kapitalanlage mit guter Rendite. Sie zögerte. Denn für eine 65m²-Wohnung mit allen Nebenkosten rund 1,1 Millionen Euro zu bezahlen, erschien ihr selbst für Sylter Verhältnisse überteuert, immerhin sollte der Quadratmeter umgerechnet 17.000 Euro kosten. Der Verkäufer, ein Sylter Unternehmer, der im Immobiliengeschäft einen guten Ruf genießt, zeigte sich gesprächsbereit und ließ sich auf Verhandlungen ein. Frau Brinkmann unterschrieb schließlich den Kaufvertrag und zahlte knapp eine Million für zwei Zimmer und eine kleine Terrasse. Darin enthalten war auch ein saftiges Honorar für den testierenden Notar. Auch kein Unbekannter, ganz im Gegenteil. Dieser Sylter Notar setzte seine Unterschrift unter einen Kaufvertrag, in dem sich Frau Brinkmann ausdrücklich zusichern ließ, dass es sich bei der Eigentumswohnung um eine „Ferienwohnung“ mit entsprechender Genehmigung handelte (Merret liegt der Kaufvertrag mit allen Unterschriften vor). Denn auch Frau Brinkmann hatte mittlerweile registriert, dass man sich bei diesem heiklen Thema besser absicherte. Notar, Verkäufer und Makler gaben Brief und Siegel. 

Notar, Verkäufer und Makler gaben Brief und Siegel

Dann das böse Erwachen, als Frau Brinkmann anschließend die Baugenehmigung einsah: Dauerwohnung! Und der Schock wurde noch größer, als ihr klar wurde, dass sie sich im Kaufvertrag sogar verpflichtet hatte, die Vermietagentur weiterzubeschäftigen. Das gab ihr den Rest. „Ich war vertraglich gezwungen, illegal an Feriengäste zu vermieten. Aber ich mache keine krummen Dinger. Das habe ich in meinem ganzen Leben noch nicht gemacht.“ Sofort fordert sie vom Verkäufer die Rückabwicklung des Kaufvertrags ein. Sie fühlt sich betrogen und getäuscht „von diesen angeblich so renommierten Insulanern, die hier alles miteinander verquicken“, Ämter, Posten, Finanzierungen, Vermittlungen und Testate. „Sie haben mich alle zusammen aufs Kreuz gelegt.“ Doch von einer Rückabwicklung will bis heute niemand etwas wissen. Frau Brinkmann hat Fristen gesetzt. Die sind längst verstrichen, Monate sind vergangen, Frau Brinkmann verlor irgendwann die Geduld. Im Juli dieses Jahres (2024) reichte sie über eine Westerländer Kanzlei Klage ein. „Das könnte mich jetzt nochmal richtig Geld kosten, aber das ist es mir wert. Und mir ist klar, ich nehme es hier mit den Spitzen der Sylter Gesellschaft auf.“ 

Geld zurück? Die Gerichte müssen entscheiden

Zufall oder nicht, auf einmal gibt es für die Bomhoffstraße und das Gebiet drumherum einen neuen Bebauungsplan. Plötzlich ist Ferienwohnen dort erlaubt. Und wie Frau Brinkmann feststellen durfte, hat jemand für ihre neue Eigentumswohnung einen Umnutzungsantrag gestellt. Das war nicht sie selbst. Sie wusste gar nichts davon. Sie wusste auch nicht, dass das überhaupt möglich ist, dass Nicht-Eigentümer für eine Wohnung, die ihnen nicht gehört, eine Nutzungsänderung beantragen können. Und sie hat es auch gar nicht gewollt. 

Nun verlangt sie erst recht ihr Geld zurück. „Das geht doch hier nicht mit rechten Dingen zu.“ 

Ausgang offen. Das Verfahren läuft. Verstrickt sind in diesen Fall die ganz Großen dieser Insel. Keine Auswärtigen. Diese wohlbekannten Leute haben sich gleich mehrfach persönlich bereichert und davon profitiert, dass vor fünfzehn Jahren 22 Sylter Familien in der Bomhoffstraße ihr (bezahlbares) Zuhause verloren. Durch ungerechtfertigte Mieteinnahmen, überteuerte Preise und Provisionen, die sich auf falsche Fakten stützten. Kein Einzelfall. Auf Merret-Nachfrage bestätigen Sylter Anwälte, dass immer mehr Schadenersatzforderungen eingehen, weil Immobilien überall auf der Insel mit solchen „Mängeln behaftet“ und deshalb zu teuer verkauft worden seien. 

Merret fordert sauberen Umgang mit den Fakten

Aus Merrets Sicht ist es höchste Zeit, endlich aufzuräumen. Es ist Zeit, sich ehrlich zu machen. Politiker dürfen nicht gleichzeitig die Rahmensetzung der Sylter Baupolitik bestimmen und sich anschließend über geltendes Recht hinwegsetzen, um auch noch persönlich wirtschaftlich davon zu profitieren. Schwer erträglich wird es dann, wenn dieselben Politiker auch noch öffentlich fordern, die Behörden mögen über diese Rechtsverstöße hinwegsehen, weil sonst die Sylter Wirtschaft zusammenbrechen würde. 

Diese Praktiken beschädigen das Image der Insel viel nachhaltiger als eine Horde Punks auf einer Festwiese. Es ist allerhöchste Zeit, dass Sylt endlich supergute Bebauungspläne bekommt, die die Bevölkerung schützen und den Zuzug von Familien und Normalverdienern ermöglichen, weil sie genügend Dauerwohnungen vorschreiben. Hoffentlich erfüllt der „B-Plan 28“, der als Blaupause für den künftigen Umgang mit Immobiliennutzung dienen soll, diese hohen Erwartungen. 

Dies ist Artikel der Bürgerinitiative „Merret reicht´s- aus Liebe zu Sylt (nicht von Lothar Koch).
Alle Namen der beteiligten Personen sind Merret bekannt. 

( https://merret-sylt.de, Fotos: Moritz Unruh und Merret reicht’s)