Hunde und Drohnen bleiben in Naturschutzgebieten an der Leine
Hunde müssen in Naturschutzgebieten generell angeleint bleiben und Drohnenflüge werden in NSGs nicht mehr genehmigt. In der gestrigen Sitzung des Landschaftszwckverbandes erläuterte Franz Bramrink von der Kreis-Naturschutzbehörde diese und andere Klarstellungen, die eine Novellierung des Landesnatur-schutzgesetzes vom 27.Mai 2016 mit sich gebracht hat*. „Wir haben kein neues Gesetz“, so Bramrink, „aber vieles ist klarer formuliert […]


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