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Bei der Hallenfrage wird weiter an der „Kosten-Uhr“ gedreht

Das leidige Thema um die Halle 28 bleibt, wie befürchtet, ein „Sylter Schwarzes Loch“. (s. vorherige Artikel unter Stichwort „Hallen“).

Nachdem die CDU-Fraktion nun den Versuch unternimmt für die geplante Sanierung der Halle 28 mehr Geld aus dem ursprünglich gedeckelten Finanztopf der Gemeinde herauszuholen (SR,8.11.2018), meldet sich die SWG mit einem Leserbrief in der Sylter Rundschau zu Wort, der die Fakten auf den Punkt bringt (Sylter Rundschau – Samstag, 10.11.2018):

Sylter Wählergemeinschaft (SWG) lehnt CDU-Vorstoß in Sachen Halle 28 ab:
„So ein Projekt kann man nur befürworten, 
wenn es nicht das eigene Geld kostet“

Die Überschrift des ursprünglichen Artikels in der Sylter Rundschau lautete:„CDU legt Konzept für Sanierung der Halle 28 vor“ – spannend, aber leider wird kein Konzept vorgelegt, sondern lediglich, wie zu erwarten war, mehr Geld eingefordert. Die Halle 28 hat die Gemeinde Sylt bereits viel Zeit und Geld gekostet. Es werden Mittel und Ressourcen gebunden und investiert, die an anderer Stelle viel dringender gebraucht werden.

Wir können die „Kosten-Uhr“ im Zusammenhang mit der Halle 28 jetzt weiter drehen und sind, falls der CDU-Antrag eine Zustimmung findet, bei deutlich über einer Million Euro. Damit aber noch lange nicht ge

Parteiübergreifende Anzeige vor dem Bürgerentscheid um die Hallen auf dem Fliegerhorst

nug. Im Antrag wird von einem Freibrief für unvorhersehbare Kosten gesprochen. Weil jedoch entsprechende Gutachten vorliegen, sind die Kosten, die anfallen werden, nicht unvorhersehbar.

 

Die Bedarfe sind bekannt und entsprechende Kostenschätzungen liegen vor. Daher müsste eine umsichtige Finanzplanung für die kommenden zehn Jahre jährlich einen Betrag in Höhe von 200 000 Euro berücksichtigen – gesamt also nochmal zwei Millionen Euro, um diese bereits bekannten „unvorhersehbaren“ Investitionen abzudecken. So ein Projekt kann man wirklich nur befürworten, wenn es nicht das eigene Geld kostet. Die SWG steht für einen sorgsamen Umgang mit Steuergeldern und kann diesem Antrag nicht folgen.

Eine Frage, welche seit vielen Monaten immer negativ beantwortet wird: Liegt die Genehmigung des Kreises vor? Nein! Und man bedenke, erst wenn der Kreis seine Zustimmung erteilen sollte, wird die Denkmalpflege involviert. Der Vorgang Halle 28 liegt dort noch nicht einmal als Bearbeitungsvorgang vor. Sobald die Denkmalpflege auf den Plan kommt, werden auch neue Auflagen und Investitionsmaßnahmen folgen. Von den Nachzahlungen an den Bund ganz zu schweigen.

Und was geschieht, wenn der Kreis die Zustimmung nicht erteilt ? Und das Ganze für den Katastrophenschutz? Wie viele Katastrophenlagen gab es denn die vergangenen 50 Jahre? Nach unseren Recherchen eine. Was konkret soll die Halle 28 bringen?

Wir denken, jedem ist mittlerweile klar, dass die Halle 28 für eine Evakuierung nicht die erste Adresse sein kann. Welches Konzept steht also hinter der Halle 28?

Demokratie ist ein hohes Gut und damit gilt es auch sorgsam umzugehen. Zur Demokratie gehört jedoch auch, dass bei einer geänderten Sachlage Entscheidungen hinterfragt und erneut auf den Prüfstand gestellt werden.

Die geänderte Sachlage sind an allererster Stelle die Kosten. Hier wurde dem Wähler gesagt, es würde mit wenig Mitteln – schätzungsweise 250 000 Euro – eine Herrichtung der Halle 28 möglich sein. Bei weitem gefehlt! Der SWG wird in diesem Zusammenhang immer wieder vorgeworfen, dass demokratische Entscheidungen nicht akzeptiert würden. Hier können wir nur gebetsmühlenartig wiederholen: Der Bürgerentscheid wird respektiert. Aus unserer Sicht hat sich jedoch die Sachlage wie beschrieben verändert und wir sind es unseren Bürgern und künftigen Generationen schuldig, Investitionen zu hinterfragen und zu beurteilen. Leider ist es in der Angelegenheit „Halle 28“ nicht möglich, eine Diskussion auf Sachebene zu führen.

Fraktionsvorsitzender Mario Pennino im Namen der

Sylter Wählergemeinschaft

Warn-Anzeige aus dem Jahre 2016

 

Sylt und Felix Jaehn- zwei Marken laden sich auf

 

Jaehn-DJ-Festival vor Halle 28

Jaehn-DJ-Festival vor Halle 28

Auf Sylt fand laut Tourismusservice gerade das „Top-Event-Wochenende“ statt: Revolverheld und Felix Jaehn – zwei musikalisch angesagte Superstars der aktuellen Szene unmittelbar hintereinander auf der neuen Open Air Bühne an der Halle 28 auf dem alten Fliegerhorst. Sie folgten anderen Stars, wie Anastasia und Max Giesinger, die neben dem umfangreichen und kaum weniger hochrangigen Standardprogramm in den vergangenen 14 Tagen die Insel an anderen Orten  beglückten.

Mir war klar, dass ich zu Felix Jaehn musste: Erstens wollte ich wissen, wie es heutzutage funktioniert im zarten Alter von 24 Jahren zum Musik-Weltstar aufzusteigen, und zweitens interessierte mich die neue Event-Location am Airport, eben da, wo ursprünglich eine Renaturierung von Kriegsbetonflächen geplant war, die aber durch ein Bürgerbegehren für die Halle 28 gestoppt wurde.(s. Artikel in diesem Blog dazu).

Beide Erwartungen wurden erfüllt. Zunächst zu Felix Jaehn: Auf meinem 50-Euro Ticket stand “ Felix Jaehn-DJ-Festival“. Es tritt also keine Band mit Instrumenten auf, sondern lediglich ein DJ, der seinen speziellen Mix mit einer Light- und Konfetti-Show abzieht. Das Konzept lockte an diesem wundervollen Sylt-Wetter-Abend einige Tausend Besucher- für Felix Jaehn und seinen Veranstalter sicher dennoch recht wenig- der junge Weltstar ist grössere Massen gewohnt. Aber sicher ging es um mehr als unmittelbar Kasse zu machen- es ging um das gegenseitige Aufladen von Trademarken®- Felix Jaehn lädt Sylt® auf und Sylt  lädt Felix Jaehn® auf, -soweit der Plan, der von Tourismusdirektor  Peter Douven, zumindest was die insulare Seite angeht, so kommentiert wurde. Jaehn tat sich schwer damit, das Sylter Publikum aufzuladen.  Der Altersschnitt war sehr gemischt- positiv ausgedrückt hätte es ein Fest der Generationen in lauer Sylter Sommernacht werden können-wurde es aber nicht. Jaehn gelang es trotz bester Wetterbedingungen nicht, magische Momente zu erzeugen. Am Ende blieb ihm nur ganz platt übrig, das Publikum direkt verbal anzuleiten und zu steuern, sodass zumindest die Fotos, die es über diesen Event in Zeitungen und social Medias geben wird, tolle Momente und gute Stimmung suggerieren:. Jaehn: „Jetzt mal alle die Arme mit den Handy-Leuchten hoch und so laut schreien wie ihr könnt!“ gesagt, dreht er den Rücken zum Publikum und macht ein Selfie mit der „Crowd“. Das reicht um eine Marke aufzuladen. Es bleibt jedoch ein Rätsel, weshalb man für diese PR des Publikums zugunsten eines Entertainers Eintritt zahlen muss.

es hätte ein schöner Festival Abend werden können-z.B. mit einer guten Rockband...

es hätte ein schöner Festival Abend werden können-z.B. mit einer guten Rockband…

 

Im Moment als Felix Jaehn die Bühne betrat startete hinter dem Publikum gerade eine Lufthansa-Maschine. Zum Konzerthöhepunkt hob eine  Suisse-Air ab, und zum Schluss, als nach 1,5 Stunden Felix Jaehn alle gingen donnerte nochmal eine weitere grosse Düsenmaschine über den Platz- das ist Sylt 2018!

Der Festivalplatz an der Halle 28 ist für solche Events sicher geeignet- als Sylter ist es toll, Konzerte ohne grosse Anreise vor die Haustür zu bekommen. Bedenkt man jedoch den Preis, den der Bürger letztendlich über die Ausgaben der Gemeinde für den Platz samt Halle 28  zahlt, um zwei, drei Grosskonzerte im Jahr herzuholen, kommt man ins Grübeln. Und: Braucht Sylt solche Events wirklich? Ist das die Marke Sylt, die wir aufladen wollen? Hiess es seitens der Touristik nicht, wir seien in der Hauptsaison schon ausreichend ausgelastet und wollen nur noch für die Nebensaison ziehen? Und Tagesgäste, die für solche Konzerte rüberkommen brauchen wir schon gar nicht, oder? (Der eigens engagierte Einheizer rief vor dem Top-Act das Publikum dazu auf, die Petition der SMG für eine zweigleisige Bahnstrecke ab Niebüll zu unterschreiben, denn „ohne Euch (Tagesgäste vom Festland) können wir so etwas nicht wieder machen“.)

 

Lothar Koch

 

 

„Katastrophe“ um die Katastrophenhalle 28 – Bürgerwille verfehlt.

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Die Lage um die Sylter Katastrophenhalle ist schräg und verfahren. Foto: L.Koch

Am 12.6.2018 verstrich die amtliche Zwei-Jahres-Frist seit dem Bürgerentscheid um die Hallen auf dem Sylter Fliegerhorst. Die neuen Gemeindevertreter Sylts hätten nun die rechtliche Möglichkeit den „Willen der BürgerInnen“ ohne erneuten Bürgerentscheid wieder aufzuheben, da dessen Ziel, die Bereitstellung einer funktionstüchtigen Katastrophenhalle, bis jetzt nicht vollständig umgesetzt werden konnte. Vielmehr droht das ganze Projekt zu einem finanziellen schwarzen Loch  zu werden.

Zur Erinnerung (s. auch andere Artikel in diesem Blog unter dem Stichwort „Hallen“):

"Nazihalle" 28

Halle 28

Auf dem Fliegerhorstgelände stehen zwei Flugzeug-Hallen (Nr. 25 und 28), die noch aus der „Nazi-Zeit“ stammen. Die Gemeinde hatte vor Jahren beschlossen, diese Hallen und andere Gebäude abzureissen und die Flächen zu renaturieren, auch um sie der Spekulation auf der Insel, also Deutschlands teuerstem Immobilienstandort, zu entziehen. Bei Nichterfüllung des Renaurierungs-Vertrages mit dem Bund, der das Gelände der Gemeinde überließ, fallen rund 200.000 Euro Rückzahlungen pro Halle an die zuständige Bundesanstalt BIMA, die von ihr bereits, zumindest für die Halle 28, gerade eingeklagt werden.

Die Insel-Partei „Zukunft Sylt“ zettelte 2016 einen Bürgerentscheid gegen den Abriss an, der vor allem vom DRK und Sylter Unternehmern massiv beworben wurde. Das Argument war: Sylt braucht eine Katastrophenschutzhalle und das könne nur die sein, die seitens des DRK seit Jahren vertragslos, also illegal, als Garage und Abstellager genutzt wurde. Das Ergebnis: 3201 Stimmen gegen den Abriss, 934 dafür. 12824 Bürger beteiligten sich erst gar nicht an der Wahl.
Die Sanierungskosten für beide Hallen wurden seitens der Gemeindeverwaltung auf 6,58 Millionen Euro geschätzt. Nach dem Bürgerentscheid wurden die Kosten, die die Gemeinde zu dem Sanierungsprojekt der Halle 28 beizusteuern habe, auf 500 000 Euro gedeckelt. So hatten es die Befürworter der Halle selbst beziffert und wollten durch ehrenamtliche Arbeit, Eigenmittel und Spenden den Rest erledigen, den sie als weit geringer einschätzten, als die amtlichen Bau-Gutachter.

Der Ist-Stand: Beide Hallen stehen jetzt auf dem Gelände der Flughafen Sylt GmbH und die Umsetzung wurde an diese Gesellschaft übertragen, der Peter Douven vorsteht. Halle 25 wird als deren Verwaltungsgebäude auf eigene Kosten hergerichtet. In Halle 28 stehen nach wie vor unter anderem DRK-Fahrzeuge und Deckenlager.

Inzwischen sind rund 500 000 Euro an Gemeindemittel in das Projekt Halle 28 geflossen. Überwiegend in notwendige Gutachten, Grunderwerb, Nebenkosten und Baueinzäunung sowie Gebäudesanierung. Deutliche Fortschritte in der Sache gibt es bis heute nicht. Im Gegenteil: die Gutachter stellten im Sommer 2016 einen heftigen Pilzbefall und einen Mangel an Brand- und Elektroschutz in der Halle 28 fest, der per bauordnungsbehördlichem Kreisentscheid zu einer sofortigen Räumung des Gebäudes führte. Auch Bausubstanz und Statik seien zu gefährlich, um die Halle schon zu nutzen. Eine Baugenehmigung wird dem Projekt bislang versagt, da im Trinkwasserschutzgebiet zunächst eine moderne Schmutzwasserentsorgung eingebaut werden müsste. Die Hallen sind diesbezüglich gar nicht erschlossen und stehen zu dem noch unter Denkmalschutz. Allein die Kosten des Schmutzwasseranschlusses werden – wie bereits 2016 kalkuliert – mit 850 000 Euro beziffert.

Der Bürgerwillen kann so gar nicht realisiert werden

Was den wenigsten BürgerInnenn klar gewesen sein dürfte, als sie abstimmten, ist die Definition einer Katastrophenschutzhalle. Selbst wenn diese fertig gestellt werden sollte, wird sie am Bürgerwillen vorbeigehen. Es gibt nämlich rechtlich den Unterschied zwischen Katastrophenschutz und Gefahrenabwehr. Für den Katastrophenschutz ist einzig der Landrat des Kreises zuständig und der ruft diesen aus, wenn die örtlichen Wehren überfordert sein sollten. Der Landrat hatte schon früh gemeinsam mit dem Sylter Bürgermeister verkündet: „Der Kreis Nordfriesland braucht keine Katstrophenschutzhalle auf Sylt.“ Die Problemlagen, die die BürgerInnen im Kopf habe, wie brennende Hotels und ähnliches, seien keine Katastrophen im rechtlichen Sinne. Ausserdem gäbe es für die Evakuierung bei solchen Fällen, die die Inselwehren selbst bewerkstelligen könnten, genug geeignete und  bestehende öffentliche Gebäude und Hallen auf der Insel, in die dezentral evakuiert werden könne.

Fazit: Die Katastrophenhalle dürfte also nur verwendet werden, wenn der Kreis-Landrat den Katastrophenfall ausriefe. Das ist in der Insel-Vergangenheit letztmalig in den 1970er Jahren geschehen. Es darf bezweifelt werden, dass die BürgerInnen für ein Gebäude, das voraussichtlich nie gebraucht werden wird, permanent Steuergelder der Gemeinde opfern will. Dass es nicht bei den gedeckelten 500 000 Euro bleiben wird, ist jetzt schon absehbar. Schon ruft das DRK nach weiteren 200 000 Euro, um überhaupt erstmal Eigenmittel loszutreten. Ausserdem will der auf der Insel mit rund 50 Mitgliedern vertretene DRK-Verein auch noch die zukünftigen Betriebskosten der Halle (ca. 40 000 Euro) auf die Gemeinde abwälzen.

BürgerInnen selbst sind gefragt!

Die BürgerInnen sollte sich also überlegen, ob sie nicht selbst die Gemeinderäte auffordert in Sachen Halle 28 ein „Ende mit Schrecken“ zu veranlassen, als der Finanz-Katastrophe weiteren Lauf zu lassen, die zudem permanent teure Man-Power in der Verwaltung bindet. Dies könnte durch Leserbriefe, offizielle Anfragen an die Gemeinde und über die Ansprache vertrauter Gemeindevertreter und Parteivertreter versucht werden. Die Parteien werden sich kaum trauen, den Bürgerentscheid von sich aus aufzuheben, da sie wohl einen Shitstorm befürchten, in dem sie als undemokratisch diffamiert werden könnten.

Ob nach den bereits erfolgten, erheblichen Investitionen in die marode Halle ein Abriss noch angeraten ist, wäre zu überlegen. Eine leerstehende, weitgehend ungenutzte Halle jedoch sicherlich indiskutabel. Möglicherweise wäre am Ende ein BürgerInnen-Veranstaltungszentrum der sinnvollste Nutzen. Zumal in dieser Saison das Gebäude-Vorfeld erstmalig für Großkonzerte genutzt werden wird.

Lothar Koch

Gemeinde Sylt verzockt sich bei Insel-Poker um Schrotthalle

Kommentar zur Berichterstattung der Sylter Rundschau von heute über die Halle 28 auf dem Fliegerhorst. (Vorige Naturreporter-Berichte unter den Schlagworten: Halle, Hallen, Lokalpolitik).

Wenn ein Unternehmer in Wenningstedt „meiert“ und dabei seine wirtschaftliche Grundlage verzockt, ist das sein persönliches Risiko. Wenn aber gewählte Volksvertreter mit dem Augenzwinkern der hauptamtlichen Gemeindeverwaltung Sylt bei

 

Warn-Anzeige aus dem Jahre 2016

Warn-Anzeige aus dem Jahre 2016. Die 400 000 Euro beziehen sich auf die BIMA Forderungen von 200 000 Euro pro Halle.“

Rechtsverträgen mit dem Bund „pokern“, also darauf spekulieren, dass sie mit ihrer Abstimmung „Wir zahlen einfach nicht“ durchkommen, ist das  unverantwortlich und ein Armutszeugnis der sylter Politik, das an das „Thermendesaster“ in Keitum erinnert.
Grüne, SPD , SSW und SWG hatten vor dem Bürgerentscheid klipp und klar auf die Kostenspirale hingewiesen, die bei einem Fortbestand der Hallen auf die Gemeinde zukäme. Auch auf die Forderungen der BIMA, die von vornherein glasklar im Raum standen. Nun verklagt der Bund die Gemeinde auf 200 000 Euro unbezahlte Vertragsleistungen für die Halle 28. Die addieren sich wohlmöglich zu den bereits gezahlten 500 000 Euro, die dringend für die Umsetzung des Verkehrsgutachtens oder soziale Töpfe gebraucht würden. Von weiteren Forderungen für die Hallen wird gemunkelt,  eine funktionsfähige Katastrophenschutzhalle ist jedoch auch zwei Jahre nach den Diskussionen nicht zu sehen. Und der Bürger soll jetzt „Mensch ärgere dich nicht spielen?“ 
 

Lothar Koch