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Was ist eigentlich das Problem mit Wohnungen für Sylter?

Statt eines Cartoons: Dieses  dieses Anzeigenpaar aus dem Sylter Spiegel sagt eigentlich alles:

Allein 11 Qadratmeter  als Dauerwohnraum anzubieten ist schon ziemlich dreist.

Hier zum Vergleich die gesetzliche Vorschrift für Hundehalter:
(2) In einem Zwinger muss
1. dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe (höchster Punkt des Rückens) folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf:

Bei einem Widerrist von 65 cm ist die vorgeschriebene Bodenfläche des Zwingers von 10 qm einzuhalten. Rechnet das mal für einen Menschen von 1,8 m Körperlänge um.

 

Lothar Koch