Sylter Land zurück in Sylter Hand- BIMA überreicht Schenkungsurkunde

Fünenheide im Listland

Dünenheide im Listland

Es ist bereits die zweite Tranche an Sylter Ländereien in den Dünen, die die Bundesanstalt für Immobilien (BIMA) heute feierlich dem Landschaftszweckverband Sylt (LZV) zur weiteren Verantwortung übergab. Vorsitzer Manfred Ueckermann nahm die Urkunde für die Gemeinden der Insel und im Beisein zahlreicher BürgermeisterInnen von Johannes Paul Dietz aus dem Vorstand der BIMA entgegen.

Amtsrunde bei der Schenkungsübergabe Nationales Naturerbe

Amtsrunde bei der Schenkungsübergabe Nationales Naturerbe

Staatssekretär Ingbert Liebing, einst Bürgermeister von Sylt Ost, erläuterte das Verfahren, das massgeblich auf seine Initiative als Bundestagsabgeordneter zurückging.

„Mit der heutigen Schenkung, geht ein Kapitel zu Ende, das bereits im Deutschen Reich begann“, sagte Ingbert Liebing. Damals, als die Nazis die Insel zur Festung ausbauten, integrierten sie große Dünenflächen in den Besitz des Reiches. Diese Ländereien gingen später in Bundeseigentum über. Bereits 2011 wurden seitens der BIMA große Teile der Rantumer Dünen (330 ha) an den LZV übergeben. Heute erfolgte die Abtretung von Flächen im Listland. Dazu zählen beispielsweise Dünenbereiche beim ehemaligen Bundeswehrschiessplatz in List und nahe der Weststrandhalle. Insgesamt wurden heute 183 ha Dünenlandschaft zurück in die Hände der Sylter Gemeinden gelegt.

Diese Gebiete stehen alle bereits unter Naturschutz und zählen nun zum Nationalen Naturerbe Sylt, dessen Fläche auf der Insel jetzt 5% ausmacht. Das bedeutet also, dass diese Dünen, wie bisher, nicht bebaut oder wirtschaftlich genutzt werden dürfen. Im Gegenteil: „Es geht darum diese Heiden mit dem Naturschutz weiterzuentwickeln“, sagte Manfred Ueckermann und ergänzte: „Ziel soll es sein, Sylt lebenswert zu erhalten.“

von links: Liebling, Uekermann, Dietz

von links: Liebing, Uekermann, Dietz

Neben der Ehre, Verantwortung für die wertvollen Dünenheiden zu tragen, besteht jetzt eine viel bessere Möglichkeit diese Bereiche sinnvoll zu schützen, erläuterte Ingberg Liebing: „In der Vergangenheit hatte die BIMA immer mal wieder kleinere Flächen an Privatpersonen verkauft, die dann nicht einsehen wollten, dass sie auf ihrem Grund weder bauen, noch einen Strandkorb stellen dürfen“. Ein Verkauf ist nun ausgeschlossen, die Gemeinden selbst können nun Managementpläne entwickeln. Das alles jedoch wie bisher, nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde von Kreis und Land.

Roland Klockenhoff von der Naturschutzgemeinschaft Sylt bemerkte kritisch in Richtung BIMA: „Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul“ Es sei schon bemerkenswert, dass die BIMA über Jahrzehnte nach Höchst-Marktpreisen Häuser auf Sylt verscherbelte und nun „grosszügig“ auf Flächen verzichtet, die eh nicht bebaut werden dürfen und zum Teil noch Altlasten bergen, für die nun die Gemeinden zuständig sind.

In diesem Zusammenhang erwähnte Manfred Uekermann, dass die aktuellen Gespräche mit der BIMA nun hoffen lassen, restliche Gebäude und Flächen, die innerorts noch auf Sylt in deren Händen lägen, in sozialere Bestimmungen übergehen zu lassen, als bisher.

Lothar Koch