Kreis verweigert Klimademo auf Sylt den Protest ausserhalb der Shopping Meile.
Ob in Hamburg, Berlin oder anderen Städten: stets sieht man Demo-Züge über die Strassen ziehen, wo sonst Autoverkehr herrscht- meist unter Polizeischutz. Auf Sylt scheint jedoch alles anders zu sein, wundert sich Lothar Koch, Sprecher von Bündnis90/Die Grünen OV Insel Sylt. Er hatte am 27.8. bei der Kreisbehörde die Genehmigung einer friedlichen Familien-Klimademo im Rahmen des Fridays for Future Aufrufes zu einem Welt-Klima-Streiktag am 20.9. beantragt und seit dem 5.9. ein Schreiben der Behörde vorliegen. Darin wird dem Demozug des „Aktionsbündnis Reizklima“, dem die Grünen und fast sämtliche Inselkirchen und Umweltverbände der Insel angeschlossen sind, die gewünschte Streckenführung verweigert.„Und das nun schon das zweite Mal“, sagt Lothar Koch. „Ursprünglich wollten wir die Demo bei der Musikmuschel auf der Promenade starten. Das wurde uns vom ISTS Leiter Peter Douven abgelehnt. Dieses Veto hatten wir hingenommen, obwohl es rechtlich wahrscheinlich nicht standhalten würde, so Lothar Koch. Nun wollte das Aktionsbündnis um 12 Uhr vom Rathaus über Strand-, Friedrich- und Maybachstrasse in den Trift ziehen und von dort aus über die Post zurück zum Rathaus. Doch die Kreisbehörde verweigert es, die Verkehrsstrasse zu nutzen.“ Dabei richtet sich unser Klimaprotest insbesonders auch gegen den ungebremsten Autoverkehr. Wie sollen wir unser Grundrecht auf Demonstration effektiv wahrnehmen, wenn die Autofahrer uns gar nicht bemerken?“, fragt der Sprecher der Grünen. Und resümiert darüber, was geschehen würde, wenn das Bündnis eine Fahrraddemo anmelden würde. „Unser Aktionsbündnis möchte nicht in der Sylter Shopping Meile eingegrenzt werden. Schliesslich wollen wir ja nicht einkaufen gehen“, so Koch.Die Kreisbehörde beruft sich auf Bedenken Sylter Behörden, die eine Störung des Autoverkehrs befürchten. Ob eine Verweigerung der Demonstrationsroute aufgrund solcher Argumente mit dem Recht auf Demonstrationsfreiheit zu vereinbaren ist, werden wir nun prüfen lassen und ggf. Widerspruch einreichen, so Koch.