Meer-Ruhe für die Schweinswale vor Sylt

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Die Rammarbeiten auf der Offshore Windpark-Baustelle Butendiek 32 km westlich von Kampen werden in diesen Tagen abgeschlossen. Dies teilte Berge Olsen, Geschäftsführer des Butendiek-Konsortioms WPD auf einer Podiumsdiskussion des Erlebniszentrums für Naturgewalten am Samstag auf Sylt mit. In den vergangenen Monaten wurden 80 Monopiles vom stärksten Schwimmkran der Welt bei rund 20 Meter Wassertiefe in den Meeresboden gerammt. Schweinswale und Kampener Strandurlauber haben dann also wieder mehr Ruhe, denn man konnte in den vergangenen Wochen die Rammstösse tatsächlich als schwaches Wummern bis zur Insel hören. Laut Olsen, sei dabei der vorgeschriebene Grenzwert für die Rammlautstärke von 160 Dezibel ab 750 Meter zur Baustelle weitgehend eingehalten worden (Ab 164 Dezibel wird das Gehör der Kleinwale geschädigt).
Sylter Naturschutzverbände und der NABU hatten vorige Woche beklagt, dass durch die Bauarbeiten das Europäische Meerresschutzgebiet „Sylter Aussenriff“ erheblich entwertet wurde.

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Bis vor wenigen Tagen unter Verschluss gehaltene Flugzählungen des Bundesamtes für Naturschutz deuten nach Ansicht von Naturschutzverbänden darauf hin, dass im Juni 2014 im EU-Schutzgebiet deutlich weniger Schweinswale und Mutter/Kalbgruppen registriert wurden, als in den Vorjahren. Der Sylter Biologe Lothar Koch fordert daher für die Zukunft einen Rammstopp bei Offshore-Plattformen während der Kalbungs-und Paarungszeit der streng geschützten Kleinwale.

Dr. Kim Detloff, Meeresexperte des NABU, unterstrich erneut die Notwendigkeit der zur Zeit laufende Verbandsklage gegen die Genehmigungsbehörde BSH und die verantwortliche Naturschutzbehörde BfN:
Das Verfahren Butendiek wurde naturschutzrechtlich unsauber abgearbeitet. Industrieanlagen in Meeresschutzgebieten müssen in Zukunft zum NO-GO werden. Nun hofft der NABU, dass seine Klage wenigstens noch der wichtigen Population von dort lebenden und ebenfalls streng geschützten Stern- und Prachttaucher zu Gute kommt, und dass zukünftige Genehmigungen geltendes Naturschutzrecht einhalten.

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