Geschacher um Meeres-Schutzgebiete vor Sylt läuft heiss!
Berlin/Sylt
Heute sollte im Bundestag eigentlich die Entscheidung über eine mögliche Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes in Bezug auf Meeresschutzgebiete in Nord-und Ostsee fallen. Betroffen sind auch die Gewässer vor Sylt.
Nun ist die Abstimmung auf nächste Woche vertagt worden, um zwischen den Interessengruppen noch „Deals“ auszuschachern. Aus der Perspektive der großen Naturschutzverbände steht die Glaubwürdigkeit der deutschen Naturschutzpolitik aber generell auf dem Spiel.
„Die Entwertung des Schutzes der heute für die Natura 2000-Gebiete auf dem Meer anvisiert ist, könnte schon morgen für alle nationalen Fauna-Flora-Habitat-Gebiete des Bundes gelten“, sagt Kim Detloff, Meeresexperte vom NABU.
Bislang billigt das BNatschG. dem Bundes-Umweltministerium nach Ressortabstimmungen die letzte Entscheidung über Maßnahmen in ausgewiesenen Schutzgebieten zu. Mit der Einführung des geplanten § 57 soll sich das ändern: Die Ministerien für Wirtschaft, Landwirtschaft, Verkehr und Forschung sollen in § 57 eine „Einvernehmensregelung“ bekommen, die es ihnen ermöglicht, künftige Verordnungen und Schutzmaßnahmen über ein Vetorecht zu verhindern.
„Diese Änderung würde die Kompetenz des Bundesumweltministeriums unterhöhlen, behördliche Abstimmungsprozesse erschweren und das notwendige Schutzgebietsmanagement nahezu unmöglich machen“, so Detloff.
Mit Offenen Briefen an die Bundeskanzlerin, Ausstellungen und Aktionen versuchen Nabu, Greenpeace, Schutzstation Wattenmeer, Whale and Dolphin Conservation (WCD) und weitere Verbände derzeit in letzter Minute den Gesetzesentwurf, der bereits durch erste Lesungen gegangen ist, zu kippen. Hinter den Kulissen geht es dabei zu wie auf dem Bazar, nach dem Motto: „Ich geb beim Meeresschutz klein bei, wenn Du dafür Eingeständnisse beim Biotopschutz an Land machst.“
Selbst wenn es dem Bundesumweltministerium und den Verbänden gelingen sollte die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes in §57 zu verhindern, sind die Meeresschutzgebiete noch nicht in trockenen Tüchern und damit besonders Kleinwale, Hochseevögel und Bodentiere in Gefahr: Seit über einem Jahr wird hinter geschlossenen Türen über Verordnungsentwürfe für sechs Naturschutzgebiete in Nord- und Ostsee verhandelt, darunter auch das FFH-Gebiet Sylter Außenriff. Die Lobbyisten aus Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Forschung versuchen für den Fall eines Scheiterns mit § 57 bereits durch die Hintertür ihre Pfründe zu sichern, indem sie gleichzeitig ein Vetorecht bei der Gestaltung einzelner Schutzgebiets-Managementpläne erwirken wollen. Auf diese Verwaltungsprozesse haben die Umweltverbände jedoch kaum Einflussmöglichkeiten.
Meeresschützer Kim Detloff will die Hoffnung nicht aufgeben, daß Deutschland seine internationale Vorreiterrolle im Meeresschutz weiter behalten will.
„Wenn wir jetzt weiter Druck machen, kann die Entwertung der Vogel- und Walschutzgebiete vor Sylt vielleicht noch verhindert werden.“
Kontakt zu Kim Detloff, Meeresschutz-Experte des Naturschutzbund Deutschland (Nabu):
Tel: 030/2849841626, Kim.Detloff@NABU.de
Lothar Koch, www.natuerlichsylt.net, Info@syltopia.de, Tel:04651/201088