„Einspruchsfrist nutzen!“ Bürgernetzwerk ruft zum Widerstand gegen B-Plan 28 auf

Jetzt Musterbriefe zur Stellungnahme hier downloaden und absenden!

Westerland
Mit der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 28 durch die Gemeinde Sylt begann am 9. Juli 2025 eine vierwöchige Frist zur öffentlichen Auslegung. Die Bürgerinitiative „Merret reicht’s – Aus Liebe zu Sylt“ appelliert an alle Interessierten, „dringend und sofort“ von ihrem Recht auf Stellungnahme Gebrauch zu machen.

„Dieser Bebauungsplan darf so nicht beschlossen werden“, so Birte Wieda, Gründerin der Initiative. „Er ermöglicht eine erhebliche Ausweitung der Ferienwohnnutzung in einem bislang von Dauerwohnungen geprägten Gebiet und widerspricht allen zuvor beschlossenen Konzepten der Gemeindevertretung.“
(Download: Entwurf B-Plan 28, Gemeinde Sylt )

Worum geht’s?
Es geht um die Verhinderung des B-Plans 28, wie er jetzt beschlossen werden soll. Es geht um eine der letzten funktionierenden Nachbarschaften in Westerland. Es geht um den Schutz von Dauerwohnraum, der mit dem Entwurf des neuen Bebauungsplans 28 im Norden von Westerland keine Überlebenschance mehr hat.

Wenn dieser Entwurf durchkommt, wie jetzt geplant, dann fallen alle Schranken, dann stehen dem ungebremsten Ferienwohnungsbau künftig alle Türen offen.

Die Einspruchs-Frist läuft vom 09.07. bis 11.08.: vier Wochen lang können nun kritische Stellungnahmen zu diesem Plan eingereicht werden. Und das nicht nur von Bürgern der Gemeinde Sylt, sondern von allen, denen eine lebendige Insel Sylt am Herzen liegt.

Was ist passiert?

Weil Sylt ein riesiges Problem mit ungenehmigten („illegalen“) Ferienwohnungen hat, muss die Politik nun endlich baurechtliche Voraussetzungen schaffen, die diesen Zustand beenden und eine nachträgliche Genehmigung ermöglichen. Dafür müssen Bebauungspläne umgeschrieben werden, damit die Vorgaben der Gemeinde zur tatsächlichen Nutzung passen. Was sich nun alles ändern soll, kann man exemplarisch an der Änderung des B-Plan 28 ablesen. Denn den ersten Schritt macht die Gemeinde Sylt nun ausgerechnet mit einem gültigen B-Plan, der einmal ein Wohngebiet sichern sollte und in dessen Gesamtbereich bisher bereits 10% genehmigte Ferienvermietung möglich war.
In diesem Gebiet westlich des Schulzentrums, das einmal überwiegend von Insulanern bewohnt wurde, sind in den letzten Jahren aber sehr viele Immobilien verkauft und in illegale Ferienwohnungen umgewandelt worden. Diese könnten nun mit der Änderung in legale Feriennutzung überführt werden, doch im gleichen Zuge käme das Recht für 70 weitere Ferienwohnungen im Gebiet hinzu, da die Vorgaben für den Erhalt von Dauerwohnungen aufgeweicht werden.
Bis zu 3 Einheiten pro Adresse sollen künftig möglich sein, sogar eine vierte Einheit darf auf eine einzige Adresse gebucht werden, sofern es eine Dauerwohnung ist. Um diese Ausnutzung zu ermöglichen, sollen künftig Spitzböden und Keller zu offiziellen Wohnräumen werden dürfen. Die Dauerwohnräume werden kleiner, die Anzahl der Ferienwohnungen wird mehr, die Verdichtung nimmt zu. Alles wird noch viel schlimmer, als wir im Vorfeld bereits befürchtet hatten.

Und was war ursprünglich einstimmig beschlossen und den Syltern versprochen worden? Was waren die erklärten Ziele der Kommunalpolitik?
Festgeschrieben im Wohnraumentwicklungskonzept 2015 und einstimmig beschlossen im Beherbergungskonzept 2021:
– Schutz des Dauerwohnraums, Schutz des Altbestands
– Keine neuen Ferienwohnungen
– Touristische Bettenbegrenzung
– Verkehrsberuhigung
– Fokus auf die Interessen der Wohnbevölkerung Verbesserung der Infrastruktur für Insulaner
– Qualitätstourismus statt Massentourismus

Dieser neue Bebauungsplan bricht mit all diesen Versprechungen und ruiniert die letzten, verbliebenen Quartiere, in denen Sylter noch ein halbwegs intaktes nachbarschaftliches Wohnumfeld hatten.
Um die illegalen Ferienwohnungen nachträglich genehmigen zu können, werden die legalen Dauerwohnungen geopfert. Das ist „Realpolitik Sylt 2025“. 

Dieser B-Plan28 darf so nicht kommen! Das darf nicht geschehen. Deshalb brauchen wir jetzt jede Hand und jede Stimme, um durch Einwände und Stellungnahmen diesen Plan in dieser Form zu verhindern. Merret stellt Musterbriefe zur Verfügung, die bei der Gemeinde Sylt entweder per Post oder per email eingereicht werden können.
Downloads hier :
B-Plan 28 StellungnahmeMusterbrief als Word Doc
B-Plan 28 Stellungnahme Muster als pdf

B-Plan 28 ausführliche Stellungnahme Musterbrief 28 B-Plan als Word Doc
B-Plan 28 ausführliche Stellungnahme Muster PDF

B-Plan 28 Nachweise und Hintergrundinfos

Bis zum 11.August 2025 kann die Öffentlichkeit Stellungnahmen abgeben. Je mehr, je klarer, je entschiedener, umso besser. Im Bauausschuss Oktober/November wird dann über diese eingereichten Einwände und Stellungnahmen von Bürgern wie auch von Ministerien und Behörden weiter beraten.
Vielen Dank für eure aktive Hilfe,

Eure Merret

Merret Sylt ist ein sylter Bürgernetzwerk- aus Liebe zu Sylt