Hunde und Drohnen bleiben in Naturschutzgebieten an der Leine

Hunde müssen in Naturschutzgebieten generell angeleint bleiben und

freilaufende Hunde am Strand des NSG Hörnum Odde- bisher nur per Gebietsverordnung, nun  per Gesetz klar verboten.

freilaufende Hunde am Strand des NSG Hörnum Odde- bisher nur per Gebietsverordnung, nun per Gesetz klar verboten.

Drohnenflüge werden in NSGs nicht mehr genehmigt.

In der gestrigen Sitzung des Landschaftszwckverbandes erläuterte Franz Bramrink von der Kreis-Naturschutzbehörde diese und andere Klarstellungen, die eine Novellierung des Landesnatur-schutzgesetzes vom 27.Mai 2016 mit sich gebracht hat*.

„Wir haben kein neues Gesetz“, so Bramrink, „aber vieles ist klarer formuliert und vereinfacht Arbeitsabläufe für Behörden und Antragsteller.“

So gab es beispielsweise für die Anleinpflicht von Hunden zahlreiche „wenn, dann“ Formulierungen in unterschiedlichsten Schutzgebietsverordnungen, die nun per Gesetz klargezogen und vereinheitlich wurden. In den vergangenen Jahren wurde die Kreisbehörde von Anträgen zur Genehmigung von Drohnenflügen buchstäblich überschüttet  und musste jeweils zahlreiche Bedingungen abwägen. Nun ist klare Kante: keine Drohnenflüge in Naturschutzgebieten. Das gilt ab sofort.

Wer die Situationen in den Sylter Gebieten kennt wird gespannt sein, wer die neuen Regelungen des Landesnaturschutzgesetzes wohl wie kontrollieren und umsetzen wird. So bedeutet das beispielsweise für das Naturschutzgebiet Hörnum Odde ein „Aus“ für freilaufende Hunde am Strand und keine regelmässigen Luftbilder mehr von der Entwicklung der Odde.

Eine weitere Neuerung des Gesetzes ist die Einführung einer bisher nicht gekannten Biotopkategorie: „arten-und strukturreiches Dauergrünland“.

„Davon gibt es auf Sylt mehr, als im restlichen Kreisgebiet“, erläuterte Franz Bramrink. Was das Biotop genau auszeichnet können eigentlich nur Fachleute erkennen. Eine Kartierung für Sylt mit den entsprechenden zu schützenden Flächen (hauptsächlich in Sylt Ost) liegt dem Landschaftszweckverband vor.

Ein weiterer interessanter Punkt der Sitzung war die Frage, ob der Landschaftszweckverband ein Modellprojekt „autonomes Fahren“ für Sylt begrüssen solle. Nach einer ausführlichen Diskussion stimmten die Mitglieder bei einer Enthaltung dafür.

Lothar Koch wies für die Sylter Grünen darauf hin, daß der Landschaftszweckverband endlich für ein umfassenderes Modellprojekt zu alternativen Verkehrsmitteln und für ein insulares Verkehrskonzept eintreten müsse, statt immer wieder neu über kleinteilige Initiativen in dieser Richtung zu diskutieren.

„Wir werden sicherlich bald große Probleme mit dem Aufkommen von ungeübten, schnellen E-Bikes auf unseren schmalen Radwegen bekommen“, so Koch. Ein umfassendes Verkehrskonzept, das mit Perspektive auf  2020 alle neuen technischen Entwicklungsmöglichkeiten einmal bewertet und im Zusammenspiel für die Insel zuschneidet, sowie die Nutzung bestehender Strassen überdenkt, wäre bitter nötig, sagte der Autor des Zukunftsromans „Syltopia“.

Eine Unterstützung von autonom fahrenden Bussen oder Bahnen würde für ihn nur dann Sinn machen, wenn das zu einer realen Reduktion des Individualverkehrs führen würde.

Lothar Koch

* eine Broschüre zum novellierten Gesetz ist bei den Behörden erhältlich. Interessant daran ist, daß dort auch das Zusammenwirken mit dem Bundesnaturschutzgesetz gut dargestellt wird.