Butendiek sollte aus Schutzgebiet vor Sylt verschwinden

Der NABU legte 2014 Klage in Deutschland und 2019 Beschwerde beim europäischen Gerichtshof wegen Nichtbeachtung des EU-Naturschutzrechts durch die Bundesrepublik Deutschland ein. Das Oberverwaltungsgericht Münster beschäftigt sich am 11. März mit dem Offshore-Windpark westlich von Sylt.
Gemeint ist der Windpark „Butendiek“ vor Sylt , der im europäischen Vogelschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ steht und trotz nachweislicher Gefährdung der Schutzgüter weiter besteht. Noch im März wird das Ergebnis vom EU Gerichtshof erwartet.

Meeresschutzgebiete (Natura 2000-FFH) in Nord-und Ostsee

Lothar Koch, Diplom-Biologe und  Sylter Nordseeschützer meint dazu:

„Der Offshore-Windpark wurde im Dezember 2002 genehmigt und erst 2015 in das hochsensibles Meeresgebiet vor Sylt gebaut. Dort wurde die Nordsee bereits 2005 zum Naturschutzgebiet ausgewiesen und später zum Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Sylter Außenriff“ und  EU-Vogelschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ erklärt. Seit  2017 trägt das Seegebiet  zusätzlich  das Prädikat „Nationales Naturschutzgebiet“ wegen der grossen Rastbestände von  Pracht- und Sterntauchern und dem Kalbungsgebiet der Schweinswale. Nachweislich werden diese geschützten Tierarten durch den Lärm und die Belastungen des Windparkes gefährdet.“

„Wir stehen vor dem schwierigen Spagat zwischen dem Abwenden des Klimawandels und der ebenso dramatischen Krise des Artensterbens. Klima nachhaltig schützen, bedeutet gleichzeitig auch auch die Artenvielfalt zu erhalten. Deshalb muss der Windpark aus dem Schutzgebiet verschwinden und ggf. an anderer Stelle in der Nordsee, wo beispielsweise durch Kiesgewinnung oder militärische Übungen bereits Störungen etabliert sind, wieder aufgebaut werden.“

„Solange Butendiek im Schutzgebiet bleibt, müssen strenge Umweltschutzauflagen dafür sorgen, dass Störungen durch den Betrieb  und denSchnellboot- und Hubschrauberverkehr vom Festland zum Offshore-Windpark minimiert werden.“