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Was ist eigentlich der Sylt-Check?

Am 19.11. will Nikolas Häckel, der Bürgermeister der Gemeinde Sylt über den „Kriterienkatalog zur Bewertung von touristischen Vorhaben auf Sylt“ (s. unten) des Arbeitskreises Natur- und Umweltschutz Sylt, Kurz „Sylt-Check“ abstimmen lassen. In der Vorlage heißt es, das Papier, welches in Zusammenarbeit mit dem anerkannten Tourismusforschungsinstitut NIT entstand, solle bei Vorhaben im Gebiet der Gemeinde Sylt im Rahmen von Beschlussvorlagen standardmässig beigefügt werden.

Das ist ein winziger, aber doch lobenswerter Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Syltverträglichkeit. Winzig, weil er nur informellen und keinen bindenden Charakter hätte, lobenswert, weil das Papier nun endlich, rund zehn Monate nach Erscheinen, von einer der Insel-Gemeinden eine Wahrnehmung und Würdigung erfährt. Letztendlich stehen im Hintergrund der Diskussion die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDG), die vom Kreis Nordfriesland bereits beschlossen sind und sukzessive in den Gemeinden greifen sollen. Der Sylt Check wäre eine vereinfachte Form mit ganz ähnlicher Zielsetzung.


Der Sylt-Check ist ein Fragenkatalog, der Projektplanern, Genehmigungsbehörden, Gemeinderäten, Verbänden und Bürgerinitiativen helfen soll einigermassen objektiv zu beurteilen, ob ein Vorhaben, das auf der Insel durchgeführt werden soll, „syltverträglich“ ist, oder nicht. Mit „Syltverträglichkeit“ ist ein Begriff der Nachhaltigkeit entstanden, der speziell auf unsere Insel mit ihrer Landschaft, ihren Biotopen, ihren Kulturschätzen und Einwohnern ausgelegt wird. Er wurde am Ende eines über zweijährigen Diskussionsprozesses kreiert, den die hiesigen Natur- und Umweltverbände, die Sölring Foriining und weitere Institutionen aus dem Naturerlebniszentrum Sylt unter der Moderation des NIT geführt hatten.

Der Clou des Kriterenkataloges ist ein Punktesystem. Soll ein Projekt geprüft werden, muss es sich gefallen lassen, durch dieses Raster gecheckt zu werden. Liegt am Ende die Punktzahl über einem bestimmten Wert, ist es nach bestem Wissen der aktuellen Lage „syltverträglich“ und kann damit rechnen, ohne nennenswerten Widerstand der örtlichen Naturschutz- und Umweltschutzgremien weiter umgesetzt werden. Sollte die Prüfung jedoch unter einen Schwellenwert rutschen, ist mit öffentlicher Kritik und Massnahmen zu rechnen, die das Projekt behindern oder ganz blockieren.

Ein gutes Beispiel aus der näheren Vergangenheit ist das Projekt „Autokino auf dem Parkplatz Oase zur Sonne“. Hätten die Projektplaner den Sylt-Check im Vorfeld durchgeführt, wären sie rechtzeitig darauf gekommen, dass sie mit erheblichem Widerstand rechnen müssten. Das hätte möglicherweise zu Gesprächen und Anpassungen im Vorfeld geführt. Die Planer hätten sich eine Menge Geld sparen können, das in diesem Fall durch eine Blockade und endgültige Ablehnung verloren ging.

Insofern macht es Sinn, wenn die Gemeindevertretung am Donnerstag beschliesst, den Kriterienkatalog seinen Dienststellen als notwendigen Baustein bei der Projektgenehmigung vorrangig zu nutzen und dafürzuhalten sorgen, dass Antragsteller diesen vorgelegt bekommen. Dabei ersetzt der „Sylt Check“ selbstverständlich nicht die bereits bestehenden gängigen Kriterien, die bei einem Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Vielmehr ist Kriterienkatalog ein erster grober und unbürokratischer Hinweis, ob ein Projekt auf Sylt unter ganzheitlichen Nachhaltigkeits-Aspekten losgehen könnte, oder eher nicht.

Lothar Koch

Sylt Check Broschüre (s. ab Seite 25.)